mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 20.04.2024 05:54 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Freiberufler + Angestellter vom 14.07.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Freiberufler + Angestellter
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
lustigerklaus
Threadersteller

Dabei seit: 14.07.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.07.2009 19:45
Titel

Freiberufler + Angestellter

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo Forum,

ich bin neu hier und habe mich gerade angemeldet.
Ich stöbere schon einige Zeit im www und auch hier und hab schon ne Menge infos gefunden.
Aber da das www gefüllt mit gefährlichem Halbwissen bzgl. dieser o.g. Situation ist möchte ich hier mit der Vermutung, dass es auch anderen so geht, meine Fragen anbringen.

Ich bin zurzeit in einem Angestelltenverhältnis, möchte aber in absehbarer Zeit als Freiberufler (kein Gewerbetreibender, ausgeübte Tätigkeit ist eine Freiberufle Tätigkeit laut Gesetz)zusätzlich tätig werden.
Da ich kein Gewerbe betreiben möchte, benötige ich also keinen Gewerbeschein (somit keine Gewerbestteuer, IHK,...) das sollte schoneinmal korrekt sein.

Ich müsste mich lediglich beim Finanzamt als Freiberufler anmelden, bekomme dort eine 2te Steuernummer und muss meine Einkünfte auf der Steuererklärung angeben?!??

Soweit ich das korrekt verstanden habe, werden dann die "Einnahmen" aus dem Angestelltenverhältnis mit den aus dem freibruflichen zusammengerechnet und versteuert??

Meine monatlichen einkünfte als Freiberufler werden ersteinmal unter 500€ liegen vermute ich.
Darf ich also Rechnungen schreiben ohne die ust. anzugeben?

Gibt es eine Art unversteuerten Freibetrag, über den ich als Freiberufler nicht kommen darf, oder zählen wie oben erwähnt die Zahlen beider einkünft?? gibt es hier einen Steuerfreibetrag?

Ich würde mich über einige Antworten freuen, denn ich bin echt überfragt und möchte wegen evtl. in Zukunft mal 100€ als Freiberufler nicht gleich einen Steuerberater aufsuchen.

vielen Dank schonmal

Klaus


Zuletzt bearbeitet von lustigerklaus am Di 14.07.2009 19:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.07.2009 21:34
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html

das sollte die meisten deiner fragen beantworten.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Lando

Dabei seit: 15.08.2008
Ort: Leipzig
Alter: 50
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.07.2009 00:33
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Tach Klaus,

so wirklich weit weiterhelfen kann ich Dir da auch nicht, mit dieser Job-Konstellation hab noch keine Erfahrung und alles was ich Dir sagen könnte steht deutlich ausführlicher in dem Link vom aUDIOfREAK.

Wichtigste Frage aber noch... Dein Arbeitgeber ist einverstanden dass Du nebenbei Freiberufler werden willst?
Nicht dass es da Probleme gibt, weil gleiche Branche, Konkurrenzverhältnis, etc... blablubb

Was die Fragen zur Anmeldung beim Finanzamt, Versteuerung und Steuererklärung angeht, ruf da doch einfach mal an.
Also ich bin in den letzten Jahren immer wieder angenehm überrascht worden, wie hilfsbereit die Mitarbeiter dort sein können wenn man nur mit ihnen redet... Die beissen nur ganz selten. *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
lustigerklaus
Threadersteller

Dabei seit: 14.07.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.07.2009 09:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo und danke fuer die Antworten.

Den Link zur Selbständigkeit hatte ich schon gelesen, dieser hat auch einige Fragen beantwortet. Nur die Steuergeschichte lässt er aussenvor.

Zitat:
* Möglichkeit 1: Rechnungen von Privat
Man hat als Privatmann die Möglichkeit Rechnungen bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 720 € zu stellen. Hierzu muss man beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und bei der Steuererklärung am Jahresende diese Einnahmen mit angeben. Man darf auf den Rechnungen allerdings keine Mehrwertsteuer ausweisen. Auch muss man als Privatperson auftreten (kein Firmenname).

