mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 12:24 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Hinweis auf Designer erlaubt? vom 23.01.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Hinweis auf Designer erlaubt?
Seite: 1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
uli_q
Threadersteller

Dabei seit: 08.01.2006
Ort: mönchengladbach
Alter: 62
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 23.01.2006 15:53
Titel

Hinweis auf Designer erlaubt?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo Leute,

da ich viel Zeit und Arbeit in die Erstellung einer Broschüre gesteckt habe, die gemessen am Aufwand kein üppiges Honorar einbringt, würde ich wenigstens gerne auf der Rückseite einen kleinen Hinweis auf mein Büro einbringen. Mir würde schon so etwas wie "Design und Layout - mein Name - Telefonnummer" in 6pt am Rand reichen.
Nur dass Interessierte, denen meine Arbeit vielleicht gefällt, sich bei mir für evtl. neue Aufträge melden können.

Muss der Kunde dafür sein Einverständnis geben?

Eigentlich möchte ich ihn nicht fragen müssen, denn er wollte mir doch tatsächlich eine halbe DIN A4-Seite für eine Anzeige verkaufen, weil ein anderer Kunde abgesprungen ist und ihm jetzt das Geld fehlt.
Aber meine Kalkulation war eh schon sehr knapp und so würde ich ja nur noch für ´nen Taschengeld arbeiten.

Ich fand das außerdem sehr unfair nachdem ich für ihn immer zur Verfügung stand ohne direkt zu fragen, wer mir das bezahlt. Ganz zu Schweigen von zwei Stunden Fototermin, wofür keine Vergütung vereinbart wurde.

Eigentlich hatte ich auf mehr Gegenseitigkeit vertraut - war wahrscheinlich ´nen Fehler...
Lieber lässt er die Seite ungenutzt, als mir eine Chance zu geben - schade eigentlich!

Ach ja - wer genau hat eigentlich die Rechte an den Fotos, die ich gemacht habe und kann ich dafür extra Geld verlangen?

Danke Grins
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.01.2006 15:58
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

1. Der Kunde muss ein Einverständnis dafür geben.
2. Sofern nicht anders vereinbart, bist du der Urheber der Fotos und somit erstmal Inhaber der Nutzungsrechte. Die kannst du an deinen Kunden gesondert veräußern.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
uli_q
Threadersteller

Dabei seit: 08.01.2006
Ort: mönchengladbach
Alter: 62
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 23.01.2006 16:10
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hab ich mir fast gedacht - vielleicht sprech ich nochmal mit ihm, wenn er keinen neuen Kunden für die halbe Seite findet und versuch ´nen deal über die Rechte an den Bildern.

Danke für die schnelle Antwort Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden
continuum

Dabei seit: 28.09.2005
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.01.2006 20:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

..

Zuletzt bearbeitet von continuum am Mi 22.10.2008 08:23, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
KCie

Dabei seit: 29.10.2003
Ort: München / Schwabing
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.01.2006 21:30
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

pfn. hat geschrieben:
Letztens:
Druckerei klatscht auf meine Broschüre einfach hinten ihr Logo drauf

Ich: Geht's noch? *balla balla*

Druckerei: Hammer uns nix dabei gedacht * Ich geb auf... *


ist doch klasse... alle kostenlos! *Thumbs up!*
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 24.01.2006 01:08
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimroy hat geschrieben:
1. Der Kunde muss ein Einverständnis dafür geben.


soviel ich weiß, hast du aber als designer auch ein recht auf namensnennung
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.01.2006 01:20
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

designzicke hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
1. Der Kunde muss ein Einverständnis dafür geben.


soviel ich weiß, hast du aber als designer auch ein recht auf namensnennung


Quelle?

Ich geh jetzt mal vom logischen aus. Der Tischler darf ja auch nicht seinen Namen in die Tischplatte ritzen. Ich kaufe beim Designer eine Gestaltung ein. Einen Nennung seines Namens und Kontaktmöglichkeit stellt ein Gestaltungselement dar, was ich nicht haben will.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 24.01.2006 01:52
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimroy hat geschrieben:
designzicke hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
1. Der Kunde muss ein Einverständnis dafür geben.


soviel ich weiß, hast du aber als designer auch ein recht auf namensnennung


Quelle?



AGD
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Gratis Arbeit einer Agentur mit Hinweis auf Spenden erlaubt?
Erlaubt oder nicht erlaubt? Machen oder sein lassen?
AGB-Hinweis auf Briefpapier
Aktfotos ! Ab 18 jahren hinweis ?
> Impressum: Hinweis wegen Verlinkung
[Recht] Muss bei Werbeantwortkarten Hinweis zu den AGB rein?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.