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Thema: Logo Recht vom 17.10.2017


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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
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Verfasst Mo 30.10.2017 11:36
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das halte ich für eine recht eigenwillige Interpretation ... Ich bin da mehr bei Mialet, der ziemlich deutlich macht, warum es unsinnig ist, freierwerbbares Stockmateriel für ein Logo zu verwenden ...
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 30.10.2017 15:12
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Das mag schon sein, aber die Frage war ja nicht ethischer Natur, sondern was die Nutzungsbedingungen beinhalten. Und da sehe ich eben keine Unstimmigkeiten.
 
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.10.2017 15:17
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Mialets Ausführungen sind nicht ethischer Natur und deine Aussage ist eine (und zwar deine) Interpretation des Textes ...
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 30.10.2017 17:02
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Das ist mir eigentlich egal wie du das siehst, Frank.
 
JonathanB

Dabei seit: 18.04.2017
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Alter: -
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Verfasst Di 31.10.2017 18:26
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eugen.schuetz hat geschrieben:
Hallo zusammen,

ich hatte diesbezüglich eine E-Mail an Adobe gesendet. Hier ist die Antwort:
Zitat:

....
Bei den über Adobe Stock angebotenen Logos handelt es sich um Vorlagen, welche für eine Neuerstellung von Logos (z.B. Gründung einer Firma)verwendet werden können.
Diese dürfen aber nicht mit bestehenden Marken in Verbindung gebracht /integriert werden.

Dies finden Sie ebenso unter http://www.adobe.com/content/dam/acom/de/legal/servicetou/Adobe_Stock_Terms-de_DE-20170630_2200.pdf
Absatz 4.1 (D)

Hierbei handelt es sich nicht um rechtsverbindliche Aussagen.

Somit darf man es doch verwenden!? * Ich geb auf... * *balla balla*


Die E-Mail von Adobe ist eigentlich fast schon eine Unverschämtheit. Klar, da sitzt auch nur irgendein Kundenbetreuer, der wahrscheinlich von oben verpflichtet wird, den letzten Satz unter seine Supportmails zu setzen, damit die Firma nicht für seine Fehler haften muss. Meine Güte!

Ich erlaube mir mal folgende Interpretation der Mail:

"Wir erlauben eine Nutzung der Stockgrafiken für Logos, weil wir natürlich auch Kunden wie kleine Unternehmen oder unbedarfte (Hobby-)Grafiker abmelken wollen. Dass die Verwendung einer Grafik, für die nur ein nicht-exklusives Nutzungsrecht eingeräumt wurde (zudem in den Standardlizenzen auf 500.000 Erscheinungen begrenzt) spätestens bei einer Markenanmeldung zu dicken Problemen führen kann, ist uns bewusst. Aus dem Grund sichern wir uns hier jetzt gleichzeitig schonmal ab, verbieten eine Nutzung der Grafik in Marken und schieben damit den schwarzen Peter im Streitfall allen anderen zu.
Übrigens: Kommen Sie nicht auf die Idee, später einmal diese E-Mail in einem eventuellen Rechtsstreit in Ihre Beweisführung aufzunehmen – alle unsere Auskünfte zu Ihren Lizenzfragen erklären wir hiermit als unverbindliches Geschwafel.
" *ha ha*
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Do 02.11.2017 12:34
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Und du meinst, das hat die Diskussion jetzt bereichert? Meine Güte!
Nach meinem Verständnis wurde alles relevante für den TO ja schon geschrieben.
 
JonathanB

Dabei seit: 18.04.2017
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 02.11.2017 19:15
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Was ist denn hier für 'ne miese Stimmung? * Ööhm... ja? *
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Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 03.11.2017 14:45
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Hallo Jonathan,

uns anderen geht es gut *zwinker*

Danke für deinen Beitrag. So in der Art hatte ich das Schreiben von Adobe auch interpretiert.

Ich vermute, das auch der Adobemitarbeiter die Tragweite nicht erkennt.
Ich kenne einen Fall da hat eine kleine Kreativagentur als sub-sub-Unternehmer der Konzernagentur das CI für ein neues Foodprodukt erstellt und dafür eine Ährenrankenstruktur aus einem Stockportfolio benutzt um damit die Farbflächen lasiernend zu füllen ...

Der Effekt kam so gut an, dass er es in den offiziellen Claim geschafft hat. Und ab da nahm das Drama seinen Lauf.
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