* Möglichkeit 2: Kleingewerbe
Man kann sich einen normalen Gewerbeschein holen. Normalerweise kommt dann vom Finanzamt ein Befragungsbogen über erwartete Umsätze, etc. Hier kann man dann eintragen, das man ein Kleingewerbe führen möchte. Als Kleingewerbetreibender darf man Einnahmen bis zu 5200 € pro Jahr erwirtschaften, ohne z.B. Gewerbesteuer, IHK-Beiträge, etc. zahlen zu müssen. Man kann sich als Kleingewerbetreibender auch von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, darf dann aber auf Rechnungen keine ausweisen und bei Anschaffungen keine Absetzen.
Voraussetzungen für eine Kleinuntnehmerschaft
o Unternehmer
o im Inland ansässig
o Brutto-Umsatz des Vorjahres < 17500 €
o Voraussichtlicher Brutto-Umsatz des laufenden Jahres < 50000 €

Folgen
o Umsatzsteuer wird nicht erhoben
o kein Vorsteuerabzug
o kein Steuerausweis in der Rechnung
o keine Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
o keine Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Rechnung

* Möglichkeit 3: normales Gewerbe

* Möglichkeit 4: freiberufliche Tätigkeit


Da findet man zum Freiberufler leider keine Infos.

Hier nocheinmal meine Fragen:

Zitat:
Ich bin zurzeit in einem Angestelltenverhältnis, möchte aber in absehbarer Zeit als Freiberufler (kein Gewerbetreibender, ausgeübte Tätigkeit ist eine Freiberufle Tätigkeit laut Gesetz)zusätzlich tätig werden.
Da ich kein Gewerbe betreiben möchte, benötige ich also keinen Gewerbeschein (somit keine Gewerbestteuer, IHK,...) das sollte schoneinmal korrekt sein.

Ich müsste mich lediglich beim Finanzamt als Freiberufler anmelden, bekomme dort eine 2te Steuernummer und muss meine Einkünfte auf der Steuererklärung angeben?!??

Soweit ich das korrekt verstanden habe, werden dann die "Einnahmen" aus dem Angestelltenverhältnis mit den aus dem freibruflichen zusammengerechnet und versteuert??

Meine monatlichen einkünfte als Freiberufler werden ersteinmal unter 500€ liegen vermute ich.
Darf ich also Rechnungen schreiben ohne die ust. anzugeben?

Gibt es eine Art unversteuerten Freibetrag, über den ich als Freiberufler nicht kommen darf, oder zählen wie oben erwähnt die Zahlen beider einkünft?? gibt es hier einen Steuerfreibetrag?



Hatte gehofft, dass hier Leute unterwegs sind, die eigene Erfahrungen bzw. Tatsachen berichten könnten.

@ LANDO: mit meinem Arbeitgeber sit das alles geklärt, da gibts keinerlei Probleme.



Vielleicht kann mir ja doch der ein oder andere Auskunft dazu geben.


viele Grüße

klaus
  View user's profile Private Nachricht senden
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.07.2009 09:52
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

freiberuf und gewerbe ähneln sich hier stark.

ja du meldest deine freiberufliche tätigkeit beim finanzamt und bekommst eine steuernummer. du kannst auch als freiberufler umsatzsteuer ausweisen (macht vor allem sinn, wenn du dir z.b. hard- oder software anschaffst, die dann über die firma gekauft wird).

mit der versteuerung liegst du auch richtig. das zu versteuernde einkommen setzt sich aus allen einnahmen zusammen, die du hast. also angestelltenverhältnis, freiberufliche tätigkeit usw. abzüglich der ausgaben bei der freiberuflichen tätigkeit und das was du als privatmann so absetzen kannst bleibt das zu versteuernde einkommen. du hast einen grundfreibetrag von ich glaub um die 8000 € / jahr. alles darüber wird einkommensversteuert. dieser gilt aber eben auch für das gesamte, zu verteuernde einkommen.

beim freiberufler musst du allerdings aufpassen, das du auch tatsächlich nur freiberuflich tätig bist. du darfst z.b. kein webhosting anbieten oder die druckabwicklung eines kunden (also einkauf der waren bei der druckerei und mit aufschlag an den kunden weiter berechnen).
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
lustigerklaus
Threadersteller

Dabei seit: 14.07.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.07.2009 10:38
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hi audiofreak,


prima, da hast du mir schon um einiges weitergeholfen.
Leider tun sich neue Fragen auf Lächel

Zitat:
ja du meldest deine freiberufliche tätigkeit beim finanzamt und bekommst eine steuernummer. du kannst auch als freiberufler umsatzsteuer ausweisen (macht vor allem sinn, wenn du dir z.b. hard- oder software anschaffst, die dann über die firma gekauft wird).


