type1
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Verfasst Di 15.07.2008 13:05
Titel
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mausebaer hat geschrieben: | danke erstmal an euch zwei
wobei -> "Hatte das so verstanden, dass die Bilder aus einer ganz anderen Quelle stammen, die mit dem Organigram nix zu tun haben, wie z.B. der personalakte. Oder dem Intranet, wobei das Organigramm dann ins Internet soll oder - also der verbreitungskanal und -umfang auch ein ganz anderer ist. "
Wie würde es sich den verhalten, wenn die Bilder z.B. von der Persoabteilung kommen, die schon Fotos hat wegen der Mitarbeiterausweise z.B. ? |
das darfst du nicht, weil für die publikation im organigramm nie eine genehmigung des abgelichteten gegeben wurde.
es sei denn bei erstellen der fotografien für die perso-akte wurde dieser zweck vereinabrt. aber davon gehe ich jetzt mal nicht aus.
wie gesagt. du musst schon immer den zweck der fotografie beachten.
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