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monika_g
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 24.02.2007 18:46
Titel
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ich vermute mal, Du wirst dann unter dem Namen in Deutschland keine Dienstleistungen anbieten dürfen. Aktuell ist vielleicht Googles Gmail vergleichbar, der in D Googlemail heißt, weil es eine ältere deutsche Marke Gmail gibt.
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RA Peter Kraus
Dabei seit: 12.07.2009
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 12.07.2009 19:11
Titel Namensrecht schützen |
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Man darf nicht nur darauf schauen, ob in Deutschland "ein Name schon weg" ist, sondern man muss prüfen, ob er auch für die gleichen Produkte (Waren, Dienstleistungen) "schon weg" ist oder zumindest für ähnliche Produkte - sonst ist er unter Umständen noch gar nicht "weg". Es kann nämlich durchaus sein, dass auch zwei gleiche geschützte Namen sich überhaupt nicht ins Gehege kommen - wenn sie für völlig verschiedene Waren oder Dienstleistungen bestehen.
Wenn ein Name aber tatsächlich in Deutschland schon "weg" ist, dann nützt auch eine nachträgliche internationale Registrierung hierzulande nichts mehr, denn die internationale Registrierung ist nichts Höheres oder so - man kann also nicht eine ältere deutsche Marke durch eine spätere internationale Marke aushebeln.
[edit: Werbung entfernt. m]
Zuletzt bearbeitet von m am So 12.07.2009 19:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst So 12.07.2009 19:43
Titel
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Hurrah! 2 1/2 Jahre später endlich die richtige Antwort!
Is aber trotzdem ok ...
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am So 12.07.2009 19:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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