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Thema: Korrekturen und Schadenersatzanspruch... vom 31.10.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Korrekturen und Schadenersatzanspruch...
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scOOse
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Verfasst Mo 31.10.2011 20:07
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Korrekturen und Schadenersatzanspruch...

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Guten Abend beisammen.

Hab hier ein paar rechtlich unklare Verhältnisse, über die ich mir hier Antwort erhoffe.

Ausgangssituation:
War als Freelancer in einer Agentur beschäftigt. Bekam von denen einen Vertrag zur
Unterschrift. Las den Schrieb und wollte eig. nicht unterschreiben, rief postwendend dort
an und wies auf die Mißstände hin. Außer etwas Bedenkzeit konnte ich aber nichts
ändern/anderes aushandeln. Aus Angst den Job nicht zu bekommen unterschrieb ich
2 Tage nach erhalt.
Aufgeführt waren u.a. ein Pauschalpreis mit allen Korrekturen inkl. (keine Angabe
d. max. Korrekturläufe), keine Erlaubnis die Arbeiten als Referenzen in eigener Sache
einsetzen zu dürfen und zus. die Schuldübertragung bei nicht-Einhaltung der Deadline
- also: entstehen dem Endkunden Kosten wg. einer verspäteten Lieferung, bin ich dafür
verantwortlich und in Regress zu nehmen/haftbar.

Dazu nun folgende Fragen:
Gibt es ein Limit an Korrekturen oder zus. nicht bezahlter Mehrarbeit? Jobdauer sollte
einen Monat betragen, darauf belief sich auch die Kalkulation des Pauschbetrages und
NUR wg. der Korrekturen (von Agentur + Endkunden) wurden 2 1/2 Monate draus
(und musste noch einen Bekannten mit ins Boot holen und bezahlen)!?
Mit der Klausel, ich sei für Verluste des Kunden bei verspäteter Lieferung in Regress
zu nehmen, hätte der Endkunde zusätzlich auch noch das Recht gehabt mich auf
Schadenersatz od. vermeintlichen Verdienstausfall zu verklagen...
War zwar das erste und letzte Mal, dass der Werkvertrag nicht von mir kam, aber
kann mir jmd. sagen, wie es sich bei derartig weit gefassten Formulierungen rechtlich
verhält? Kann man, nur weil im Vertrag steht "alle Korrekturen inkl." über Monate hinweg
zu kostenloser Mehrarbeit gezwungen werden? Das würde ja schon beinahe den Tatsbestand
von Frondienst oder Sklaverei erfüllen?
Und wie ist es mit der bei verspäteter Lieferung (Säumnis) angedrohten Strafzahlung,
wenn der Kunde einfach über jede Deadline hinweg Änderungen und Sonderwünsche hat,
die die Einhaltung sämtlicher Termine unmöglich machen?

LG 2 all und vielen Dank vorab!
-scOOse


Zuletzt bearbeitet von scOOse am Mo 31.10.2011 20:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 37983
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Verfasst Mo 31.10.2011 20:28
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Ich würde behaupten (allerdings bin ich kein Anwalt), dass erst mal alles in einem Vertrag drin stehen kann. Und wenn du unterschreibst, ist es bindend. natürlich gibt es bestimmte Dinge, die im Gesetzt anders stehen, dann gibt dieses, nicht der Vertrag. Ob dort etwas über eine Mindestkorrekturenanzahl vermerkt ist, weiß ich nicht. Wenn die aber nicht begrenzt werden, ist erst mal nach oben alles offen.

Wie es sich mit dem Schadensanspruch verhält, kann ich nicht sagen. Uns Illustratoren wird nur immer wieder geraten, solchen Wisch nicht zu unterschreiben, denn im Zweifel haften wir dann eben für solche Versäumnisse des Kunden. Es sollte ganz klar geregelt sein, wie lange Korrigiert wird, ab wann es mehr kostet, was passiert, wenn der Kunde den Verzug zu verschulden hat und was, wenn du. Das sind Dinge, die einfach essentiell wichtig sein können, die sollte man gut abgesichert haben. Wenn du aber so etwas unterschreibst, hängst du erst mal mit drin und bist haftbar.

Meine Überlegungen zum Thema, wie gesagt, keine rechtskräftige Auskunft.
 
