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Thema: Nicht zufrieden mit der Arbeit einer Grafikerin! Was nun! vom 27.04.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nicht zufrieden mit der Arbeit einer Grafikerin! Was nun!
Autor Nachricht
mbierl
Threadersteller

Dabei seit: 27.04.2006
Ort: Niedernhausen
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.04.2006 15:18
Titel

Nicht zufrieden mit der Arbeit einer Grafikerin! Was nun!

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*Schnief* Hallo,
brauche dringend Euren Rat!

Ich habe mir von einer Grafikerin gebeten mir ein Logo zu entwerfen!

Ich habe ihr gesagt was ich ungefähr haben möchte, habe ihr aber auch etwas Freiheit bei der Gestaltung gelassen. Als ich dann die Entwürfe gesehen habe war ich zu tiefst entäuscht * Ich muß mich mal kurz übergeben... * und es entsprach kein Entwurf dem was ich haben wollte. Es macht auch nicht den Anschein, dass ich das bekommen werde was ich haben will!

Ich werde also keinen der Entwürfe nutzen! Jetzt will die gute Frau aber dennoch das ganze Geld haben, was für das Logo ausgemacht war! Kennt sich vielleicht eine/r von Euch damit aus ob und gegebenenfalls was ich dieser * Ich bin ja schon still... * bezahlen muss? Muss ich überhaupt etwas bezahlen?

Bitte Bitte antwortet mir da ich nicht gleich mit dem Anwalt kommen will da ich denke dass man das auch anders regeln kann!


VIELEN DANK !!!



[edit]
Verschoben von Software - Print nach Recht


Zuletzt bearbeitet von Mac am Do 27.04.2006 15:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Cusario
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 27.04.2006 15:21
Titel

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Das wird schwer für uns zu beurteilen, da wir weder wissen was du mit der Grafikerin ausgemacht hast noch wissen wir wie das Logo aussieht.

Aber für solche Fälle gibt es doch Verträge dir ihr vorher aufgesetzt habt, oder Korrekturphasen!


Falls nicht, denke ich mal das ihr blechen müsst.
 
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Chris_

Dabei seit: 13.04.2006
Ort: nähe Tübingen
Alter: 45
Geschlecht: -
Verfasst Do 27.04.2006 15:29
Titel

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also wie mein vorredner schon sagte, ist es schwierig etwas dazu zu sagen ohne noch ein paar infos zu haben.

ihr werdet doch sicher einen Vertrag haben, was steht denn da drin??? Es ist tatsächlich nicht branchenüblich kostenfreie Entwürfe zu machen, sie hat sich hingesetzt und für dich gearbeitet, das sie das nicht umsonst machen kann ist klar. Guck rechts! Zu deiner Seite, eine gute Grafikerin müsste in der Lage sein deine Ansätze und Ideen umzusetzen, wenn ein fix Honorar vereinbart wurde, dann lass sie solange arbeiten bis dir das Logo gefällt.

Vielleicht kannst du noch etwas über deine Vorstellungen und ihre gelieferten Entwürfe schreiben, dann fällt uns die Beurteilung auch leichter. * Such, Fiffi, such! *

lg Chris


Zuletzt bearbeitet von Chris_ am Do 27.04.2006 15:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.04.2006 15:30
Titel

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Grundsätzlich sieht es so aus, dass selbst wenn du nichts von den Entwürfen nutzt,
zahlen musst - wieviel sei dahingestellt.

Was aber auch klar sein sollte, ist, dass es immer einen ersten Entwurf gibt,
den der Kunde meist geändert haben will. Das ist auch ok und kommt überall vor.

Es kann natürlich sein, dass die Entwürfe so schlecht sind (technische und gestalterische Ausführung), dass dir der Verdacht gekommen ist, dass ihr
a: aneinander vorbei geredet hat
b: die Grafikerin nix kann
c: du falsch gebrieft hast (Auftrag schlecht formuliert).

Ohne was zu sehen, ohne zu wissen, was du wolltest und bekommen hast, wirst du hier nichts genaueres erfahren.

edith: mist zu spät.


Zuletzt bearbeitet von Mac am Do 27.04.2006 15:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.04.2006 15:40
Titel

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Wenn es schriftliche Vereinbarungen über die Grundaspekte des Logos gibt, kannst du ja belegen ob diese eingehalten wurden oder nicht. Wenn es so etwas nicht gibt, würe ich über evtl Abschlagszahlungen verhandeln. Aber ganz kostenfrei kommste wohl nicht davon.
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emil2.0
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 27.04.2006 15:48
Titel

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Erzähl doch mal bitte genau, was du dir gewünscht, und vor allem ihr mitgeteilt, hast und poste anschließend einen Entwurf , oder schick Interessieten eine PN mit dem Logo.

Dann ließe sich bewerten, ob das ganze zu weit abschweift oder es in Ordnung ist.
Falls du aber nix schriftliches hast, wird es allerdinsg schwer irgendwas nachzuweisen
wenn ihr euch nciht einigen könnt.
 
SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 03.05.2006 10:55
Titel

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Es kommt drauf an, was Ihr vorher ausgemacht habt. Wenn der Preis das Gestaltungshonorar und die Nutzungsrechte umfasst, musst Du ihr zumindest das Gestaltungshonorar bezahlen. Gearbeitet hat sie schliesslich. Nur darfst Du dann auch keinen der Entwürfe verwenden bzw. Deine Grafikerin darf die Entwürfe anderen Kunden anbieten.

Wenn ich ein Angebot für eine Logoerstellung schreibe, trenne ich ganz genau die Layoutphase (Gestaltungshonorar), definiere wieviel Entwürfe und Korrekturphasen es werden sollen und für die Nutzungsrechte des ausgewählten und ausgearbeiteten Logos gibt es dann zusätzlich das Honorar für die Nutzungsrechte. So fahre ich immer recht gut und es kann schon mal vorkommen, dass man mit einem Kunden im Briefing aneinander vorbeigeredet hat und der Kunde nicht zufrieden ist und abbrechen will. Hatte ich aber in 10 Jahren gottseidank nur einmal. Daher ist eine Honorartrennung vorab für beide Seiten sehr hilfreich.

Mach deiner Grafikerin ein Angebot, dass ihren Zeitaufwand in der Gestaltungsphase abdeckt.


Zuletzt bearbeitet von SL-Design am Mi 03.05.2006 11:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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