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Thema: Bildrechte und Urhebernennung vom 19.12.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bildrechte und Urhebernennung
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KruemelII
Threadersteller

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Verfasst Mi 19.12.2012 13:11
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Bildrechte und Urhebernennung

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Hi Ihr da draußen,

vielleicht könnt Ihr mir helfen. Ich bin mittlerweile total verwirrt und blicke nicht mehr durch bei all den Rechten und Pflichten bei der Bildernutzung.

Unsere Firma hat im Rahmen einer Rundum-Neugestaltung einige Bilder von der damals betreuenden Agentur gekauft.
Wenn ich diese Bilder auf einem Plakat verwenden möchte, muss ich dann noch immer den Urheber nennen? Den kenne ich ja gar nicht. Ich habe mal gelesen, dass das jetzt irgendwie Grundsatz ist.

Und wie sieht es mit den kostenlos zur Verfügung gestellten Bildern aus von Shutterstock und istock? Hier muss ich ja laut Lizenzvereinbarung den Urheber nennen. Aber wie groß muss das auf einem A0 Plakat sein? Das sieht nämlich doch irgendwie blöd aus, wenn das "ersichtlich" sein soll.

Danke schon mal für´s Lesen. Lächel

Krümel
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Benutzer 37983
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Verfasst Mi 19.12.2012 13:17
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Solange nichts anderes vereinbart ist, kann der Urheber darauf bestehen, genannt zu werden und du solltest es tunlichst auch machen. Ansonsten gibts ggf. Schadensersatzansprüche. Da würde ich es nicht drauf ankommen lassen.
Und der Name sollte schon erkennbar und lesbar sein. Vielleicht bei einem Plakat nicht auf 10 m Entfernung, aber wenn man dichter heran geht, sollte man auch alles lesen können. Das ist das mindeste was man dem urheber schuldet, wenn man schon seine Bilder nutzt.
 
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KruemelII
Threadersteller

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Verfasst Mi 19.12.2012 13:23
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Na, das Nennen des Urhebers ist ja kein Problem. Soll ja so sein. Lächel Aber bei den gekauften Bildern kenne ich den Urheber gar nicht. Ich weiß auch nicht, wo die Agentur die Bilder damals her hatte.
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Luc

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Verfasst Mi 19.12.2012 13:47
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Die Agentur wird die Bilder wahrscheinlich von Seiten wie z.B. Fotolia, iStock, etc... haben. Eigentlich musst du
da nur einen Urheber nennen, sofern es im Vertrag steht. So wurde es mir früher beigebracht Lächel.


Zuletzt bearbeitet von Luc am Mi 19.12.2012 13:52, insgesamt 2-mal bearbeitet
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KruemelII
Threadersteller

Dabei seit: 21.04.2006
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Verfasst Mi 19.12.2012 14:37
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Hmmm...also gehe ich mal davon aus, das ich bei den von der Agentur gekauften Bildern keinen Urheber nennen muss. Der Kaufvertrag ist mit der Agentur abgeschlossen worden. Da stand nix weiter zu den Bildrechten drin. Und was die Agentur mit dem Bildanbieter macht, geht mich nix an, oder?!
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Luc

Dabei seit: 25.09.2012
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Verfasst Mi 19.12.2012 14:39
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Eine rechtlich sichere Auskunft wird dir hier keiner geben können, weißt ja sicher, sind nur Vermutungen.
Ich an deiner Stelle würde die Agentur vorher nochmal anrufen und die Details klären falls du dir Unsicher bist.
Lieber einmal zuviel gefragt, als eine Klage am Hals.
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KruemelII
Threadersteller

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Verfasst Mi 19.12.2012 15:05
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Danke Luc! Ja, das werde ich machen. Lächel Sicher ist sicher.
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Mi 19.12.2012 15:10
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Luc hat geschrieben:
Die Agentur wird die Bilder wahrscheinlich von Seiten wie z.B. Fotolia, iStock, etc... haben. Eigentlich musst du
da nur einen Urheber nennen, sofern es im Vertrag steht. So wurde es mir früher beigebracht Lächel.

Leider falsch!

Laut UrhG gehört das Recht auf Namensnennung zum Urheberpersönlichkeitsrecht.
Im §13 UrhG steht "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html

Erst wenn der Urheber ausdrücklich darauf verzichtet, muss man ihn nicht nennen.

Frag nach, woher die Bilder kommen. Wenn von iStock etc. haben die immer genau benannt, wie die Bezeichnung des Urhebers anzubringen ist und was du schreiben musst. Das sollte alles dort bei denen auf der Seite zu finden sein.
 
 
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