Autor |
Nachricht |
uli_q
Threadersteller
Dabei seit: 08.01.2006
Ort: mönchengladbach
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.01.2006 15:53
Titel Hinweis auf Designer erlaubt? |
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Hallo Leute,
da ich viel Zeit und Arbeit in die Erstellung einer Broschüre gesteckt habe, die gemessen am Aufwand kein üppiges Honorar einbringt, würde ich wenigstens gerne auf der Rückseite einen kleinen Hinweis auf mein Büro einbringen. Mir würde schon so etwas wie "Design und Layout - mein Name - Telefonnummer" in 6pt am Rand reichen.
Nur dass Interessierte, denen meine Arbeit vielleicht gefällt, sich bei mir für evtl. neue Aufträge melden können.
Muss der Kunde dafür sein Einverständnis geben?
Eigentlich möchte ich ihn nicht fragen müssen, denn er wollte mir doch tatsächlich eine halbe DIN A4-Seite für eine Anzeige verkaufen, weil ein anderer Kunde abgesprungen ist und ihm jetzt das Geld fehlt.
Aber meine Kalkulation war eh schon sehr knapp und so würde ich ja nur noch für ´nen Taschengeld arbeiten.
Ich fand das außerdem sehr unfair nachdem ich für ihn immer zur Verfügung stand ohne direkt zu fragen, wer mir das bezahlt. Ganz zu Schweigen von zwei Stunden Fototermin, wofür keine Vergütung vereinbart wurde.
Eigentlich hatte ich auf mehr Gegenseitigkeit vertraut - war wahrscheinlich ´nen Fehler...
Lieber lässt er die Seite ungenutzt, als mir eine Chance zu geben - schade eigentlich!
Ach ja - wer genau hat eigentlich die Rechte an den Fotos, die ich gemacht habe und kann ich dafür extra Geld verlangen?
Danke
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.01.2006 15:58
Titel
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1. Der Kunde muss ein Einverständnis dafür geben.
2. Sofern nicht anders vereinbart, bist du der Urheber der Fotos und somit erstmal Inhaber der Nutzungsrechte. Die kannst du an deinen Kunden gesondert veräußern.
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Anzeige
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uli_q
Threadersteller
Dabei seit: 08.01.2006
Ort: mönchengladbach
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.01.2006 16:10
Titel
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Hab ich mir fast gedacht - vielleicht sprech ich nochmal mit ihm, wenn er keinen neuen Kunden für die halbe Seite findet und versuch ´nen deal über die Rechte an den Bildern.
Danke für die schnelle Antwort
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continuum
Dabei seit: 28.09.2005
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.01.2006 20:35
Titel
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..
Zuletzt bearbeitet von continuum am Mi 22.10.2008 08:23, insgesamt 2-mal bearbeitet
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KCie
Dabei seit: 29.10.2003
Ort: München / Schwabing
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.01.2006 21:30
Titel
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pfn. hat geschrieben: | Letztens:
Druckerei klatscht auf meine Broschüre einfach hinten ihr Logo drauf
Ich: Geht's noch?
Druckerei: Hammer uns nix dabei gedacht |
ist doch klasse... alle kostenlos!
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.01.2006 01:08
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | 1. Der Kunde muss ein Einverständnis dafür geben.
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soviel ich weiß, hast du aber als designer auch ein recht auf namensnennung
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.01.2006 01:20
Titel
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designzicke hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: | 1. Der Kunde muss ein Einverständnis dafür geben.
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soviel ich weiß, hast du aber als designer auch ein recht auf namensnennung |
Quelle?
Ich geh jetzt mal vom logischen aus. Der Tischler darf ja auch nicht seinen Namen in die Tischplatte ritzen. Ich kaufe beim Designer eine Gestaltung ein. Einen Nennung seines Namens und Kontaktmöglichkeit stellt ein Gestaltungselement dar, was ich nicht haben will.
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.01.2006 01:52
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | designzicke hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: | 1. Der Kunde muss ein Einverständnis dafür geben.
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soviel ich weiß, hast du aber als designer auch ein recht auf namensnennung |
Quelle?
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AGD
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