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Thema: Frage zu Fristen bei der Vertragserfüllung vom 05.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Frage zu Fristen bei der Vertragserfüllung
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Verfasst Do 05.06.2008 13:15
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Frage zu Fristen bei der Vertragserfüllung

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Entschuldigt den holprigen Titel, aber da passt nicht so viel rein, in die Zeile.

Worum geht es:

Ich habe vom Kunden einen Auftrag für einen Imageflyer. Der Kunde bekommt nach diversen Korrekturen und Änderungen seine fertige Druckvorlage wie vertraglich vereinbart, es kommt eine Lesebestätigung zur Email der das PDF angehängt war, und danach nichts mehr. Die Rechnung wurde fristgerecht beglichen.

Nach knapp 18 Wochen meldet der Kunde sich, und hat plötzlich doch noch Änderungswünsche (ziemlich umfassende).

Meine Frage:

Wenn der Kunde sich nach Erhalt der Druckvorlage 18 Wochen nicht meldet, kann ich doch eigentlich davon ausgehen, daß ihm alles zugesagt hat, und das Thema erledigt ist. Oder?

Wie sieht es da mit gesetzlichen Regelungen aus? Welche Fristen gibt es da?

Und da das garantiert kommt: Nein, es stand für diesen Fall nichts extra im Vertrag, und auch nichts in den AGB, denn damit habe ich wirklich nicht gerechnet.
 
Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
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Verfasst Do 05.06.2008 13:23
Titel

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Also wenn ein Kunde von mir eine Abschlussrechnung bezahlt, dann ist das Projekt damit erledigt. Spätere Korrekturen sind dann ein Neuauftrag, der dann nach neuem Angebot neu abgerechnet wird.

Generell: Immer mit dem Kunden sprechen. Viele Missverständnisse und Ärger lassen sich vermeiden, wenn man sich mit dem Kunden abstimmt und Arbeiten erst nach schriftlichem Angebot und Kostenfreigabe durchführt.

Gruß

Achim
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Threadersteller


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Verfasst Do 05.06.2008 13:31
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Achim M. hat geschrieben:
Also wenn ein Kunde von mir eine Abschlussrechnung bezahlt, dann ist das Projekt damit erledigt. Spätere Korrekturen sind dann ein Neuauftrag, der dann nach neuem Angebot neu abgerechnet wird.

Generell: Immer mit dem Kunden sprechen. Viele Missverständnisse und Ärger lassen sich vermeiden, wenn man sich mit dem Kunden abstimmt und Arbeiten erst nach schriftlichem Angebot und Kostenfreigabe durchführt.

Gruß

Achim


Ja, so sehe ich das auch. Ich habe dem Kunden ja auch erklärt: das ist jetzt ein neuer Auftrag, denn er hatte keine Änderungswünsche mehr geäußert, und seine Rechnung bezahlt.

Seiner Meinung nach - sehr unfreundlicher Zeitgenosse - ist das ganze aber nicht erledigt, er habe sich nur um andere Sachen gekümmert, und erst jetzt Zeit gefunden für die Änderungswünsche...

Ich bin mir sicher das in irgendeinem Gesetzbuch steht, was weiß ich: wenn der Vertragspartner binnen 4 Wochen nicht widerspricht, gilt die erbrachte Leistung als akzeptiert - halt nur in Juristendeutsch *zwinker*
 
cheffel

Dabei seit: 23.07.2007
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Verfasst Mo 09.06.2008 15:00
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Re: Frage zu Fristen bei der Vertragserfüllung

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stuhr hat geschrieben:
Die Rechnung wurde fristgerecht beglichen.


Ist gleichzusetzen mit: Der Kunde hat das (Liefer-) Angebot angenommen
und es ist spätestens zu diesem Zeitpunkt (auch falls vorher noch keine
Übereinstimmung gefunden wurde) ein Vertrag zustande gekommen.

Daraus folgt per Gesetz: Der Kunde muß das gelieferte Werk unverzüglich
prüfen und offensichtliche Mängel (versteckte Mängel sind hier unwahrscheinlich)
sofort rügen ansonsten wird man davon ausgehen, dass das Werk mängelfrei ist.

Im konkreten Fall: Auftrag erledigt. Schriftliches Angebot zur Neugestaltung des Flyers unterbreiten.


Zuletzt bearbeitet von cheffel am Mo 09.06.2008 15:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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