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Thema: Nutzungsrecht vom 04.11.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrecht
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
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Verfasst Do 04.11.2010 15:05
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Sofern das UrhG greift, ja.
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Tobi.csp
Threadersteller

Dabei seit: 04.11.2010
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Verfasst Fr 05.11.2010 13:28
Titel

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Was ist den mit §15 http://bundesrecht.juris.de/urhg/__15.html
Wenn das Urheberrecht greift?
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Tobi.csp
Threadersteller

Dabei seit: 04.11.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 05.11.2010 13:37
Titel

Re: Nutzungsrecht

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designzicke hat geschrieben:
Tobi.csp hat geschrieben:
Hallo Zusammen,
Habe folgendes Problem.
Der AG ist Abgesprungen von einem gesamt Paket CD + Extras. Der AG war im gutem Bekannten Kreis und wir hatten schon ein Projekt durchgeführt. Daher habe ich vorab auf Vertrauensbasis und zeit gründen schon einmal mit der Entwurfsarbeit begonnen.
Bekannter hin oder her, das ist und bleibt halt immer ein Risiko, das du da auf eigene Verantwortung eingehst...
ja ich lerne bereits draus... allerdings nach 9 Jahren im engerem Bekannten Kreis...

Noch keine Vertraglichen Vereinbarungen getroffen.
Nun kam der Abbruch. Am Ende der Entwurfsarbeit für das Logo (allerdings noch nicht abgeschlossen).
Nun hat er mir angeboten das in Rechnung zu stellen und weiterhin gefordert die Referenzen bei vorangegangen Projekt von meiner HP zu nehmen.
Er bezahlt für die bereits erbrachte Leistung mit der du bereits ohne Absprache begonnen hattest... Finde ich in Ordnung
Ja Finde ich ebenso...

Ich habe ihm einen Betrag für die Abtretung meines "Referenzrechtes" vom altem Projekt angeboten. (ein Nutzungsrecht wurde damals nicht schriftlich deklariert, dummerweise.) Handelte sich um Logo HP Flyer und Produktdesign.
Was heisst hier "Referenzrecht"... Du hast ein Recht auf Namensnennung, z.B. auf seiner HP wenn du die erstellt hast... Jedoch kein Recht das Projekt als Referenz auf deiner HP zu nutzen, wenn er das nicht mehr möchte. Gab es eine Vereinbarung das du das Projekt unwiderruflich für Eigenwerbung nutzen darft? Das er dafür zahlen soll, damit du es von der Seite nimmst ist Kinderkacke.
Wieso Kinderkacke... das ist eine wichtige Referenz für mich.. sollte ich hier im Recht sein sehe ich das nur als Ausgleich. Mit rein würgen oder so hat das gar nichts zu tun.

Für die Entwurfsarbeit habe ich einen Grundbetrag ohne Nutzungsrechte (da nicht abgeschlossene Entwurfsarbeit) gestellt.
Völlig normal

Weiterhin habe ich dem AG Angeboten einfaches Nutzungsrecht ohne Beschränkungen mit dem Faktor 1.5 oder ausschließliches ohne Beschränkungen mit dem Faktor 2.5 zu erwerben.
Nun wurde eine Anwalt auf AG Seite eingeschaltet. Die Faktoren und preise wären nicht nachvollziehbar und es wären keine vertraglichen Vereinbarung die diese Rechtfertigen würden. (denke schon... ganz normales Urheberrecht.)
Die Faktoren kann ich allerdings auch nicht nachvollziehen... * Ööhm... ja? * Wie sieht denn da deine Aufschlüsselung nach dem AGD aus, oder hast du die Faktoren gewürfelt?
An die AGD Aufschlüsselung habe ich mich angeleht...

Vllt kann mir jemand helfen und mir etwas über meine Rechtliche Lage schildern.. würde gerne im Vorfeld wissen ob mir der Anwalt ans Bein pinkelt oder nicht *zwinker*
Es war nur ein "Angebot", oder? Lass ihn den Entwurf zahlen und gut is... Möchte er die unfertige Datei nutzen, dann ist ein Nutzungsrecht allerdings gerechtfertigt. Hier solltest du das ganze aber klar strukturiert und nachvollziehbar auflisten und und darauf Hinweisen, dass das nach dem AGD eine ganz normale Vorgehensweise ist. Wenn er die Nutzungsrechte nicht kaufen will, gibts halt auch keine Datei des unfertigen Logos zur weiteren Verwendung... * Keine Ahnung... * Edith: frage mich aber allerdings auch, wozu du ihm von dir aus überhaupt ein Nutzungsrecht für ein unfertiges Logo angeboten hast? * Ööhm... ja? *
Naja das Projekt von ihm ist ja dadurch nicht gestorben. Wollte hier entgegenkommen... allerdings bin ich nicht bei wünsch dir was. Also kostet das was. Die Zeit der Gefallen ist halt in seinem Fall vorbei.

Liebe Grüße


Danke an alle für die schnellen Antworten...
werde mir wohl eine Rechtsberatung einholen.
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