Ust auf meinen Rechnungen ausweisen macht nur dann sinn, wenn investitionen getätigt werden?? falls ich nichts investieren muss, kann ich die ust auch nicht ausweisen??

Zitat:
abzüglich der ausgaben bei der freiberuflichen tätigkeit

D.h. wenn ich in Rechnungen die Ust. ausweise, kann ich später meine Anschaffungen gegenrechnen, also kann ich als freiberufler auch einen negativbetrag am jahresende "erwirtschaftet" haben?? ----> somit weniger steuerabgaben??
dies geschiet vermutlich nach einem Abschreibungsplan?? z.B. PC für 3 Jahre??


Zitat:
du hast einen grundfreibetrag von ich glaub um die 8000 € / jahr. alles darüber wird einkommensversteuert. dieser gilt aber eben auch für das gesamte, zu verteuernde einkommen.


D.h. wenn ich über diesem Betrag liege, wird auch mein schon versteuerter Lohn der Anstellung zusammen mit dem Freiberuflerverdienst erneut versteuert?? D.h. ich zahle auf mein Einkommen, dass schon mit knappen 50% besteuert wird nocheinmal steuern?? omg, wer kann da noch überleben bei sovielen abgaben??

Zitat:
beim freiberufler musst du allerdings aufpassen, das du auch tatsächlich nur freiberuflich tätig bist. du darfst z.b. kein webhosting anbieten oder die druckabwicklung eines kunden (also einkauf der waren bei der druckerei und mit aufschlag an den kunden weiter berechnen).


Ich darf es nicht auf meiner Rechnung ausweisen, darf aber vermitteln, also auch anbieten??




Vielen Dank schonmal für die netten Antworten.
Da überlegt man sich das ja 3mal, mit der Freiberuflichen Tätigkeit, nur weil man in nicht absehbarer Zeit mal 100€ im Monat zusätzlich hat. Als Resumee sag ich mal, ich liege schon mit meinem, Grundgehalt über der 8000€ pro JAhr Grenze. Wenn ich nun als Freiberufler noch 300€ pro Jahr weitere Einnahmen hab, alles zusammen versteuert wird, hab ich am Jahresende weniger, als wenn ich die Freiberuflertätigkeit nciht machen würde.....zumindest hab ich das so verstanden, bitte verbessert mich, wenn ich da falsch liege.
Da macht es einem unser Staat nicht einfach, den Weg in die Selbständikeit zu wählen.


viele Grüße

klaus
  View user's profile Private Nachricht senden
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.07.2009 10:51
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
ja du meldest deine freiberufliche tätigkeit beim finanzamt und bekommst eine steuernummer. du kannst auch als freiberufler umsatzsteuer ausweisen (macht vor allem sinn, wenn du dir z.b. hard- oder software anschaffst, die dann über die firma gekauft wird).
Ust auf meinen Rechnungen ausweisen macht nur dann sinn, wenn investitionen getätigt werden?? falls ich nichts investieren muss, kann ich die ust auch nicht ausweisen??


Naja Umsatzsteuer is eigentlich eh ein durchlaufender Posten. d.h. du schlägst das auf deine rechnung eh nur oben auf. wenn du hauptsächlich geschäftskunden hast, ist denen das dann auch egal, weil die das wieder absetzen können. wenn du privatkunden hast, wird bei denen dadurch der endpreis natürlich höher. und eben wie gesagt bei anschaffungen oder auf laufenden kosten (telefon, büromaterial, druckerverbrauchsmaterial usw.) kannst du die umsatzsteuer aus den rechnungen ziehen.


