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Thema: Bildrecht vom 29.10.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bildrecht
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Cusario
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Ort: -

Verfasst Fr 29.10.2004 15:56
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Nimroy hat geschrieben:
Klar erwarten dich rechtliche Schritte. Du publizierts es in diesem Augenblick, und das ohne Quellenangabe.



hmm.... aber de Link bleibt doch zu dem Bild bestehen. Also ist es ja eine "indirkte" Quellenangabe, oder?
 
Kaufdex

Dabei seit: 08.04.2004
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.10.2004 16:12
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Das Bild ist ja Eigentum des Fotografhen, somit musst du schon eine Genehmigung des Fotografhen haben. Das Bild ist ja Eigentum des Fotografhen, somit musst du schon eine Genehmigung des Fotografhen haben. Du musst das auch mal so sehen wenn das ein Fotografh gemacht hat für eine Firma dann sind diese Bilder mit einem hohen Kotenaufwand gemacht wurden, dann kann es sein das die Firmen oder der Fotografh dies nicht möchten. Was ja auch ihr gutes Recht ist.

Achso wegen dem Pupsbild kannst du schon ärger bekommen


Zuletzt bearbeitet von Kaufdex am Fr 29.10.2004 16:18, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Solid

Dabei seit: 05.12.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 05.12.2004 04:58
Titel

re

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Nur legitim mit Quellenangabe und ohne Kommentar ( wie Pupsbild)!
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pcfan

Dabei seit: 13.09.2002
Ort: Sondershausen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 05.12.2004 17:07
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happo & kaufdex

ohne worte. ihr seid einfach nicht wahr.
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 05.12.2004 21:18
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also nochmal langsam:
es gibt hierzulande (und wohl auch in jedem andere Land der Welt) das Urheberrechtsgesetz. Und damit sind Fotografien und andere Werke nach deren erster Veröffentlichung urheberrechtsgeschützt. Rein rechtlich könnte Dich der Fotograf (das schreibt man übrigens ohne h am Ende * grmbl * ) dafür belangen. Ob er dies tut, da du a) das Bild ja hier nicht kommerziell nutzt und b) man dan wohl ziemlich viele Menschen verklagen könnte, sei einfach mal dahingestellt.
Fakt ist allerdings, dass er zumindest im Recht wäre.
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Account gelöscht
Threadersteller


Ort: -
Alter: -
Verfasst So 05.12.2004 22:20
Titel

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Zitat:
Fotografhen


what the fuck? Deutsche Rechtschreibung V.2.5? Oder geistige Behinderung?
 
 
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