Dabei seit: 14.11.2006 Ort: - Alter: 49 Geschlecht:
Verfasst Di 27.11.2007 20:23 Titel
Schöpfungsrechte als Angestellter
Mahlzeit.
Ich hatte gerade ein sehr interessantes Gespräch mit einem Bekannten. Ich war natürlich anderer Meinung und bis und recht verwirrt.
Ausgangslage:
Ich bin in einer Werbeagentur angestellt. Ich entwickel für eine Firma (die sich gerade neu gründet) den Markennamen, das Logo und und und. Ein komplettes Marketingkonzept noch dazu. So bin ich halt )
Mein Bekannter sagt nun:
Ich als angestellter hätte die Urheber- bzw. Schöpfungsrechte und selbt der Markenname (der ja meine Idee war) würde mir "gehören".
Ich sage:
Die Rechte an allen Arbeiten die ich erstellt habe habe ich in einem Arbeitsverhältnis erstellt. Die Rechte liegen bei der Werbeagentur.
Dabei seit: 28.08.2002 Ort: 2850 Alter: 38 Geschlecht:
Verfasst Di 27.11.2007 20:48 Titel
Also bei mir ist es sogar im Arbeitsvertrag geregelt das wenn ich was Gestalte die Rechte bei der Firma liegen. Kann natürlich auch je nach Firma anders sein. Wobei mir das herzlich egal ist da ich dort nicht für Kunden gestalte.
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Di 27.11.2007 21:51 Titel
mit dem angestelltenverhältnis hat die agentur die alleinigen und ausschließlichen nutzungsrechte erworben, in dem sie dir dein gehalt überwiesen hat. du hast zwar weiterhin das urheberrecht, nur nützt dir das ohne nutzungsrecht rein gar nichts. d.h. die agentur kann dir sogar verbieten, das du auf deinem privaten portfolio sagst, du hättest das logo der agentur erstellt.
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Mediengestalter.info ist ein Projekt von Webformatik:: Forensoftware: phpBB