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Thema: Hinweis auf Photocase, aber jetzt Rechnung vom Fotograf? vom 02.04.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Hinweis auf Photocase, aber jetzt Rechnung vom Fotograf?
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nickno
Threadersteller

Dabei seit: 15.11.2005
Ort: Bielefeld
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.04.2008 15:10
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Hinweis auf Photocase, aber jetzt Rechnung vom Fotograf?

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Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem. Vor 2-3 Jahren habe ich eine Webseite für den Freund eines Vaters erstellt. Bei einer Unterseite sollte die Riesterrente erklärt und auch beworben werden. Auf dieser Seite habe ich im Seitenkopf ein Bild mit ein paar Rentnern auf einer Bank verwendet, welches ich bei Photocase gefunden hatte. Die Nutzungsbedingungen von 2005 sagten dazu
Zitat:
Bei der Verwendung einer PhotoCase-Datei ist PhotoCase.com im Impressum als Quelle des Fotos zu nennen.

Das habe ich auch gemacht:
Zitat:
Vielen Dank an Photocase.com für die bereitgestellten Fotos!

Wie es sich eben gehört. * Ja, ja, ja... *

Nun trifft heute Nacht auf einmal eine Rechnung bei mir ein. Der Autor fordert 300€, weil ich ihn nicht als Autor nenne. Dies wäre nach den heutigen Nutzungsbedingungen auch notwendig. Diese lauten:
Zitat:
Bei der Verwendung des Fotos durch den Downloader hat dieser, in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise im Impressum oder am Bild und soweit technisch möglich, den Fotografen als Urheber mit Namen, und soweit dies nicht möglich ist, mit seinem Benutzernamen bei PHOTOCASE unter Hinweis auf die Website von PHOTOCASE, zu nennen. In Onlineangeboten muss der Hinweis auf PHOTOCASE als Link zu der Webseite PHOTOCASE erfolgen.

Gut, habe ich auch kein Problem mit. Wenn ich ein Bild verwende, dann respektiere ich die Arbeit des Fotografen und ein Hinweis auf den genauen Namen sehe ich da als absolut machbar an.
Nun habe ich aber das Problem, dass der Fotograf 300€ von mir fordert, die aber meiner Meinung nach nicht begründet sind. Zum Zeitpunkt des Downloads musste lediglich Photocase im Impressum genannt werden. Das habe ich ja gemacht.

Außerdem ist auch sehr komisch, dass der Fotograf das Bild anscheinend zunächst wieder bei Photocase gelöscht und am im Januar 2007 wieder neu eingestellt hat. Das macht das ganze etwas dubioser. *Huch*

Bin gerade leicht verzweifelt, weil ich für diese komplette Seite mit Typo3, die zudem noch aus 3 Unterseiten besteht, gerade einmal 900€ verlangt habe - Freundschaftspreis eben. Mach das ja auch mehr als Hobby. Und jetzt fordert der Fotograf 300€ für das Foto.. Das ist mehr Geld als ich pro Monat zur freien Verfügung habe <-- Schuld!

Was denkt ihr dazu? Muss ich das zahlen? * Keine Ahnung... * Seite ist natürlich erstmal offline.

Viele Grüße,
Tim
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berndlindenbaum

Dabei seit: 27.02.2007
Ort: linz
Alter: 52
Geschlecht: -
Verfasst Mi 02.04.2008 15:43
Titel

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also ich würde mich mit photocase kurzschliessen. die haben im hinterkopf was rechtlich abgeht und ging (damals)

hast schon mit dem fotografen geredet?? das hoffe ich doch, bevor du hier postest...
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nickno
Threadersteller

Dabei seit: 15.11.2005
Ort: Bielefeld
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.04.2008 15:49
Titel

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Zitat:
also ich würde mich mit photocase kurzschliessen. die haben im hinterkopf was rechtlich abgeht und ging (damals)

Laut Profilseite arbeitet er sogar bei Photocase. Das wundert mich ja umso mehr: "...ist Mitglied der Bildredaktion und gern für Deine Fragen zur Stelle."

Zitat:
hast schon mit dem fotografen geredet?? das hoffe ich doch, bevor du hier postest...

Er geht nicht ans Telefon und er hat ne Frist bis nächste Woche gesetzt.


Zuletzt bearbeitet von nickno am Mi 02.04.2008 15:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 02.04.2008 15:49
Titel

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Das hast du wohl überlesen... Hmm...?!

Zitat:
19. Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen

PHOTOCASE behält sich vor, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen oder die neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden dem registrierten Nutzer bei seinem Login auf einer gesonderten Internetseite mitgeteilt. Der registrierte Nutzer erhält 14 Tage Bedenkzeit, ob er der Geltung der Änderungen oder der neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen zustimmt. Während dieser Zeit kann er PHOTOCASE unter Geltung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen unverändert nutzen. Für den Fall, dass sich der Nutzer gegen die Geltung der Änderungen oder neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen entscheidet, behält sich PHOTOCASE vor, von seinem Recht zur ordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen. PHOTOCASE wird den registrierten Nutzer auf der Internetseite auf die Bedenkzeit, die Frist und den Vorbehalt der ordentlichen Kündigung gesondert hinweisen.


Somit gelten auch für dich die neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen...


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mi 02.04.2008 15:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nickno
Threadersteller

Dabei seit: 15.11.2005
Ort: Bielefeld
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.04.2008 15:52
Titel

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designzicke hat geschrieben:
Das hast du wohl überlesen... Hmm...?!


Keine Frage, aber findet die neue Pflicht zur Angabe des Fotografen dann auch Anwendung? Ich habe die Bilder ja runtergeladen und dadurch ein Nutzungsrecht zu den genannten Konditionen bekommen.

Wenn jemand seine AGB ändert, so finden die auch nur auf neue Verträge anwendung? Wenn ich heute was geschenkt bekomme, kann der Schenker ja morgen auch kein Geld von mir fordern?
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 02.04.2008 15:57
Titel

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nickno hat geschrieben:
Wenn jemand seine AGB ändert, so finden die auch nur auf neue Verträge anwendung?


Nein. Deshalb ja der Hinweis auf Absatz 19...


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mi 02.04.2008 16:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.04.2008 16:03
Titel

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designzicke hat geschrieben:
nickno hat geschrieben:
Wenn jemand seine AGB ändert, so finden die auch nur auf neue Verträge anwendung?


Nein.


Quelle?
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.04.2008 16:29
Titel

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Mir kommt das nicht ganz richtig vor, Verträge/Nutzungsrechte rückwirkend zu ändern.
Ich würde auch vermuten, dass das nur für neue Verträge gelten darf.

1: photocase fragen
2: Rechtsanwalt fragen
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