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Thema: Bin nicht gewerblich - jetzt will einer was kaufen vom 23.07.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bin nicht gewerblich - jetzt will einer was kaufen
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Verbalinjurie
Threadersteller

Dabei seit: 29.05.2006
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.07.2007 17:18
Titel

Bin nicht gewerblich - jetzt will einer was kaufen

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Auf ner Homepage hab ich einige Bilder liegen, die wurden privat erstellt für mich selbst. Jetzt möchte mir jemand eins abkaufen und evtl soll ich es nach seinen Wünschen noch etwas bearbeiten und weiterverarbeiten.

Was nu? Ich bin normaler Angestellter, kein Nebengewerbe angemeldet. Muss ich dafür nen Gewerbeschein haben wenn ich ihm das verkaufe und bearbeite? Wo muss ich den Gewinn angeben? Wenn ich das Bild weiterbearbeite, dann isses ja ne Dienstleistung, wie mach ich das dann? Hat einer nen Tipp, in dem Bereich kenn ich mich nicht aus und das trifft mich jetzt recht unvorbereitet Menno!
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 23.07.2007 17:30
Titel

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(künstlerische?) Bildbearbeitung, Fotografie ist kein Gewerbe, also brauchst Du auch keinen Gewerbeschein.

Mit Deinem Arbeitgeber solltest Du aber wahrscheinlich über Nebeneinkünfte reden.
Und das Einkommen musst Du in der Steuererklärung angeben.
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snare
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 23.07.2007 17:37
Titel

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gelöscht

Zuletzt bearbeitet von am Mo 15.09.2008 16:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Mineur

Dabei seit: 31.01.2007
Ort: Düsseldorf
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.07.2007 20:01
Titel

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will er ne quittung? wenn nein... dann ist doch alles inordnung...sollte dann aber bei dem einen - zweien malen bleiben...
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.07.2007 21:08
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snare hat geschrieben:
wenns eine einmalige sache ist...
wen interessierts? * Keine Ahnung... *


das finanzamt???

wasn das für ne aussage? *balla balla*

@ Mineur: rechtlich gesehen isses steuerhinterziehung... ob man das unbedingt gutheisen muss, auch wenns nur kleine beträge sind? ich denke nicht...

zum thema: ruf doch ma beim finanzamt an und frag, ob denen das reicht, wenn du die einnahmen bei der steuererklärung am jahresende angibst.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mo 23.07.2007 21:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Verbalinjurie
Threadersteller

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.08.2007 10:56
Titel

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Ich habe mal ein Schriftstück aufgesetzt. Rechtlich gesehen müsste das doch auch nichts anderes sein, als wenn unter privatleuten etwas verkauft wird oder?

Zitat:

Nutzungsrechtsvereinbarung

zwischen

MIR

und

INTERESSENT XY (Adresse)

Von MIR wird INTERESSENT gegen eine Zahlung in Höhe von XX Euro ein urheberrechtliches Nutzungsrecht am Bild „XYZ“ zur zeitlich unbegrenzten Nutzung in Print- und Onlinemedien eingeräumt. Es wird darüber hinaus eine Nennung von Name und Homepage des Urhebers im jew. benutzten Medium vereinbart.

Es wird festgehalten, dass die Erstellung des Bildes keine Auftragsarbeit war, sondern das Bild im vorhinein privat erstellt wurde.

Ort, Datum, Unterschriften



Könnte man das so lassen? Er möchte halt das das Bild ihm "gehört", und ich möchte festgehalten haben, dass ich nicht schwarz arbeite.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 17.08.2007 11:21
Titel

Re: Bin nicht gewerblich - jetzt will einer was kaufen

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Verbalinjurie hat geschrieben:
Auf ner Homepage hab ich einige Bilder liegen, die wurden privat erstellt für mich selbst.


Das irritiert mich etwas - wer hat die erstellt? Du selbst oder wurden die von jemandem für Dich erstellt? Dann must Du zunächst klären, ob die Bilder, oder das eine eben, frei von Rechten Dritter sind.

c_writer
 
Verbalinjurie
Threadersteller

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.08.2007 12:21
Titel

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Nein nein, die wurden von mir selbst erstellt, für meine private Homepage
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