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Thema: Foto in Foto - Wie sieht´s mit den Rechten aus? vom 22.07.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Foto in Foto - Wie sieht´s mit den Rechten aus?
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Malah
Threadersteller

Dabei seit: 15.05.2004
Ort: Münster
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.07.2004 18:29
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Foto in Foto - Wie sieht´s mit den Rechten aus?

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Ich möchte bei einem Fotowettbewerb mitmachen, für den ich Menschen in ihrer Umgebung portraitieren möchte, die das Foto-Potrait eines anderen Menschen in der Hand halten. Dieses Portrait habe nicht ich geschossen, sondern ein Fotograf einer Nachrichtenagentur. Muss ich dafür Nutzungsrechte erwerben oder kann ich mich auf die künstlerische Freiheit oder ähnliches berufen und das Portrait nutzen, ohne Tantiemen abzudrücken?
Muss ich den Urheber des Portraits nennen?


Zuletzt bearbeitet von Malah am Do 22.07.2004 18:34, insgesamt 2-mal bearbeitet
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bastel_potsdam

Dabei seit: 15.07.2003
Ort: Potsdam
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.07.2004 19:00
Titel

Uhrhäber

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Mmmh...also eigentlich bedarf ja jegliches Abbilden der Zustimmung des Urhebers; wenn das Portraitfoto auf deinem Foto widerrum kaum zu erkennen ist – bzw. so klein das man nur eine Person darauf erkennen kann – würde ich denken das ginge ok. Es darf nur nicht im Vordergrund stehen, den Hauptteil des Bildes ausmachen o.ä. (würde ich denken).
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mercutio

Dabei seit: 31.03.2003
Ort: F´Hain
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.07.2004 19:16
Titel

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aus eigener erfahrung kann ich nur sagen, dass Du bei so einer aktion
zumindest den veranstalter des wettbewerbes fragen solltest. wenn die
wettbewerbsbeiträge zu einem spätern zeitpunkt veröffentlicht werden,
brauchst Du auf jeden fall die zustimmung des urherbers. falls die
protraits menschen aus dem öffentlichen leben zeigen, benötigst Du
zusätzlich auch deren zustimmung...

in meinem fall war auf dem motiv ein buch mit dem protrait eines
bekannten deutschen schauspielers zu sehen. der wollte dafür natürlich
kohle sehen. allerdings handelte es sich um eine kommerzielle aktion.
also solltest Du wirklich den veranstalter fragen...
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Ort: -
Alter: -
Verfasst Do 22.07.2004 19:46
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.07.2004 20:16
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du kannst selber klagen abweisen chatress? Au weia! *zwinker*

Meine Freundin schreibt dazu: (also ist folgender Text nicht von mir)

Offensichtlich sind die Personen der eigentliche Zweck der Aufnahme, somit liegt eben KEIN §23 Abs. 1 Nr. 2 KUG vor und eben daher gilt: "[...]Es handelt sich um ein Persönlichkeitsrecht zum Schutz vor ungewollter Darstellung, woraus sich die Unzulässigkeit einer Bildnisveröffentlichung schon dann ergibt, wenn sie ohne Einwilligung des Abgebildeten geschieht[..]"
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Ort: -
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Verfasst Do 22.07.2004 20:20
Titel

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Zuletzt bearbeitet von am Do 22.07.2004 20:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Malah
Threadersteller

Dabei seit: 15.05.2004
Ort: Münster
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.07.2004 20:35
Titel

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Also, die Personen, die das andere Foto halten sollen, sind mit ihrer Veröffentlichung einverstanden. In den Händen sollen sie ein Portrait halten, das eine Person des öffentlichen Lebens zeigt, das bei einem Gerichtsprozess aufgenommen wurde und tausendfach in Zeitungen gedruckt wurde. Von daher gehe ich nicht aus, dass ich irgendein Recht auf Schutz vor ungwewollter Darstellung verletze.
Der Mensch auf dem gehaltenen Portrait soll erkennbar sein, es soll aber nicht den überwiegenen Teil des Bildes ausmachen. Das Portrait soll zu der Person, die es hält und mit ihrer Umgebung das eigentliche Motiv ist, kontrastieren.
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Verfasst Do 22.07.2004 20:50
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