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Braininsider
Threadersteller
Dabei seit: 18.11.2003
Ort: Halle
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Di 10.02.2004 09:39
Titel Urlaubsrecht (Er streicht einfach tage) |
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Hallo Ihr lieben
Komme am Montag auf arbeit und finde meinen urlaubsschein in geänderter
Form vor.
Mein Chef streicht einfach 4 Tage weg, im AV stehen die laut gesetz min. 24 Tage jetzt sagt er 24 Tage Werktage entsprechen 20 Arbeitstagen.
Dieser außsage möcht und will ich nicht zustimmen.
Er meint das es ein gesetzt giebt wo steht das wenn weniger als 6 tage die Woche gearbeitet wird er das recht hat min. 4 tage zustreichen?
Neben bei erwähnt ich habe dieses jahr erst zwei Tage Urlaub genommen
und habe noch 17 Tage für das restliche Jahr.
Brauche dringen Hilfe Um mich rechtlich zu währen.
P.S
Bin Azubi und habe mich auch schon bei der IHK gemeldet, aber die kommen nicht auß der Hefe.
:evil:
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david.preuss
Dabei seit: 02.07.2003
Ort: outta space
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Di 10.02.2004 09:41
Titel Re: Urlaubsrecht (Er streicht einfach tage) |
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Braininsider hat geschrieben: | Bin Azubi und habe mich auch schon bei der IHK gemeldet, aber die kommen nicht auß der Hefe. |
warum kommen die nicht aus der hefe? spreche mit dem zuständigen ausbildungsberater... dann gibt´s wahrscheinlich nen schlichtungsausschuss, wenn der nichts bringt geht´s vor´s gericht...
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Achim M.
Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Braininsider
Threadersteller
Dabei seit: 18.11.2003
Ort: Halle
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Di 10.02.2004 09:51
Titel
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Jetzt weiß ich zwar den unter schied zwischen werk und arbeitstag abe ich weiß nicht ob er einfach urlaub streichen darf.
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steifer Hamster
Dabei seit: 18.01.2004
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 10.02.2004 10:22
Titel Urlaubstage |
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Also wenn mir jemand den Urlaub streichen würde, würde ich erstmal wie ne Axt im wald rotieren. Wenn die bei der IHK nicht aus der Hefe kommen, dann steig den doch aufs Dach und mach so lange terror bis sich jemand um deine angelegenheit kümmert.
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Waschbequen
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 10.02.2004 10:24
Titel
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Wenn 24 im Vertrag stehen, dann darf er das ohne Absegnung durch dich und die IHK nicht ändern.
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Lilliane
Dabei seit: 12.02.2004
Ort: Kuh-Käffchen
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.02.2004 19:21
Titel
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ich würde sagen, das auf jeden fall die vereinbarung gilt, die in deinem ausbildungsvertrag steht ...
aber: es gibt diese regelung mit den 24 tagen bei einer 6-tage-woche und umrechnung auf 20 tage bei einer 5-tage-woche schon ...
guckst du hier ... http://www.wengersky.de/texte/arbeitsrecht/urlaub.shtml
nur kann er das nicht einfach nachträglich aus lust und laune ändern, keine angst
guck mal in deinen ausbildungsvertrag was dort so drinnesteht!
grüße,
Lilliane
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