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seppel90
Threadersteller
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Verfasst Di 22.11.2011 19:28
Titel Rechnung von Privat als Azubi? Was ist möglich? |
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Hi Leute,
ich bin in einem Betrieb und lerne Mechatroniker. Nebenbei habe ich mich hobbymäßig ein wenig der Materie Plotten von Aufklebern beschäftigt. Habe also für Freunde und bekannte ab und zu mal einen Fahrzeugaufkleber oder ein Wandtattoo gemacht.
Nun kam es mal vor das meine Firma für einen Notfall einen Aufkleber benötigt hat um Gebrauchtgerät wieder neu aussehen zu lassen.
Nun würde meine Firma dies gern öfter machen, da die Aufkleber über Händler recht teuer sind. Allerdings müsste es hier mit Rechnung laufen.
Theoretisch könnte ich ja eine Rechnung von Privat schreiben, da ich aber Lehrling bin mache ich keine Einkommenssteuererklärung und kann diese Rechnungen dann auch nicht dort angeben.
Wie ist es rechtlich? Gibt es hier möglichkeiten?
mfg
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Darkwing
Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
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Verfasst Di 22.11.2011 19:36
Titel
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Sobald du irgendwas zum zweiten Mal machst, wäre eigentlich erstmal eine Gewerbeanmeldung fällig. Sonst ist das ganz schnell Schwarzarbeit und da verstehen einige Leute mal gar keinen Spaß. Wenn diese Schwarzarbeit dann auch noch beleghaft - also mit Privatrechnung - "bewiesen" wird, dann ist das ziemlich übel.
Also entweder gibt die Firma dir dafür einfach mal so ein "Taschengeld", oder lässt es besser bleiben.
Denn zweitens: was nützt der Firma die (Privat-)Rechnung, wenn du eh keine Umsatzsteuer ausweist?
Bisschen witzlos das Ganze...
Sauberste Methode wäre für 30-40 Euro einen Gewerbeschein anzumelden, dann darfst alles machen und alle freuen sich. Natürlich dann keine Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt, sonst hat die Firma auch wieder nix gekonnt und niemand freut sich.
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seppel90
Threadersteller
Dabei seit: 16.03.2011
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Verfasst Di 22.11.2011 20:14
Titel
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naja aber bei Gewerbeanmeldung werden ja dann auch wieder IHK und BG Beiträge fällig und ab dann wäre es ein Minusgeschäft wenn ich ein mal 5 euro nen Aufkleber mach un dafür 200 Beiträge bezahl
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Di 22.11.2011 20:18
Titel
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Darkwing hat geschrieben: | ?..
Denn zweitens: was nützt der Firma die (Privat-)Rechnung, wenn du eh keine Umsatzsteuer ausweist?
Bisschen witzlos das... |
Doch, Gewinn-minderung. MwSt is nur ein durchlaufender Posten.
@TO : wenn der Aufwand gering bleibt, würde ich mit deinem Chef irgend einen Bonus - Freizeit oder was auch immer -aushandeln.
Richtiger wäre aber eine Gewerbeanmeldung.
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 22.11.2011 22:21
Titel
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seppel90 hat geschrieben: | naja aber bei Gewerbeanmeldung werden ja dann auch wieder IHK und BG Beiträge fällig und ab dann wäre es ein Minusgeschäft wenn ich ein mal 5 euro nen Aufkleber mach un dafür 200 Beiträge bezahl |
Für IHK und BG gibt es Freibeträge, informier' dich doch erst mal richtig, bevor du die Pferde scheu machst. Deine 'Privatrechnung 'ist für deinen Auftraggeber im Zweifel sowieso wertlos, weil sie keine Steuernummer enthält und damit vom Finanzamt nicht anerkannt werden muss.
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Darkwing
Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Di 22.11.2011 23:44
Titel
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Mac hat geschrieben: | Doch, Gewinn-minderung. MwSt is nur ein durchlaufender Posten. |
Genauso kann sich die Firma einen Eigenbeleg für die Barausgabe schreiben. Kommt aufs selbe hinaus. Deswegen nützt die (Privat-)Rechnung nicht wirklich was.
someonesdaughter hat geschrieben: | Deine 'Privatrechnung 'ist für deinen Auftraggeber im Zweifel sowieso wertlos, weil sie keine Steuernummer enthält ... |
Sowieso unerheblich, da keine USt ausgewiesen wird. Denn wo stehen die Formerfordernisse an eine Rechnung? Richtig: im UstG (§ 14). Und das gilt für Unternehmer, nicht für Privatpersonen.
Es gibt nur eine saubere Methode: Gewerbe anmelden.
Es gibt aber eine "praktische" Methode: du hast "was gut" bei deinem Chef - was könnt ihr unter euch ausmachen.
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 22.11.2011 23:55
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Darkwing hat geschrieben: | [
Sowieso unerheblich, da keine USt ausgewiesen wird. |
Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Kleinunternehmer dürfen keine USt ausweisen - dennoch sind deren Rechnungen ordnungsgemäß und als BA abzugsfähig.
Zitat: | Denn wo stehen die Formerfordernisse an eine Rechnung? Richtig: im UstG (§ 14). |
Dann lies da einfach mal nach: Absatz 4, Punkt 8.
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Darkwing
Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mi 23.11.2011 00:34
Titel
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Ömm ... hab nur ich den Eindruck, dass du zu Zitaten von mir völlig unpassende "Ergänzungen" gemacht hast?
Ich weiß vor Schreck gleich gar nicht, wie ich damit umgehen soll ...
Es ist richtig: Kleinunternehmer möchten gern keine USt ausweisen und dürfen das nachher auch nicht. Natürlich ist deren Rechnung dann als Betriebsausgabe ordnungsgemäß. Wirklich nützen (und ich unterstreiche das jetzt mal und schreibe es fett!) tut das aber niemandem. Die ausgewiesene, abzugsfähige USt wäre der Nutzen, den sich der Chef hier in dem Fall erhoffen kann. Ansonsten würde es wie gesagt ein Eigenbeleg auch tun; der ist (auch) Brutto.
Und ja, natürlich sollte auf eine Privatrechung dann der Unmissverständlichkeit halber der Satz mit drauf, dass keine USt ausgewiesen wird. Praktisch ist es aber sowieso so, dass Rechnungen wo kein Nettobetrag und keine USt ausgewiesen ist, diese einfach auch nicht abzugsfähig ist. Wird halt dann der Rechnungsbetrag als Brutto angesehen. Ist halt "Pech", dem Finanzamt ist dass aber dann Wurst... ^^ Der Gelackmeierte ist der (unachtsame) Rechnungsempfänger, der sich erhofft hat, hier Vorsteuer abziehen zu können. Deswegen - besonders bei Rechnungsbeträgen über 150 € - im eigenen Interesse darauf achten, dass die Formerfordernisse der erhaltenen Rechnung gewahrt sind.
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