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Thema: Private Probleme mit Angabe der Telefonnummer im Impressum vom 29.06.2005


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mAsuRa

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Verfasst Mo 04.07.2005 14:24
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ExMD hat geschrieben:
sicher? *zwinker*

http://www.rehbein-dortmund.de/internet.html

sollte sich jeder mal in die bookmarks holen, sehr nützliche infos vom anwalt


Ziemlich !!!!! Sicher !!!!
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 04.07.2005 15:26
Titel

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mAsuRa hat geschrieben:
ExMD hat geschrieben:
sicher? *zwinker*

http://www.rehbein-dortmund.de/internet.html

sollte sich jeder mal in die bookmarks holen, sehr nützliche infos vom anwalt


Ziemlich !!!!! Sicher !!!!


dann überdenke deine aussage lieber noch mal:

Zitat:
Was vielfach zu der irrigen Annahme führt, ein Impressum sei erst notwendig, wenn man kommerzielle Absichten verfolgt, ist der Ausdruck "geschäftsmäßige Teledienste" in §6 TDG. Doch hier muß klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen "geschäftsmäig" und "gewerbsmäßig".

Der Begriff "gewerbsmäßig" trifft auf eine Tätigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff "geschäftsmäßig" aber bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten).

Nicht impressumspflichtig im WWW sind demnach reine Testseiten, mit denen man seine HTML-Kenntnisse erprobt und die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. Ebensowenig impressumspflichtig sind Photos, die man kurzzeitig auf einem Webserver speichert, um sie seinen Verwanten zugänglich zu machen. Und ebenso muß auch derjenige, der eine Webseite als Kontaktanzeige nutzt und darauf seine sexuellen Vorlieben schildert, seine Adresse nicht preisgeben.

Falsch ist aber, den Begriff "Teledienst" so zu interpretieren, daß explizit eine Dienstleistung auf den Webseiten angeboten werden müsste, also z.B. kommerzielles Webdesign. Wie §1 TDG klarstellt, ist bereits das Bereitstellen von allgemein kostenfrei abrufbaren Webseiten ein Teledienst. Falsch ist auch, daß die Impressumspflicht nur für eine eigene Domain gelten würde, nicht aber für Seiten, die man bei sogenannten Free-Hostern (Geocities, Beepworld, etc.) anlegt. Das Teledienstegesetz macht keinen Unterschied zwischen Webseiten unter einer eigenen Domain und Webseiten in Unterverzeichnissen fremder Domains.

Die Impressumspficht beginnt also, sobald eine Webseite dauerhaft im Netz abrufbar ist und bleiben soll. Indizien für eine nachhaltige Tätigkeit, also einen geschäftsmäßigen Teledienst, sind ab und zu erfolgende Aktualisierungen der Seite oder Eintragungen in Suchmaschinen. Spätestens dann sollte die Webseite ein korrektes Impressum haben.


quelle: http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html

auch wenn das evtl. eine rechtliche grauzone ist und sich anwälte und richter um den genauen wortlaut des teledienstgesetzes streiten mögen würde ich auch als privater webmaster keine abmahnung riskieren wollen...


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mo 04.07.2005 15:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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