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Thema: Rechnung einfach nicht bezahlen? vom 13.02.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechnung einfach nicht bezahlen?
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Mo 13.02.2012 20:53
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Nein, denn ich bezweifle, dass es sich hier um Angebot und Annahme im Sinne eines vertrages handelt.
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Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.02.2012 21:09
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dito
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.02.2012 21:09
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dreamy hat geschrieben:
Also als außenstand verbuchen... Menno!


Was für ein Aussenstand?
Du hast ein Angebot geschrieben, sonst nichts.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.02.2012 09:14
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SL-Design hat geschrieben:
dreamy hat geschrieben:
Also als außenstand verbuchen... Menno!


Was für ein Aussenstand?
Du hast ein Angebot geschrieben, sonst nichts.


So sehe ich das auch. Und die Kundin / Interessentin wahrscheinlich auch.

Das sind keine Außenstände, das ist als Gemeinkosten in die Stundensatz-Kalkulation miteinzubeziehen.
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dreamy
Threadersteller

Dabei seit: 11.05.2006
Ort: Berlin
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 14.02.2012 10:46
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Wieso nur ein Angebot?

Das Angebot habe ich ihr geschrieben ja, und Sie hat es zugesagt, forderte die Rechnung an für die Zahlung und hat mir sogar das neue Logo geschickt und hat mit mir schon Designsachen besprochen gehabt.

Aslo war schon nen bissel aufwendiger als einfach nur nen "ANGEBOT" zu schreiben.

Aber gut, ist abgehackt der Fall.
Danke für einige interessante Statements.
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.02.2012 10:52
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dreamy hat geschrieben:
Das Angebot habe ich ihr geschrieben ja, und Sie hat es zugesagt, forderte die Rechnung an für die Zahlung und hat mir sogar das neue Logo geschickt und hat mit mir schon Designsachen besprochen gehabt..


Und?
Dann hast Du eben eine Angebot geschrieben und "Designsachen" besprochen?
Und dafür möchtest Du jetzt Geld haben?
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jense

Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.02.2012 10:57
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dreamy hat geschrieben:
Wieso nur ein Angebot?

Das Angebot habe ich ihr geschrieben ja, und Sie hat es zugesagt, forderte die Rechnung an für die Zahlung und hat mir sogar das neue Logo geschickt und hat mit mir schon Designsachen besprochen gehabt.

Aslo war schon nen bissel aufwendiger als einfach nur nen "ANGEBOT" zu schreiben.

Aber gut, ist abgehackt der Fall.
Danke für einige interessante Statements.

wenn ich für jede "designsachenbesprechung" die hinterher im sande verlaufen ist, eine rechnung gestellt hätte, wäre ich heute reich...
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.02.2012 12:33
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dreamy hat geschrieben:
...ich handhabe es so das die ersten 3 Rechnungen per Vorkasse bezahlt werden müssen, danach gehts auf Rechnung...


Du solltest mal deine Geschäftspraktiken überdenken.
Als Kunde wäre ich von so einer Ansage erstmal abgeschreckt und bei einem Umsatzvolumen von 250.- ist eine Vorkassenreglung eher kleinlich.
Schreib konkrete Angebote mit konkreter Leistungsbeschreibung und Handhabung der Nutzungsrechte, definiere die Korrekturschleifen und rechne in deinen Zeitaufwand auch Briefing- und Abstimmungsgespräche mit ein.
Lass Dir dann das Angebot schriftlich absegnen bzw. einen schriftlichen Auftrag geben.
Sollte in einem Projekt mehraufwand als kalkuliert anstehen, kommuniziere mit deinem Kunden vorher darüber.

Das Schreiben von Angeboten in unserer Branche wird nicht vergütet.
Ausser vielleicht Du schreibst eins für ein Filmprojekt mit siebenstelligen Umsatzvolumen - und selbst dann ist das schlechter Stil.
Ich bin seid 1995 selbständig und habe nur zweimal eine Vorkassenreglung gemacht.
Bei einer 300seitigen Festschrift (Leinenbindung, Schuber, versch. Papiersorten) für eine Bank und für drei Imagebroschüren für einen Behörde.
Da war aber noch ein komplettes Fotoshooting mit Casting drin.
Für letzteres habe ich einen Werksvertrag gemacht, der drei Zahlungsstufen beinhaltete.
Bei einem Gesamtvolumen von 25.000.- ist eine Anzahlung auch legitim, bei 250.- eher peinlich.
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