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Thema: Namensrecht sichern wenn schon Seite mit diesem Name exist. vom 24.02.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Namensrecht sichern wenn schon Seite mit diesem Name exist.
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N0HA
Threadersteller

Dabei seit: 24.02.2007
Ort: Zurich
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Verfasst Sa 24.02.2007 14:11
Titel

Namensrecht sichern wenn schon Seite mit diesem Name exist.

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Ich habe folgendes Problem:

Ich will mir einen Namensmarke sichern, allerdings gibt es schon eine Internetseite mit diesem Namen in der Domain. Desweiteren ist der Name in D geschützt.

Aber ich will den Namen als internationale Marke schützen (dort ist er noch frei).

Meine Fragen dazu:
1.) Kann ich den Namen als Internationale Wortmarke schützen?
2.) Welche Rechte habe ich dann (insbesondere in D)?
3.) Wo ist der unterschied zwischen dem nationalen Schutz in D (der ja schon vergeben ist) und dem internationalen Schutz (den ich sichern will)?
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koi-sh

Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 24.02.2007 14:19
Titel

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zu aller erst hast du das Recht auf freie Informationssuche *zwinker*

http://www.mediengestalter.info/forum/41/markennamen-sichern-wie-24573-1.html

oder einfach die Suche benutzen bzw. bei ähnliche Themen schaun.
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N0HA
Threadersteller

Dabei seit: 24.02.2007
Ort: Zurich
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 24.02.2007 14:28
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Ähm...danke, aber das hilft in meinem Fall nicht. Auf diesen Seiten war ich schon - es wird aber eine andere Fragestellung behandelt.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 24.02.2007 16:31
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wenn der markenname schon eingetragen ist, hast du erstmal schlechte karten... da gilt wohl das recht des älteren. ist es die selbe branche für die du deine marke schützen willst oder is das was völlig anderes?
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N0HA
Threadersteller

Dabei seit: 24.02.2007
Ort: Zurich
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 24.02.2007 17:28
Titel

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Um es genauer zu erläutern:

Ich will international den Namen BEISPIEL schützen.
Es existiert eine Webseite BEISPIEL.com, auf der ein Dienst BEISPIEL angeboten wird
Der Name BEISPIEL hat den nationalen Schutz in Deutschland (Quelle: https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html)
Aber wenn ich recherchiere (auf http://www.wipo.int/ipdl/en/) dann zeigt sich dass international scheinbar der Markenname nicht geschützt ist.

Wo liegt jetzt der unterschied zwischen intern. und D?
Was kann ich schützen?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 24.02.2007 17:35
Titel

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N0HA hat geschrieben:
Um es genauer zu erläutern:

Ich will international den Namen BEISPIEL schützen.
Es existiert eine Webseite BEISPIEL.com, auf der ein Dienst BEISPIEL angeboten wird
Der Name BEISPIEL hat den nationalen Schutz in Deutschland (Quelle: https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html)
Aber wenn ich recherchiere (auf http://www.wipo.int/ipdl/en/) dann zeigt sich dass international scheinbar der Markenname nicht geschützt ist.

Wo liegt jetzt der unterschied zwischen intern. und D?
Was kann ich schützen?


hm da würd ich u.u. mal eher nen rechtsanwalt befragen, der sich mit marken- und patentrecht auskennt. ich denke hier wirst du keine qualifizierte aussage bekommen (und wenn würd ich mich nicht drauf verlassen wollen. sowas kann dann u.u. sehr teuer werden...).
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N0HA
Threadersteller

Dabei seit: 24.02.2007
Ort: Zurich
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 24.02.2007 17:57
Titel

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OK....aber vielleicht können mir noch folgende Fragen beantwortet werden, um zu wissen ob es sich überhaupt lohnt zum Anwalt zu gehen.

1.)Wo ist der unterschied zwischen dem nationalen Schutz in D (der ja schon vergeben ist) und dem internationalen Schutz (den ich sichern will)?
2.) Kann ich mich durch Sicherung von Namen die mir nicht zustehen Schadensforderungen einhandeln (aber wenn ich den Namen sichern kann ist doch eigentlich alles ok) - sprich kann es mich auch mehr als die Registrierungsgebühr kosten?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 24.02.2007 18:02
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

N0HA hat geschrieben:
OK....aber vielleicht können mir noch folgende Fragen beantwortet werden, um zu wissen ob es sich überhaupt lohnt zum Anwalt zu gehen.

1.)Wo ist der unterschied zwischen dem nationalen Schutz in D (der ja schon vergeben ist) und dem internationalen Schutz (den ich sichern will)?
2.) Kann ich mich durch Sicherung von Namen die mir nicht zustehen Schadensforderungen einhandeln (aber wenn ich den Namen sichern kann ist doch eigentlich alles ok) - sprich kann es mich auch mehr als die Registrierungsgebühr kosten?


auch das wird dir wohl keiner so 100%ig beantworten können... rechtsberatung über ein forum is ein zu heikles thema befürchte ich... gugg doch mal nach anwaltsforen oder so... da sitzen dann wenigstens leute vom fach, die dir evtl. auch kostenlos aber zumindest fachlich versiert weiterhelfen können...
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