Zitat:
abzüglich der ausgaben bei der freiberuflichen tätigkeit
D.h. wenn ich in Rechnungen die Ust. ausweise, kann ich später meine Anschaffungen gegenrechnen, also kann ich als freiberufler auch einen negativbetrag am jahresende "erwirtschaftet" haben?? ----> somit weniger steuerabgaben??
dies geschiet vermutlich nach einem Abschreibungsplan?? z.B. PC für 3 Jahre??


naja ausgaben kannst du grundsätzlich gegenrechnen - egal ob mit oder ohne umsatzsteuer. bei der umsatzsteueroption bekommste halt die umsatzsteuer direkt zurück. bei größeren anschaffungen musst du die nach der AFA tabelle abschreiben. Güter bis ich glaub 160 € wert kannste sofort abschreiben. Güter die über 160 € wert haben aber nicht in der AFA stehen kommen in einen sog. Abschreibungspool - die werden dann linear in 5 jahren abgeschrieben.


Zitat:
du hast einen grundfreibetrag von ich glaub um die 8000 € / jahr. alles darüber wird einkommensversteuert. dieser gilt aber eben auch für das gesamte, zu verteuernde einkommen.

D.h. wenn ich über diesem Betrag liege, wird auch mein schon versteuerter Lohn der Anstellung zusammen mit dem Freiberuflerverdienst erneut versteuert?? D.h. ich zahle auf mein Einkommen, dass schon mit knappen 50% besteuert wird nocheinmal steuern?? omg, wer kann da noch überleben bei sovielen abgaben??


nein. das finanzamt nimmt als berechnungsgrundlage das gesamte zu versteuernde einkommen (also angestellt und freiberuflich). wenn du für das angestelltenverhältnis shcon steuern gezahlt hast, werden die natürlich rausgerechnet und nur noch auf den differenzbetrag steuern erhoben. bemessungsgrundlage ist allerdings der gesamte jahresbetrag aus allen einkünften. d.h. wenn du mit deinem angestelltenverhältnis 50.000 € / jahr verdienst und nebenbei noch mal 40.000 sind die bemessungsgrundlage eben 90.000 €. und für diesen betrag rechnet sich dann auch dein steuersatz. d.h. bei dem betrag würdest du schon mal insgesamt mehr einkommenssteuer zahlen (prozentual gesehen) wie wenn du insgesamt nur 60.000 € verdienen würdest.


Zitat:
beim freiberufler musst du allerdings aufpassen, das du auch tatsächlich nur freiberuflich tätig bist. du darfst z.b. kein webhosting anbieten oder die druckabwicklung eines kunden (also einkauf der waren bei der druckerei und mit aufschlag an den kunden weiter berechnen).

Ich darf es nicht auf meiner Rechnung ausweisen, darf aber vermitteln, also auch anbieten??

naja wenn du es nich berechnen kannst, kannst du es ja auch nich anbieten. vermitteln an sich darfst du schon. allerdings muss dann die rechnungsstellung bei druckerzeugnissen z.b. nicht an dich gehen (und du schlägst noch was drauf) sondern direkt an den kunden. mit provision von der druckerei is dann da auch nix. weil das wäre gewerblicher handel. dafür brauchst du dann einen gewerbeschein.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
lustigerklaus
Threadersteller

Dabei seit: 14.07.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.07.2009 21:08
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
Naja Umsatzsteuer is eigentlich eh ein durchlaufender Posten. d.h. du schlägst das auf deine rechnung eh nur oben auf.


MUSS ich die ust mit drauf schlagen, oder kann ich mich auch von ihr befreien lassen. Soweit ich weis, ist eine nichtbefreiung binden für 5Jhre?? Und welche Konsequenzen hat soetwas im Bezug auf voraussteuer zahlen/schätzen/angeben.

Zitat:

kann ich als freiberufler auch einen negativbetrag am jahresende "erwirtschaftet" haben?? ----> somit weniger steuerabgaben??
??????


Sobald man die 2te Steuernummer erhält, muss man eine Steuererkläreung machen, soweit korrekt??

Kann ich die 2te Steuernummer wieder abgeben??

grüße

klaus
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Schöpfungsrechte als Angestellter
Private Homepage als Angestellter
Abteilungsleitung als Freiberufler?
Freiberufler und Webhosting
detailfragen zum freiberufler
Freiberufler und Berufsgenossenschaft
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.