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Thema: Korrekturen und Schadenersatzanspruch... vom 31.10.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Korrekturen und Schadenersatzanspruch...
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.11.2011 09:20
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Ad hoc fiele mir höchstens ,sittenwidrig' als Hebel ein, aber nur Spekulation
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.11.2011 11:18
Titel

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so ein vertrag ist immer auch verhandlungsache. aber bei solchen agenturen findet sich halt immer ein dummer, der sowas unterschreibt ohne vorher die bedingungen auszuhandeln. job haben wollen hin oder her - aber man muss sich halt trotz aller verzweiflung klar machen, was die bedingungen im vertrag bedeuten.

mit dem chef dort würd ich jeden falls mal ein ernstes wort sprechen und ihm klar machen, das du auch gern mal ne nachtschicht schiebst wenn not am mann ist. aber das kann und darf nicht zur regel werden. auch du hast kernarbeitszeiten. und wenn das der chef nicht einsieht (was ich fast erwarte) solltest du dich schleunigst nach anderen auftraggebern umsehen.
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scOOse
Threadersteller

Dabei seit: 31.10.2011
Ort: Frankfurt
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 01.11.2011 13:49
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Ich danke für eure Antworten Lächel

Dass der einfachste und verbindlichste Weg der zum Anwalt wäre ist mir bewußt.
Allerdings hatte ich nicht die Absicht zu klagen o.ä. Ist lange her, die Wut über
die eigene Dummheit in: "Erfahrung speichern unter..." abgelegt.
Wollte das Honorar für den Advokaten daher gerne sparen, auch wenn mich
die Gesetzeslage interessiert.
Deshalb der Gedanke hier im Forum nachzufragen. Vllt behandelte einer/eine
von euch eine der Fragen mal in einer Vorlesung / Unterrichtsstunde, hatte es
als Referatthema oder musste sich selbst schon mal über das ein oder andere
erkundigen? Oder jmd. hat einfach die Idee, man könne es mal auf der Seite
XY versuchen? ... so in der Art *zwinker*

LG 2all
-scOOse


Zuletzt bearbeitet von scOOse am Di 01.11.2011 13:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.11.2011 14:07
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Worauf ich hinaus will:
Warum beschäftigst du dich mit dem Fall noch, wenn du in Zukunft solchen "Verträgen" aus dem Weg gehen wirst?
Es gibt nur ein probates Mittel gegen sittenwidrige Angebote, und das ist, direkt abzulehnen.

Also Ende mit der Märchenstunde und wieder ran an die Arbeit.
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scOOse
Threadersteller

Dabei seit: 31.10.2011
Ort: Frankfurt
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 01.11.2011 14:57
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? ...
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struvelpeter

Dabei seit: 25.11.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 26.11.2011 13:05
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Habe gerade eine Fall, in dem mein Kunde behauptet nichts für Änderungen zahlen zu müssen.
In einer ersten Anhörung vor Gericht hat der Richter gesagt, das ein Unterschied zu sehen ist zwischen "Korrekturen" und "Änderungen".
Korrekturen sind vom Auftragnehmer (Gestalter) verursachte Fehler (z.B. Logo falsch eingebaut oder so.) Wenn der Auftaggeber aber ständig neue Versionen fordert, dann ist das Mehrarbeit die zu entlohnen ist. Das hat der Richter ausser Frage gestellt. *Whaazzzz uppp?* . Mein Kunde muss zahlen, vorallem aber auch weil ich Ihn vorher schon darauf hingewiesen habe und auf die Mehrkosten aufmerksam gemacht habe. Aber es gibt einfach Leute die * Ich will nix hören... * und * Wo bin ich? * was ihnen nicht in den Kram passt und meinen dann mit Ihrer Ignoranz am Ende durch zu kommen, wenn Sie nur laut genug rumbellen und drohen. *balla balla*
Das Forum hier ist ja wirklich voll von solchen Fällen. * grmbl *
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Beluga

Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 26.11.2011 23:22
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Eine Erstberatung bei einem Anwalt kostet dich zw. 20-50 Euro. Die würde ich mal in Anspruch nehmen, dann weißt du genaueres!
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Flynn

Dabei seit: 09.04.2004
Ort: wTAL
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 27.11.2011 13:13
Titel

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ich verstehe die sache mit dem vertrag ohnehin irgendwie nicht ganz.... ich als "dienstleister/ freelancer" erstelle doch in der regel ein angebot bzw. teile meinem auftraggeber mit, unter welchen konditionen ich arbeite.

dann schreib doch von vorne herein in DEIN angebot, dass bei den vereinbarten kosten 2-3 änderungsschleifen mit inbegriffen sind. zusätzlich würde ich den passus formulieren, dass natürluch nur zum vereinbarten abgabetermin liefern kannst, wenn der kunde sich ebenfalls an vereinbarte termine für. z.b. lieferung von rohdaten hält.

unterschreibt dir der kunde dein angebot bzw. erteilt dir den auftrag anhand deines angebotes... dann bist DU auf jeden fall im recht.

ich mache das immer so... hat bis jetzt auch immer ohne probleme funktioniert. musste wegen so einer sache auch tatsächlich schon einen prozess führen, den ich auch ganz klar gewonnen habe....


Zuletzt bearbeitet von Flynn am So 27.11.2011 13:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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