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Thema: Ebay, Verkäufer will nicht zum Endpreis verkaufen. vom 21.04.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Ebay, Verkäufer will nicht zum Endpreis verkaufen.
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myel
Threadersteller

Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.04.2004 17:54
Titel

Ebay, Verkäufer will nicht zum Endpreis verkaufen.

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Okay ich habe vor ein paar Tagen ein absolutes Schnaäppchen auf Ebay gemacht, der Artikel war um 50% billiger als ich es sonst irgendwo gesehen habe, also habe ich per sofot kauf 2 gekauft. Nun bekam ich von dem Handler jedoch eine REchnung mit über dem doppelten Betrag.

Ich habe ein wenig nachgeschaut und es scheint so als wäre dem Verkäufer ein Fehler beim Einstellen des Artikels unterlaufen, deshalb war er so günstig. (hatte mehere artikel dieser sorte und bei den anderen Autkionen kostet der mehr als doppert so viel)

So hab nun dem geschrieben das ja der Endpreis für den ich geboten habe eigentlich gültig ist, steht ja auch überall im netz und ich doch gerne den Artikel auch zu dem Preis haben möchte.

Kam heute ein Anruf von dem, er könne den Artikel garnicht zu dem Preis verkaufen da diesre weit unter dem Einkaufspreis läge und er sich damit gegenüber dem Hersteller strafbar machen würde... sowas habe ich ja noch nie gehört, is doch seine sachen für welchen Preis er Produkte verkauft oder (fand das sehr komisch, irgendwie klingt das wie nen Täuschungsversuch....)?

Angebot von seiner Seite war ein Sonderpreis (20? unter dem normalen Verkaufspreis aber immer noch WEIT über dem Preis für den ich eigentlich gekauft habe)...naja sagte ich kenne die REchtssprechung so das für meinen Preis die Produkte erhalten müßte (auch wenns ein tippfehler war...kann ich ja nicht wissen)..

Hat irgend jemand damit Erfahrung? Ich habe keine Rechtsversicherung deswegen ist eine Beratung vom Anwalt für mich ein wenig zu teuer...Wäre dankbar wenn mir jemand dazu was möglichst genaues sagen kann.

Ich möcht dem Händler ja auch eigentlich keinen Schaden zufügen, tippfehler passieren ja jedem mal.

Mein Angebot wäre dann nur einen Artikel zu dem Preis zu nehmen...nich gleich beide.

Naja freu mich über möglichst kompetene Antworten (§ erwünscht, Grins hehe)

PS: rechtschreibfehler dürft ihr behalten, is ein wenig viel text..
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tuxedo

Dabei seit: 10.10.2002
Ort: ~/
Alter: 51
Geschlecht: -
Verfasst Mi 21.04.2004 18:12
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http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement-faqs.html#5
ansonsten nochmal hier schauen...
im zweifelsfall wendest du dich am besten erstmal an ebay selber....
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continentaldrift

Dabei seit: 14.05.2003
Ort: münchen | los angeles
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.04.2004 18:18
Titel

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also, was ich machen würde ist, dass ich mich zuallererst bei
ebay melde und denen den fall schildere, weil -so was ich gehört
habe- die sich auch um solche sachen kümmern.
würde ich undbedingt machen, denn die helfen einem da schon.

ansonsten bleibt dir jedoch nichts anderes übrig, als dass du
dich mit einem anwalt oder vielleicht auch einer verbraucher-
zentrale in verbindung setzt.
oder, und das ist der wesentlich angenehmere weg, dich mit
dem verkäufer einigen.

zur rechtsprechung hab ich leider auch nichts gefunden.

viel glück noch weiter
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mahzell

Dabei seit: 16.06.2003
Ort: bochum
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 21.04.2004 18:28
Titel

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vorsicht gefährliches halbwissen folgt.

ich habe noch 2 sachen in erinnerung,

erstens: der verkäufer muss zum erzielten endgebot verkaufen. es gab mal ein urteil. es wurde ein passat versteigert . das endgebot lag für den verkäufer zu niedrig und er wollte nicht verkaufen. urteil: er musste verkaufen
war aber eine auktion, kein sofortkauf

zweitens: bei fälschlich ausgeschrieben preisen beim sofortkauf ist der kaufvertrag nicht bindend.
es gab leute die hatten fälschlicherweise auktionen mit sofortkauf ab 1EUR anstatt als startpreis reingestellt.

wie gesagt, das ist jetzt das, was mir ohne recherche noch einfällt. am besten an ebay wenden.
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TinCup

Dabei seit: 07.10.2003
Ort: Freiburg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.04.2004 19:23
Titel

Re: Ebay, Verkäufer will nicht zum Endpreis verkaufen.

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hi,
ich hab dein Post mal ein bisschen nach Struktur umgebaut, bitte nicht übelnehmen.

myel hat geschrieben:
Ich habe ein wenig nachgeschaut und es scheint so als wäre dem Verkäufer ein Fehler beim Einstellen des Artikels unterlaufen, deshalb war er so günstig. (hatte mehere artikel dieser sorte und bei den anderen Autkionen kostet der mehr als doppert so viel)

[...]

