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HotSpot
Threadersteller
Dabei seit: 10.01.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 10.10.2004 12:30
Titel Mixes auf Website - Wie sieht es rechtlich aus? |
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Ich würde gerne Sets meiner Mixes auf meiner Seite anbieten.
Weiss jemand wie das rechtlich aussieht?
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melarchie
Dabei seit: 02.09.2004
Ort: Land of the Dibbelabbes
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst So 10.10.2004 12:40
Titel Re: Mixes auf Website - Wie sieht es rechtlich aus? |
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HotSpot hat geschrieben: | Ich würde gerne Sets meiner Mixes auf meiner Seite anbieten.
Weiss jemand wie das rechtlich aussieht? |
Wenns wirklich von dir ist - weshalb sollte es da Probleme geben?
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Chrysadelic
Dabei seit: 30.07.2004
Ort: NKRC
Alter: 47
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Verfasst So 10.10.2004 12:46
Titel Re: Mixes auf Website - Wie sieht es rechtlich aus? |
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melarchie hat geschrieben: | HotSpot hat geschrieben: | Ich würde gerne Sets meiner Mixes auf meiner Seite anbieten.
Weiss jemand wie das rechtlich aussieht? |
Wenns wirklich von dir ist - weshalb sollte es da Probleme geben? |
Ein Set mit Mixes beinhaltet Fremdmaterial, darum gehts.
Wie das rechtlich läuft - keine Ahnung.
Aber da es auch genug Mixtapes gibt, die über die Theke gehen... Ich glaub das ist so ne Grauzone...
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melarchie
Dabei seit: 02.09.2004
Ort: Land of the Dibbelabbes
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst So 10.10.2004 12:49
Titel
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Zitat: | GEMA
SCHUTZFÄHIGE BEARBEITUNGEN
Welche Kriterien müssen an eine urheberrechtlich schutzfähige Bearbeitung angelegt werden - nach welchen Maßgaben kann somit eine Bearbeitung bei der GEMA angemeldet werden?
Das Urheberrechtsgesetz sagt dazu in § 3, dass Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind (...), unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt werden. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird, so der Gesetzestext, nicht als selbständiges Werk geschützt.
Eine schutzfähige Bearbeitung setzt also eine erkennbare eigenständige schöpferische Leistung des Bearbeiters voraus, so dass - etwa durch die kompositorische Veränderung oder Erweiterung der musikalischen Substanz der Vorlage - ein neues selbständiges Werk entsteht.
Im Gegensatz zu einer solchen schutzfähigen Bearbeitung stehen Benutzungen eines Originalwerkes, welche die musikalische Substanz der Vorlage im Wesentlichen unverändert lassen und den Notentext des Originals werkgetreu übertragen. Dazu zählen in der Regel z.B. editorische Leistungen wie die Herausgabe eines vorbestehenden Musikwerkes. Auch beispielsweise die Transposition in eine andere Tonart oder Stimmlage, die notengetreue Transkription vorhandener Stimmen auf ein anderes Instrument, das Ergänzen von Vortragsangaben, Verzierungen, Fingersätzen etc., die Verdoppelung von Stimmen bzw. das Hinzufügen von Begleitstimmen in Parallelbewegung (z.B. in Terz- oder Sextabstand) oder die Reduktion vorhandener Partiturstimmen zu einem Klaviersatz gilt im Regelfall nicht als schutzfähige Bearbeitung.
In Zweifelsfällen entscheidet der Werkausschuss der GEMA. Anfragen sind zu richten an die GEMA-Generaldirektion in München, Musikdienst, Postfach 80 07 67, 81607 München, Tel. (089) 48003-416, Fax: (089) 48003-456.
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http://www.gema.de/kunden/information_service/schutzfaehige_bear.shtml
Zuletzt bearbeitet von melarchie am So 10.10.2004 12:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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utor
Dabei seit: 06.02.2003
Ort: bln
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst So 10.10.2004 12:50
Titel
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würd mich auch mal interessieren,
wie isses wenn jemand auf soner kleinen
seite nur so seine 4-5 letrzten mixtapes
hochläd und zum download anbietet, und
zwar um seine arbeit als dj zu promoten ?
da wirds doch sicherlich nen referenz-
fall zugeben, oder ?
gruss vom
utor
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 10.10.2004 12:53
Titel Re: Mixes auf Website - Wie sieht es rechtlich aus? |
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melarchie hat geschrieben: | HotSpot hat geschrieben: | Ich würde gerne Sets meiner Mixes auf meiner Seite anbieten.
Weiss jemand wie das rechtlich aussieht? |
Wenns wirklich von dir ist - weshalb sollte es da Probleme geben? |
kommt drauf an was du zum mixen verwendest. wenn du "normale" songs verwendet hast, müsstest du für sowas normalerweise gemagebühren zahlen. wenn die verwendeten tracks alle von dir selbst erstellt sind (z.b. n liveset) dann gibbed keine rechtlichen probleme. mixes sind eine rechtliche grauzone. aber normalerweise darfst du die kommerziellen tracks ohne vorherige gegemigung der plattenlabels nicht verkaufen oder verschenken bzw. anbieten.
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minimal_data
Dabei seit: 23.09.2004
Ort: Linz
Alter: 44
Geschlecht:
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djok
Dabei seit: 03.11.2003
Ort: Köln
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 11.10.2004 07:20
Titel Qualität |
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Also ich denke wenn du die Qualität deiner MP3 runterschraubst
(Mono und weniger Khz) dann ist das glaub ich okay.
Zumindest wurde mir das mal von nem Plattenladen Dealer erzählt, die
ja auch teilweise ganze Tracks als MP3 anbieten, jedoch in einer geringen Qualität.
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