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Thema: Angabe von GbR in Anzeigen vom 06.04.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Angabe von GbR in Anzeigen
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Kitty777
Threadersteller

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Verfasst Mo 06.04.2009 10:57
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Angabe von GbR in Anzeigen

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Hallöchen,

ich hoffe ihr wisst Bescheid: muss in einer Anzeige die volle
Bezeichnung der Firma stehen?

Also "Mustermann GbR" oder reicht "Mustermann"? Lächel
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remote

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Verfasst Mo 06.04.2009 11:20
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Re: Angabe von GbR in Anzeigen

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Kitty777 hat geschrieben:
Hallöchen,

ich hoffe ihr wisst Bescheid: muss in einer Anzeige die volle
Bezeichnung der Firma stehen?

Also "Mustermann GbR" oder reicht "Mustermann"? Lächel



nein - werbemittel (u.a. betrifft das auch die visitenkarten) müssen nicht die ordentliche geschäftsbezeichnung aufweisen.

keine rechtsberatung und keine garantie auf richtigkeit
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Kitty777
Threadersteller

Dabei seit: 25.07.2006
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Verfasst Mo 06.04.2009 11:37
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Danke für deine Antwort! Worauf gründest du deine Aussage?
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instinkt

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Verfasst Mo 06.04.2009 11:43
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soweit ich weiß hat eine gbr eh keine firma und daher ist die frage eh irrelevant.

wenn dann müssen die namen der inh. draufstehen - aber wie remote schon gesagt hat trifft das nicht unbedingt zu.
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remote

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Verfasst Mo 06.04.2009 11:55
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Kitty777 hat geschrieben:
Danke für deine Antwort! Worauf gründest du deine Aussage?


Ich weiß das... weil ist halt so *bäh*
Hatte mich in der Richtung vor knapp 2 Jahren selbst mal beraten lassen.
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Kitty777
Threadersteller

Dabei seit: 25.07.2006
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Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 06.04.2009 11:55
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instinkt hat geschrieben:
soweit ich weiß hat eine gbr eh keine firma und daher ist die frage eh irrelevant.


Naja, das ist aber sehr haarig was du da sagst! Grins

Natürlich kann eine GbR eine Firma sein. Klar, es kann auch ne Tippgemeinschaft sein, aber genauso eine Druckerei oder ähnliches. Ich meine die GbR verfolgt im Grunde die Erreichung gemeinsamer Ziele unter einem Dach. Na, ist ja auch egal, ich weiß wie du es meintest *zwinker*
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remote

Dabei seit: 10.11.2006
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Verfasst Mo 06.04.2009 12:01
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instinkt hat geschrieben:
soweit ich weiß hat eine gbr eh keine firma und daher ist die frage eh irrelevant.


Wenn überhaupt, ist eine GbR keine juristische Person. Gerade deswegen ist die Frage berechtigt.
Im Rahmen offizieller Korrespondenz (Angebote, Rechnung, Mahnung, Impressum etc. pp.) muss dann nämlich der vollständige Name auftauchen und man darf sich nicht hinter "humpawumpa medienkiste" verstecken. Bei Werbemitteln ist dem aber nicht so... da darf ruhig der "Fantasiename" eingesetzt werden.

wie oben gesagt: Angaben ohne Gewähr und Beratungsanspruch Lächel
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aUDIOfREAK

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Ort: Ansbach
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.04.2009 12:04
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die komplette adresse muss nur auf werbemitteln stehen, mit denen man auch z.b. was bestellen kann. also quasi alles was direkt zu einem vertragsabschluss führen kann. aber bei z.b. imageanzeigen muss man das nicht.
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