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Thema: Drohung bei eBay vom 20.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Drohung bei eBay
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drosteman79
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Threadersteller

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
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Verfasst Mi 20.02.2008 10:56
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Drohung bei eBay

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Guten Morgen,

eine Freundin von mir bot bis vor kurzem bei eBay die Anfertigung von Ölgemälden nach Fotovorlage an. Lief auch ganz gut soweit ich weiß. Jetzt hat sie mir gestern erzählt warum sie das nicht mehr macht.

Sie hat über die "Frage an Verkäufer" Funktion 3mal Anfragen bekommen, bei denen die Interessenten nicht das Auktionsende abwarten wollten, und ihr Summe X geboten haben, wenn sie das außerhalb macht.

Sie hat sich gefreut und zugesagt. Alle 3 haben kurz darauf damit gedroht das ganze eBay zu melden, weil sie "außerhalb" von eBay verkaufen wollte, und das gegen die eBay-Grundsätze verstösst.

Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Beschwerden zu nichts geführt hätten? Denn eBay kann ihr doch nicht verbieten auf eine konkrete Anfrage außerhalb der Plattform einzugehen?

Schon mal von solchen Fällen gehört? Zermürdungstaktik, um Konkurrenten loszuwerden?!
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orangensaft

Dabei seit: 20.04.2007
Ort: Hamburg
Alter: 33
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.02.2008 11:15
Titel

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In den E-Mails, die ich von eBay erhalte, wenn ich einem Verkäufer eine Frage über diese Funktion stelle, steht immer folgendes:
Zitat:
Beantworten Sie niemals Anfragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Transaktion außerhalb von eBay abzuschließen. Diese Art von Angebot verstößt gegen die eBay-Grundsätze und erfolgt möglicherweise in betrügerischer Absicht. Außerdem sind Sie dabei nicht durch den eBay-Käuferschutz abgedeckt

Mehr zum Thema gibt's auch hier: http://pages.ebay.de/help/policies/rfe-spam-non-ebay-sale.html

Vielleicht hilft das weiter
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fullpowertrip

Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
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Verfasst Mi 20.02.2008 11:19
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Ich verkauf auch allerhand außerhalb von Ebay und hab nicht mal ein schlechtes Gewissen. *Thumbs up!*


Das ganze ist m.E. eher darauf ausgelegt diese eine jeweilge Auktion wirklich durchzuführen und nicht andernorts schon vor Ablauf zu verkaufen.
Wenn sie jedoch eine allgemeine Dienstleistung anbietet, kann Ebay ihr wohl kaum ihr gesamtes Arbeiten verbieten.
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Benutzer 27313
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 20.02.2008 11:21
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Zitat:
Denn eBay kann ihr doch nicht verbieten auf eine konkrete Anfrage außerhalb der Plattform einzugehen?
Doch das kann ebay. Du akzeptierst schon mit Anmeldung die AGB, u.a. auch §10 Absatz 5.
 
plöder_lemming

Dabei seit: 31.01.2008
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Verfasst Mi 20.02.2008 11:23
Titel

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Hmja, mit Ebay erlebt man schon komische Sachen.
Was wollen die mit der Drohung bezwecken??
Entweder man scheißt einen an oder eben nicht.
Oder meinst du mit Drohen Erpressen?

Ich würde mir da keinen Kopf machen. Vorallem, weil die Anfrage ja von den "kunden" kamen.
Wahrscheinlich noch über das ebay interne mail system. Das müssen dann ja schon Deppen sein...

Drohen lassen und weiter machen.
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phoelynx

Dabei seit: 29.07.2007
Ort: Mannheim
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Verfasst Mi 20.02.2008 11:30
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das seh ich auch ähnlich.

diesen punkt hat ebay in ihren statuten drin, damit man dieses eine angebotene Produkt auch wirklich wie angegeben anbietet, eben über die entsprechende zeitdauer.

da es bei deiner bekannten ja in dem fall offensichtlich noch kein fertiges produkt X gibt während die auktion läuft, könnte sie das problem ja umgehen, wenn sie auf solche mails antwortet, dass sich der interessent doch einfach mal auf anderem weg (andere email oder postalisch) wegen eines angebotes mit ihr in verbindung setzen soll. Sie könnte ja auch auf den rechtlichen hintergrund bei ebay verweisen, dann wäre sie aus dem schneider.
Es würde dann ja nicht mehr um produkt X aus der auktion gehen sondern um produkt Y, also hätte sie über ebay nur einen weiteren interessenten gewonnen, mit dem sie dann auf nicht-ebay-weg ein geschäft abschließt. Das kann ebay einem nicht verbieten.
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drosteman79
Gesperrt
Threadersteller

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
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Verfasst Mi 20.02.2008 11:47
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Es geht ja nicht um die jeweilige Auktion an sich.

Sie bietet an, und während der Auktion meldet sich praktisch jemand für eine Anfrage bezüglich dieser Dienstleistung, aber nicht bezogen auf die Auktion.

Da kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eBay da was gegen tun kann.

Ich meine, es gibt ja z.B. auch Fachhändler die dort anbieten. Wenn die jetzt ein Ladengeschäft haben, und ich da hin gehe, dann kann eBay die ja dafür auch nicht rauswerfen.

Es ging nicht darum die Auktion vorzeitig zu beenden.

bauchbieber hat geschrieben:
Zitat:
Denn eBay kann ihr doch nicht verbieten auf eine konkrete Anfrage außerhalb der Plattform einzugehen?
Doch das kann ebay. Du akzeptierst schon mit Anmeldung die AGB, u.a. auch §10 Absatz 5.


Der nur dummerweise mit diesem Fall 0,0nix² zu tun hat *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Mi 20.02.2008 11:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Saarstylz

Dabei seit: 24.08.2007
Ort: Saarland
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 20.02.2008 12:53
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Das Problem hatte ich auch schon. Verkaufe ab und zu Airbrushs bei ebay. Da kommen dann auch einige Anfragen, ob man das auch so und so machen könnte. ohne Ebay. Anfangs hab ich noch geantwortet, aber dabei rausgekommen ist nie was.

Entweder ich wurde auch verwarnt und auf die schon genannten Grundsätze hingewiesen, oder der "Kunde" hat sich einfach nicht mehr gemeldet.
In Zukunft würde ich Interessierten anbieten, dass ich das gewünschte per Sofort Kaufen bei Ebay anbiete. Damit wäre ich dann woll auf der sicheren Seite.
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