Ich möcht dem Händler ja auch eigentlich keinen Schaden zufügen, tippfehler passieren ja jedem mal.

Angesichts der Tatsache, daß Du bereits vorm Kauf bemerkt hast, daß der Verkäufer offenbar identische Artikel zu verschiedenen Preisen anbietet, mußt Du Dir entgegenhalten lassen, nicht mehr völlig gutgläubig gehandelt zu haben.
Der Tippfehler ist der entscheidende Punkt, Du sprichst ihn ja schon selbst an (und wenns kein 100%iger Tippfehler ist, so kommt das doch schon sehr in die Richtung).

myel hat geschrieben:
Kam heute ein Anruf von dem, er könne den Artikel garnicht zu dem Preis verkaufen da diesre weit unter dem Einkaufspreis läge und er sich damit gegenüber dem Hersteller strafbar machen würde... sowas habe ich ja noch nie gehört, is doch seine sachen für welchen Preis er Produkte verkauft oder (fand das sehr komisch, irgendwie klingt das wie nen Täuschungsversuch....)?

Wir wissen nicht, um was es sich gehandelt hat, somit erübrigt sich eine Aussage, was die Preispolitik des Herstellers angeht. "Strafbar" macht sich der Händler auf keinen Fall, da wir ja die Trennung zwischen Zivil- und Strafrecht haben *zwinker*
Was er vielleicht etwas unglücklich formuliert hat, sind etwaige Vertragsstrafen, die auf ihn zukommen können, wenn er unterhalb einer Preisschwelle verkauft.


myel hat geschrieben:
Naja freu mich über möglichst kompetene Antworten (§ erwünscht, Grins hehe)

Der Verkäufer kann seine Willenserklärung gemäß § 119 I BGB anfechten, die Frist des §121 I ist eingehalten. In der Folge ist die Willenserklärung nichtig, der Vertrag nicht zustandegekommen.
Für den Anfechtenden (=Verkäufer) ergibt sich eine Schadensersatzpflicht auf den Vertrauensschaden, §122 I - der fällt im Gegensatz zum Erfüllungsschaden für Dich jedoch relativ gering aus, bzw. ist nicht vorhanden (sofern Du nicht parallel irgendwas sonstiges noch gekauft hast, was nur in Verbindung mit dem ersten Artikel für Dich interessant ist).

Fazit: nix is - Sorry

HTH,
--Cup

//edit:
mahzell hat geschrieben:
zweitens: bei fälschlich ausgeschrieben preisen beim sofortkauf ist der kaufvertrag nicht bindend.
es gab leute die hatten fälschlicherweise auktionen mit sofortkauf ab 1EUR anstatt als startpreis reingestellt.

Das ist genau der Punkt: Irrtum - Anfechtung - kein Vertrag.
Wollts nur nochma deutlich machen *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von TinCup am Mi 21.04.2004 19:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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shureido

Dabei seit: 04.09.2002
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.04.2004 19:42
Titel

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Hallo zusammen,

ich bin nebenberuflich gewerblicher Händler und verkaufe auch bei EBAY. Ich kann Dir mit 100%iger Sicherheit sagen, dass der Verkäufer im unrecht ist! Er muss Dir den Artikel zum ersteigerten Preis verkaufen. Das er die Preisbindung nicht einhalten kann, ist sein Problem. Übrigens gibt es Preisbindungen nur noch sehr selten, ausgenommen Bücher etc. Somit denke ich, dass es von ihm eine blöde Ausrede ist! Also unbedingt mit EBAY in Verbindung setzen. Ansonsten auf jeden Fall rechtliche Schritte einleiten. Du kannst dem Händler noch einmal eine Frist setzen und ihm auch sagen das Du die Sache an einen Rechtsanwalt abgibst. Viele dieser dubiosen möchtegern Händler setzten darauf, dass aufgrund von zu geringen Streitwerten niemand rechtliche Schritte einleitet. In diesem Fall bist Du aber auf der sicheren Seite. Interessant wäre auch ob der Kerl überhaupt ein richtiger Händler ist! Er muss seine AGB´s uvm in seinem EBAY-Shop haben - alleine hier kannst Du ihn ggf. schon an die Hammelbeine packen! Wenn möglich kannst Du mir ja mal seinen Benutzernamen per PN schicken dann gucke ich mir das mal an.

Viele Grüße
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TinCup

Dabei seit: 07.10.2003
Ort: Freiburg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.04.2004 19:53
Titel

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shureido hat geschrieben:
Er muss Dir den Artikel zum ersteigerten Preis verkaufen.


Hallo Shureido,
in dem Punkt geb ich Dir 100% recht. Aber hier wars ja keine Auktion, sondern Sofortkauf. Das mußt Du unterscheiden.

Greez,
--Cup
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shureido

Dabei seit: 04.09.2002
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.04.2004 20:51
Titel

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Hi Cup,

oh richtig... Ooops vielen Dank für den Hinweis! Aber auch hier ist die Sachlage mehr als klar. Ich würde sagen noch klarer als bei eine Auktion.

Viele Grüße
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