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Thema: Mitarbeiterbilder in Organigrammen ? Grauzone? vom 15.07.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Mitarbeiterbilder in Organigrammen ? Grauzone?
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mausebaer
Threadersteller

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Verfasst Di 15.07.2008 10:01
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Mitarbeiterbilder in Organigrammen ? Grauzone?

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Hallo Leute !

Ich habe einge kleine Frage bezüglich der Rechtslage dem Topic betreffend:

Ich arbeite in einem größerem UN, was nun gerne in den Organigrammen, die bisher nur mit Funktion, Stelle und Namen versehen waren, auch die Mitarbeiterbilder dazu abbbilden würde. Die Mitarbeiter pflegen ihr bisheriges Profil selbst und können auswählen, ob sie ein Bild von sich hochladen möchten oder nicht.

Habe mich mal etwas umgehört und erfahren das andere größere Firmen, auch diese Art der organigrammdarstellung gewählt haben, sich aber dabei in einer rechtlichen Grauzone befinden.

Wie sollte ich rechtlich stabil vorgehen, um die neue Visuallisierung umzusetzen =? (Bilder schützen, Erklärungen aktzeptieren lassen, Wasserzeichen ka ^^ ?) Hat da schon jmd Erfahrungen gesammelt ?

Danke euch ! * Keine Ahnung... *
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type1

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Verfasst Di 15.07.2008 12:27
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wieso bedarf es da einer erklärung?
indem moment wo sie sich fotografieren lassen, stimmen sie doch der veröffentlichung zu.

schriftliche erklärung brauch man ich glaube nur bei personen unter 14 jahren von den erziehungsberechtigten.


//was hast deu denn bzgl. "grauzone" für infos und quellen vorliegen?


Zuletzt bearbeitet von type1 am Di 15.07.2008 12:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Di 15.07.2008 12:30
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type1 hat geschrieben:
wieso bedarf es da einer erklärung?
indem moment wo sie sich fotografieren lassen, stimmen sie doch der veröffentlichung zu.


Naja, aber nicht grenzenlos. Schon um Diskussionen zu vermeiden, würde ich da einfach die betroffenen Mitarbeiter drüber imformieren und mir das Einverständnis einholen. Von wegen Recht am eigenen Bild" und so.

Auf keinen Fall kann man das Bild aus der Personalakte verwenden.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Alter: 44
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Verfasst Di 15.07.2008 12:33
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Nimroy hat geschrieben:
type1 hat geschrieben:
wieso bedarf es da einer erklärung?
indem moment wo sie sich fotografieren lassen, stimmen sie doch der veröffentlichung zu.


Naja, aber nicht grenzenlos. Schon um Diskussionen zu vermeiden, würde ich da einfach die betroffenen Mitarbeiter drüber imformieren und mir das Einverständnis einholen. Von wegen Recht am eigenen Bild" und so.

Auf keinen Fall kann man das Bild aus der Personalakte verwenden.


letzteres natürlich nicht.
aber im medienrecht hatten wir den fall letztens, der sich dann auf die praxis übertragen ließ. bei fotografie für ein interview oder eine reportage brauchst du eben keine genehmigung. dadurch das sich der foografierte dafür bereitstellt, hat er seine zustimmung zur veröffentlichung dem zweck angepasst gegeben.

und bei dem organigramm wird es sich genauso verhalten.
eine schriftliche erklärung kann natürlich trotzdem, darüber hinaus, eingeholt werden.
das hat aber nichts mit einer sogenannten "grauzone" zu tun.
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Di 15.07.2008 12:36
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type1 hat geschrieben:
dadurch das sich der foografierte dafür bereitstellt, hat er seine zustimmung zur veröffentlichung dem zweck angepasst gegeben.


Dann sind wir uns einig. Grins Hatte das so verstanden, dass die Bilder aus einer ganz anderen Quelle stammen, die mit dem Organigram nix zu tun haben, wie z.B. der personalakte. Oder dem Intranet, wobei das Organigramm dann ins Internet soll oder - also der verbreitungskanal und -umfang auch ein ganz anderer ist.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 15.07.2008 12:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

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Verfasst Di 15.07.2008 12:37
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Nimroy hat geschrieben:
type1 hat geschrieben:
dadurch das sich der foografierte dafür bereitstellt, hat er seine zustimmung zur veröffentlichung dem zweck angepasst gegeben.


Dann sind wir uns einig. Grins


kühles pils -> nimroy
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Nimroy
Community Manager

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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 15.07.2008 12:39
Titel

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type1 hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
type1 hat geschrieben:
dadurch das sich der foografierte dafür bereitstellt, hat er seine zustimmung zur veröffentlichung dem zweck angepasst gegeben.


Dann sind wir uns einig. Grins


kühles pils -> nimroy


hey, ich muss noch fahren.


Ach ne, fahr ja ICE. Na dann...


PROST!
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mausebaer
Threadersteller

Dabei seit: 12.06.2008
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Verfasst Di 15.07.2008 13:04
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danke erstmal an euch zwei *zwinker*

wobei -> "Hatte das so verstanden, dass die Bilder aus einer ganz anderen Quelle stammen, die mit dem Organigram nix zu tun haben, wie z.B. der personalakte. Oder dem Intranet, wobei das Organigramm dann ins Internet soll oder - also der verbreitungskanal und -umfang auch ein ganz anderer ist. "

Wie würde es sich den verhalten, wenn die Bilder z.B. von der Persoabteilung kommen, die schon Fotos hat wegen der Mitarbeiterausweise z.B. ? *zwinker*
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