mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 08:49 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Rechnung einfach nicht bezahlen? vom 13.02.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechnung einfach nicht bezahlen?
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5  Weiter
Autor Nachricht
ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
Ort: Hattingen
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.02.2012 13:15
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

SL Design hat geschrieben:
Du solltest mal deine Geschäftspraktiken überdenken.


Das sehe ich ähnlich.

Ich handhabe es so, dass ich bei Aufträgen oberhalb von 1000 € nach Auftragserteilung bzw. Zustimmung des Angebots eine Vorauszahlungsrechnung schicke (50% des geschätzten Gesamtbetrages) und die Endrechnung erst, wenn alles vom Kunden abgenommen ist und keine offenen Fragen mehr da sind.

Und nochwas: Genaue Angebote sind keine Kleinlichkeiten um später nicht rechtlich doof da zu stehen. Ich habe kürzlich von einem Kunden erfahren, dass ich die Ausschreibung nur gewonnen habe, weil mein Angebot transparenter war als das der Mitbewerber. Ich schlüssele alles genau nach Stunden auf und erkläre die Schritte - gerade die sehr technischen - im Anhang. 75% eines solchen Anhangs braucht man dann auch nur ein mal zu schreiben, da sich vieles wiederholt. Da steht dann z.B.

Improvement of job-listings with a template-based input method and semi-automatic list creation
Since there have been some issues in the past with faulty source code resulting from copying things over and over again, I would like to improve this functionality by adding a template-based input method for new jobs. A template-based input method ensures that no mistakes can be made during input, also resulting in a coherent look of all jobs listed. Furthermore, I want to make it so that these jobs get listed automatically with no need to edit the job list manually, thus minimizing the room for error.

So versteht der Kunde dann auch, warum er Funktion X auf seiner Webseite braucht, warum ich dafür Y Stunden brauche und warum das Z kostet.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 14.02.2012 13:50
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

der vertrag wäre doch nur zustande gekommen, wenn der kunde auch die rechnung beglichen hätte. also kannst du auch keine ansprüche stellen, da nie ein vertragsabschluss zustande gekommen ist. daher kann der kunde auch von seiner absicht mit dir zusammenzuarbeiten. oder liege ich da völlig falsch?
 
Anzeige
Anzeige
Typografit

Dabei seit: 31.01.2006
Ort: -
Alter: 61
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.02.2012 14:04
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nefliete hat geschrieben:
der vertrag wäre doch nur zustande gekommen, wenn der kunde auch die rechnung beglichen hätte. also kannst du auch keine ansprüche stellen, da nie ein vertragsabschluss zustande gekommen ist. daher kann der kunde auch von seiner absicht mit dir zusammenzuarbeiten. oder liege ich da völlig falsch?
Nee, ein Vertrag kommt schon mit einer mündlichen Vereinbarung zustande. Es bedarf keiner Form.
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 14.02.2012 14:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

das stimmt... (das ist mir bewusst, ich verdränge das nur gerne da die beweiskraft oft recht gering ist)
aber beide parteien haben den vertrag nie erfüllt. es ist nie eine dienstleistung erbracht worden und es ist nie eine dienstleistung bezahlt worden. daher könnte jeder von der vertragserfüllung zurück treten, dienstleister wie auftraggeber.
 
Typografit

Dabei seit: 31.01.2006
Ort: -
Alter: 61
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.02.2012 15:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Sehe ich anders. Die Leistung wurde nicht erbracht, weil er sie nicht erbringen wollte, sondern, weil der Kunde säumig wurde. Deswegen hat er das Recht, den entgangenen Gewinn plus Zinsen plus Aufwand der Geldeintreibung in Rechnung zu stellen.

Ob es klug ist, sich so seinen Ruf zu ruinieren, ist sicher ein anderes Thema. Auch die Frage der Beweisbarkeit muss geklärt werden.
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 14.02.2012 15:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Typografit hat geschrieben:
Die Leistung wurde nicht erbracht, weil er sie nicht erbringen wollte, sondern, weil der Kunde säumig wurde.


das ist was dran.
 
dreamy
Threadersteller

Dabei seit: 11.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 05.03.2012 12:03
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

so richtig glaube ich nicht, dass ihr mein Problem erkannt habt.

Hier meine Arbeitsweisen anzuprangern ist nicht gerade eine nette Art ich bin seit 7 Jahren selbstständig und fahre sehr gut damit bei Neukunden erstmal Vorkasse zu nehmen. Man glaubt gar nicht wie viele schwarze Schafe es gibt.

Bei "großen" Firmen bzw. bei meinen Stammkunden geht alles auf Rechnung, damit habe ich auch keine Probleme.

Aber nun das mal zur Seite.
und nochmal: (!)
Kundin fragt Flyer an - es wurde vorab alles besprochen - darauf hin habe ich Ihr ein Angebot geschrieben mit konkreten Angaben, Preis etc. - die Kunden bestätigte das Angebot schriftlich per Mail - ich schicke Ihr die Rechnung - es erfolgt keine Zahlung - nach späterem Nachfragen meinte Sie, Sie will doch erstmal keine haben.....

Meines erachtens nach ist das eine Auftragsbestätigung. Bevor ich jedoch mit dem layouten loslege muss erst die rechnung bezahlt werden, ist doch logisch ?!? Meine Güte!
  View user's profile Private Nachricht senden
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.03.2012 12:13
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

dh, es wurde nur beauftragt, es wurde noch nix gedruckt und du hast noch nix layoutet.

Wenn du jetzt nicht dir Wochen freihalten musstest für diesen Job, stornier'
die Rechnung, wünsch deinem Kunden einen schönen Tag. Beim nächsten
Mal kann er sich dann ja wen anders suchen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Rechnung nur teilweise bezahlt, da Fehler in Rechnung. & nu?
Kunde will nicht bezahlen
[Recht] Entwurf bezahlen
Abbruch Zusammenarbeit, nicht bezahlen
Erhöhte Druckkosten von Grafiker zu bezahlen?
Kunde möchte nicht bezahlen
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.