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Thema: Abgabe Künsltersozialkasse (KSK) vom 19.09.2018


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Steppo
Threadersteller

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Verfasst Mi 19.09.2018 08:48
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Abgabe Künsltersozialkasse (KSK)

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Moin zusammen,

aus aktuellem Anlass würde ich mich mal gerne an die Erfahrenen Selbstständigen in diesem Forum wenden.

Folgendes, ich selbst bin seit ca. einem halben Jahr Selbstständig als Internet & Marketingagentur. Ich biete im Prinzip alles an, was man in dem Bereich so macht. Gestaltung von Internetseiten, SEO, Marketing etc.

Ich habe nun einen Kunden der einen neuen Steuerberater hat. Dieser Steuerberater hat Rechnungen von mir gesehen und direkt angemerkt, hier muss nochmal was an die KSK nachgezahlt werden. Natürlich ist der Kunde überrascht und ist damit zu mir gekommen...

Ich bin nun dabei mich nun selbst in die Materie einzuarbeiten und werde das demnächst auch bei meinem Steuerberater thematisieren.

Nun würde mich mal interessieren wie Ihr das so handhabt. Hä?

Vom Prinzip ist es wohl so, alle Arbeiten die was mit Gestalten zu tun haben sind davon betroffen. Es ist egal was man gestaltet und wieviel man was macht. Sobald man ein Unternehmen hat das keine GmbH ist, ist die Abgabe vom Kunden zu tätigen.

[Linkbuilding detected *zwinker* netter Versuch. m]

Ich bin auf Eure Antworten gespant.

VG Steppo


Zuletzt bearbeitet von m am Mi 19.09.2018 23:56, insgesamt 3-mal bearbeitet
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flavio

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Verfasst Mi 19.09.2018 09:24
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Was ist Deine Frage?

Wichtig für Dich ist, dass Du gestalterische und andere Tätigkeiten oder auch Fremdkosten klar in der Rechnung trennst.
Ein verpflichtender Hinweis zur Abgabe vor und auch nach dem Auftrag besteht nicht.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mi 19.09.2018 10:13
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Man könnte sich natürlich auch direkt bei der KSK informieren. *zwinker*

Und direkt vorweg. Du als Dienstleister musst deine Kunden nicht auf die KSK hinweisen. Das ist deren Problem.
 
Steppo
Threadersteller

Dabei seit: 02.05.2002
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Verfasst Mi 19.09.2018 10:50
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Nefliete hat geschrieben:
Man könnte sich natürlich auch direkt bei der KSK informieren. *zwinker*

Und direkt vorweg. Du als Dienstleister musst deine Kunden nicht auf die KSK hinweisen. Das ist deren Problem.


Und hier wird versucht, dass zu meinem Problem zu machen. Hmm...?!
Die Argumentation ist zwar meiner Meinung nach Fragwürdig, die Steuerberater scheinen aber zu empfehlen gehen Sie zu einer GmbH dann sparen Sie die Kosten.
Nur kalkuliert eine GmbH, sicherlich auch anders als ich. Ob man dann was spart sei mal dahingestellt.

Schlußendlich kann es mir egal sein aber die Kunden fragen nach und mich interessiert einfach mal wie andere damit umgehen ob Ihr darauf hinweist bei der Rechnung.
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
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Verfasst Mi 19.09.2018 11:47
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Wenn Du hinweisen möchtest, dann vorher. Die Abgabe entfällt allerdings eh nicht,
wenn nur einmal eine gestalterische Dienstleistung getätigt wird.

Verweise bei Nachfrage auf die Seite der KSK oder deren Steuerberater.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Do 20.09.2018 11:12
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Ich würde auf keinen Fall vorher darauf hinweisen, du weist ja auch nicht darauf hin, dass auf Einnahmen Steuern anfallen. Der Kunde hat sich damit selbst auseinanderzusetzen. Du kannst mit bestem Gewissen sagen: "Damit habe ich nichts zu tun!"
Selbstredend darfst du auf die KSK verweisen. Grins

Wenn ein Kunden dennoch Stress macht, nützt jegliche sinnvolle Argumentation auch nichts, wenn er nicht kapiert, warum er diese Gebühr zahlen muss. Damit unterstützt er direkt die kreativen Selbständigen die er ja gerne beauftragen möchte.

Ich hatte damals nur 2 Kunden die sich bei mir beschwert hatten und beiden habe ich gesagt, das es weder meine Aufgabe noch meine Verpflichtung ist über die KSK-Gebühr aufzuklären, ich war nicht einmal darüber versichert. Da es eine Pflichtabgabe wie der beispielsweise IHK-Beitrag ist, muss man sich selbst darum kümmern.
 
Steppo
Threadersteller

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Verfasst Do 20.09.2018 16:49
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Vielen Dank für Eure Antworten.

Werde am Montag mal mit meinem Steuerberater darüber beratschlagen, er gehört ja auch zu der Zunft die dass Ihren Kunden empfehlen.

War bisher auch meine Meinung, mir soll es egal sein. Ich hatte aber jetzt irgendwie das Gefühl als wäre ich in der Pflicht Kunden darauf hinzuweisen.

Auf der anderen Seite auf uns trifft es ja auch zu wenn wir externe Fotografen o.ä. beauftragen. Wenn ich ja weiß, dass noch Abgaben zu tätigen sind muss ich diese auf die Seite legen oder es direkt erledigen.

Was mich nur dabei nervt ist, dass es auch bei einem evtl. Neukunden im Raum gestanden hat und da der Steuerberater gesagt hat such Dir lieber eine GmbH.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 25.09.2018 09:41
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