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Thema: Meine erste eigene Rechnung - bitte um "Begutachtung" vom 30.10.2012


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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 31.10.2012 10:51
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fotograf ist in deutschland keine geschützte berufsbezeichnung. das war einmal. du kannst hier also ohne vorkenntnisse ein gewerbe als fotograf anmelden und einen eigenen laden aufmachen. das gleiche gitl übrigens auch für den mediengestalter.

ich wollte dir nicht so vor den latz knallen. aber ich habe das immer anders gehandhabt. ich suche mir die kunden aus. einen preisnachlass von über 50% kam nur sehr selten in frage. und wenn meine arbeit auch ein 12 jähriger schüler machen kann, weil das das niveau des auftrages ist. dann soll das doch ein schüler machen...
ich habe für meine arbeit eben damals 45euro die stunde bekommen. Lächel
 
jense

Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 31.10.2012 11:01
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er ist aus österreich. da wird das wahrscheinlich anders gehandhabt.
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 31.10.2012 11:14
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Steeevie hat geschrieben:

Als Fotodesigner darf ich momentan leider sowieso nur B2B-Aufträge annehmen, von daher bin
ich natürlich über jeden Auftrag dankbar - und diese Nebenjobs verhelfen mir eben trotzdem
einer Gewinnabsicht nachzukommen, denn diese muss ich anstreben.


die Summe hört sich nicht unbedingt nach Gewinnabsicht an ...

Und das Konzept des "Fotodesigners" versetzt offensichtlich Auftraggeber in eine für sie ziemlich komfortable Position, sodass sie den "Fotodesignern" praktisch jedes Honorar vorschreiben können. Meinst Du, dass Du aus dieser Abwärtsspirale nach 3 Jahren auch wieder rauskommst? Da werden immer wieder neue "Fotodesigner" nachrutschen ...
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Mi 31.10.2012 11:59
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Auf eine Rechnung muss folgendes drauf:

- Dein vollständiger Name
- Vollständiger Name/Adresse des Kunden
- Deine Steuernummer, so du eine hast
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Nennung der erbrachten Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung
- Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt, sowie ggf. vereinbarte Rabatte
- Steuersatz und Steuerbetrag
- ggf. §19 UStG, keine Umsatzsteuer
- Fälligkeit (am besten "ab sofort")
- Zahlungsfrist (Datum bis wann gezahlt sein muss)

Schau, ob du alles drauf hast, ggf. ist einiges in Österreich etwas anders, das weiß ich nicht.

Ob die Striche bunt sein müssen, du sie überhaupt brauchst oder sie doch etwas dezenter werden ist Geschmacksache und erst mal nicht wichtig. Auch nicht, ob dein Briefkopf oben, unten, rechts oder links steht. Wichtig ist, dass alle Dinge drauf sind.

Ich würde auch einen einleitenden Satz schreiben: Hiermit erlaube ich mir, folgendes in Rechnung zu stellen (Leistungsmonat entspricht Rechnungsmonat).

Dann die Bezeichnung deiner Arbeit, den Betrag etc.


Zuletzt bearbeitet von am Mi 31.10.2012 12:00, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
 
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