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scOOse
Threadersteller

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Verfasst Mo 31.10.2011 20:37
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sry... gleich noch eine kleine Erweiterung:

Die Agentur rief mich auch am Wochenende und zu unglaublichen Zeiten an,
um Korrekturen durchzugeben oder Previews zu fordern. Also egal ob Sonntag
oder/und des nachts um halb 3...
Schönstes Kommentar einer Kontakterin hier war (Gesprächsauszug, Sa. gegen
23 Uhr):

Kontakt: "Aaah... ich verstehe eh nicht, wie das ganze nun gemacht werden soll.
Ich gebe Ihnen einfach mal die Nummer vom Projektverantworlichen in der
Programmierung, denn ich hätte nun auch gern Feierabend!"

Moi: "Ui - nun bin ich aber neidisch *zwinker*" (das war zuckersüß in den Hörer geflötet-
kein fieser Unterton!)

Kontakt: "Tja! Das ist eben der Unterschied, wenn man fest angestellt ist!"

Bedeutet also "Freelancer" = Leibeigener ohne Rechte auf Schlaf oder Freizeit?

LG again *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von scOOse am Mo 31.10.2011 20:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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scOOse
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Verfasst Mo 31.10.2011 20:46
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@Illumaus:

Danke für die prompte Antwort. Das war halt die Frage. Man ist bereits in
den Brunnen gefallen, kann sich aber nicht vorstellen, dass trotz
schwammiger Formulierung im Vertrag alles erlaubt ist. Iwo muss der
Gesetzgeber doch allein auf Grund der menschlichen Natur oder des
Grundgesetzes *zwinker* einen Riegel gegen derlei Willkür vorgeschoben haben?

Der Job ist rum, hab's überlebt und meinen Teil daraus gelernt - doch im
Worst-case könnte ich ja noch bis ins Rentenalter an dem Auftrag arbeiten
ohne je einen Cent dafür zu sehen, nur weil im Vertrag steht: Projekt endet
mit Freigabe durch den Kunden. Pauschalbetrag wird gezahlt nach Erhalt des
fertigen Werks. Alle Korrekturen inklusive. ?
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type1

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Verfasst Mo 31.10.2011 23:53
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Stell Dir doch als allerstes mal die Frage, warum du so einen Mist unterschreibst...
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scOOse
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Dabei seit: 31.10.2011
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Verfasst Di 01.11.2011 04:50
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Die Frage nach dem warum wurde eig. bereits im eröffnenden Post geklärt.
Wäre wohl besser gewesen nur die Fragen zu stellen - ohne hinführende Story?

Dem Typen, der in die Baugrube fiel und wissen möchte, ob es nicht ein
Gesetz gibt eine solche Gefahrenstelle gegen Unfälle zu sichern, hilft die
Antwort: "Stell Dir doch die Frage, warum Du beim Laufen in die Luft geguckt
hast..." nicht sonderlich. Dachte eigentlich mich recht klar ausgedrückt
zu haben was ich gerne wissen möchte...?

Vllt. nochmal in kurz:
Gibt es eine gesetzliche Beschränkung für Korrekturen, damit die nicht
ewig laufen (bis einer weint;) und
wer haftet bei überschrittener Fälligkeit, wenn der zu Beginn des Projektes
zugesicherte Termin auf Grund unzähliger Korrektuphasen von Seiten des/der
Kunden verschuldet wurde?
... und vllt. die Bonus-Frage: Sind Freelancer zur Projektlaufzeit auf Pauschalpreis-Basis
Leibeigene im 24 Std. Dauerdienst?

Web und AGD sowie im Designer's Contracts fand ich zu der Problemstellung
nichts.

THX 2 all


Zuletzt bearbeitet von scOOse am Di 01.11.2011 04:53, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mac

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Verfasst Di 01.11.2011 08:46
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Geh zu nem Anwalt
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Benutzer 37983
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Verfasst Di 01.11.2011 08:48
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Die Frage von Type ist natürlich schon berechtigt, auch wenn sie jetzt nichts mehr nützt. Fürs nächste Mal stellst du sie dir hoffentlich vorher. Und wenn jemand sagt, Sie dürfen gern noch etwas drüber nachdenken, aber verhandelt wird der Vertrag nicht, dann läuft da auch etwas nicht korrekt. Jeder Vertrag ist erstmal verhandelbar!

Was deine Fragen angeht würde ich mich an einen entsprechenden Anwalt wenden, hier wird dir keiner 100% zuverlässig eine Antwort geben können. Es sind maximal Spekulationen, Überlegungen, wie es wohl sein müsste. Ob es wirklich eine gesetzliche Regelung gibt, erfährst du vielleicht im Urheberrechtsgesetz oder eben bei einem Anwalt.

edit: Wie Mac schon sagte, von mir gabs die Langfasung Grins


Zuletzt bearbeitet von am Di 01.11.2011 08:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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