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katjula
Threadersteller
Dabei seit: 16.08.2010
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Verfasst Mo 16.08.2010 14:08
Titel Erster Auftrag erste Rechtsfragen |
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Hallo alle zusammen!
Bin neu hier im Forum und hoffe, das mir jemand helfen kann bei meinem Problem.
Ich habe vor ca.4 Monaten einen Auftrag von einem Landschaftsarchitekten bekommen.
Dieser entwirft den Umbau von XY. Für diesen Umbau bräuchte er mehrere Grafiken. Dieser Umbau ist aber nur ein mögliches Konzept für einen eventuellen Umbau.
Daher brauchte er die Grafiken für eine Konzeptbroschüre.
Meine Grafiken sind in dieser Broschüre gedruckt worden, so wie vereinbart.
Heute finde ich eine Homepage im Internet eigens zu diesem Umbau.
Dort fande ich auch meine Grafiken, hochauflösend, als Gestaltungsbeispiele für diesen Umbau.
Ich war etwas verwundert, da ich davon nicht in Kentnissnahme gesetzt wurde und der Gestalter also ich in keinster Weise erwähnt wurde.
Meine Frage daher: Es wurde mir gesagt, dass die Grafiken für oben genannten Zweck verwendet werden. Nun sehe ich aber, dass sie weiter verwendet wurden, sogar im Namen von Dritten.
Ich habe keine Vertrag mit dem Architekten abgeschlossen, daher die Frage ob er diese Grafiken veröffentlichen darf und vorallem im Namen von anderen.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Grüße
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 16.08.2010 14:14
Titel
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Auch hier die Standardfrage: Bist du bereit einen rechtsstreit zu führen?
Und direkt die nächste Standard-Frage hinterher: Einfach mal den Architekten angerufen und ihn dazu gefragt? Ganz freundlich? Mal ehrlich, woher soll ein Laie wissen, dass ihm übergebene Bilder nicht auch noch anderweitig verwendet werden dürfen?
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katjula
Threadersteller
Dabei seit: 16.08.2010
Ort: -
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Verfasst Mo 16.08.2010 14:18
Titel
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Danke für deine Antwort.
Das kommt darauf an, denn wenn dieses Projekt realisiert werden würde, wäre es eine ziemlich große Sache.
Und ja, dann würde ich darauf bestehen.
Ich wollte ihn auch anrufen und das Problem besprechen. Ich weiss nun leider aber überhaupt nicht wer hier welches Recht hat.
Danke
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 16.08.2010 14:27
Titel
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Wenn nichts anderes vereinbart wurde, dann hat der Architekt nur das Nutzungsrechte erworben, was er für den beabsichtigten Vertragszweck benötigt, also deine Grafiken in der Imagebrochüre zu verwenden.
Ich würde mal mit ihm sprechen, vielleicht weiß er das nicht. Da könntest du dann auf das Urheberrecht verweisen, §31, Absatz 5.
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