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CB-pictures.com
Threadersteller
Dabei seit: 21.04.2009
Ort: Köln
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 21.04.2009 22:36
Titel Mein erster Flyer, eigene Bilder von Rennwagen ok? |
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Hey, hoffe ich bin in der richtigen Abteilung.
Ich mache mich nach der Ausbildung im Juni selbstständig mit der Fotografie. Nun entwerfe ich meinen ersten Flyer für den motorsport und möchte dort 2-3 Bilder unterbringen.
Nun meine Frage: eines der Bilder zeigt einen Rennwagen in Fahrt, also alles verwischt, nur der Wagen knacke scharf. Darf ich den einfach abbilden? Oder muss ich erst die Zustimmung des Fahrers erhalten? Welche Flyer darf ich für meine Werbung nehmen und welche nicht? Soweit ich weiß, dürfen sie doch auf meiner SEite sein, solang ich sie nicht verkaufe, quasi als Darstellung oder?
Bin mir da super unsicher, und frag lieber vorher doppelt nach
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RAfodera
Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 22.04.2009 15:17
Titel
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Hallo,
Hinsichtlich der Veröffentlichung des Rennwagens wäre zunächst einmal daran zu denken, ob der jeweilige Rennfahrer zu erkennen ist (Gesicht unter dem Helm, Namensaufschrift auf Rennwagen und Fahreranzug).
Falls ja musst Du § 22 KUG (Kunsturhebergesetz) zu beachten, wonach Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen.
Entsprechende Ausnahmen sieht der § 23 KUG vor, wenn es sich etwa um 1. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte geht, 2.Bilder auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen, 3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, oder 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Zudem könnte hier das Urheberrecht an dem Auto beim Rennwagenstall liegen, falls die Marke etwa gut zu erblicken ist.
In diesem Falle wäre die kommerzielle Verwertung unzulässig bzw. vorher mit dem Berechtigten abzustimmen.
Gruß
AF
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Mi 22.04.2009 15:23
Titel
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Ich glaube, das darf man dann mal eine rechtlich relevante Aussage nennen!
So einer fehlte hier noch - Herzlich willkommen!
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traumgaertner
Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 22.04.2009 15:29
Titel
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Und das alles ist aber völlig egal, wenn die Aufnahme während einer öffentlichen Veranstaltung gemacht wurde
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RAfodera
Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 22.04.2009 15:39
Titel
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Nein, nicht unbedingt. Dies gilt nur für besondere Ereignisse im Rahmen der Berichterstattung, etwa nach § 48 UrhG.
Für die gewerbliche Verwertung -und diese liegt offenbar vor- gilt das oben Gesagte.
Gruß
AF
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JanG
Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 22.04.2009 18:19
Titel
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Was sind besondere Ereignisse im Rahmen der Berichtserstattung?
Peaze!
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RAfodera
Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 23.04.2009 16:59
Titel
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Dies wäre z.B. die Abbildung bei den Tagesthemen oder RTL-Aktuell und weiteren Tagesnachrichten...
Gruß
AF
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CB-pictures.com
Threadersteller
Dabei seit: 21.04.2009
Ort: Köln
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Do 23.04.2009 22:41
Titel
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danke für die super erläuterung bzgl. personen. aber mir gings ja um die autos....
würde nicht sagen, dass der hersteller klar zu erkennen ist....
hm, weiß nich so recht ob ich den flyer hier jetz einfach verlinken darf??
allerdings ist er jetzt eh schon im druck
Sollt aber alles gut sein. hab mich bei zuverlässigen Quellen nochmal erkundigt und die haben mir die Erlaubnis gegeben. wir wrden sehn. sind ja bloß 5.000 Stk ^^
Zuletzt bearbeitet von CB-pictures.com am Do 23.04.2009 22:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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