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Thema: Minijob und Auftrag bei gleichem Unternehemen? vom 10.11.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Minijob und Auftrag bei gleichem Unternehemen?
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Amael
Threadersteller

Dabei seit: 13.10.2003
Ort: Duisburg
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.11.2004 16:43
Titel

Minijob und Auftrag bei gleichem Unternehemen?

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Hallo!
Ich bin Selbständig und arbeite noch nebenher in einem Minijob.
Jetzt möchte der Laden in dem ich arbeite die Leistungen meiner
"Firma" in Anspruch nehmen.
Wie sieht es damit aus? Kann ich gleichzeitig den Minijob in Anspruch nehmen
und eine Rechnung schreiben? Ich hab mal gehört das ginge nicht.
Mir fällt auch irgendwie nicht ein wo ich danach suchen könnte.
Meine Steuerberaterin bekomm ich nicht an die Angel wegen Urlaub!
Irgendjemand eine Idee, oder einen Tipp wo ich suchen könnte?

Danke schonmal...Amael
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.11.2004 16:58
Titel

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Hi.

Nur für mich, ich steh gerade auf dem Schlauch:
Du bist, sagen wir mal auf Minijob-Basis als MG fest angestellt mit Arbeitsvertrag etc. Jetzt hast du aber nebenbei noch ein Gebäude-Reinigungs-Betrieb. Die Firma, wo du den Minijob hat möchte noch von deiner Firma Putzleistungen einkaufen und du willst jetzt wissen, ob das überhaupt geht, ob du deiner Firma ne Rechnung schreiben darfst oder nicht.

Richtig so?
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Amael
Threadersteller

Dabei seit: 13.10.2003
Ort: Duisburg
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.11.2004 17:03
Titel

jau

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Jau...rischtisch so!
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.11.2004 17:25
Titel

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Ich wüsste nicht, warum das nicht gehen soll. Anders wäre das, wenn dein Chef noch ein Gewerbe nebenbei hätte und das mit deinem Gehalt verrechnen will. Aber am besten besprichst du das mit der Vertretung deiner Steuerberaterin. *zwinker*
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.11.2004 17:37
Titel

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das geht. ich hab während meiner ausbildung auch ab und an projekte gemacht für die während der regulären arbeitszeit keine zeit war und dank gewerbeschein konnte ich das dann per rechnung abrechnen. mein steuerberater damals meinte, dass das keine probleme geben würde.

anders sähe es aus, wenn du einen großteil deiner selbstständigen tätigkeit mit aufträgen von dieser firma finanzieren lassen würdest. das wäre dann sozusagen scheinselbstständigkeit, weil dich die firma dann genauso gut auch anstellen könnte. aber das ist ein sehr schwammiges und weitreichendes thema. wenn du ab und an mal n auftrag machst und nebenbei noch andere kunden hast sollte dem nichts im wege stehen Lächel
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