Dabei seit: 08.04.2004 Ort: Köln Alter: - Geschlecht:
Verfasst Fr 29.10.2004 16:12 Titel
Das Bild ist ja Eigentum des Fotografhen, somit musst du schon eine Genehmigung des Fotografhen haben. Das Bild ist ja Eigentum des Fotografhen, somit musst du schon eine Genehmigung des Fotografhen haben. Du musst das auch mal so sehen wenn das ein Fotografh gemacht hat für eine Firma dann sind diese Bilder mit einem hohen Kotenaufwand gemacht wurden, dann kann es sein das die Firmen oder der Fotografh dies nicht möchten. Was ja auch ihr gutes Recht ist.
Achso wegen dem Pupsbild kannst du schon ärger bekommen
Zuletzt bearbeitet von Kaufdex am Fr 29.10.2004 16:18, insgesamt 2-mal bearbeitet
Dabei seit: 31.01.2002 Ort: Osnabrücker Land Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst So 05.12.2004 21:18 Titel
also nochmal langsam:
es gibt hierzulande (und wohl auch in jedem andere Land der Welt) das Urheberrechtsgesetz. Und damit sind Fotografien und andere Werke nach deren erster Veröffentlichung urheberrechtsgeschützt. Rein rechtlich könnte Dich der Fotograf (das schreibt man übrigens ohne h am Ende ) dafür belangen. Ob er dies tut, da du a) das Bild ja hier nicht kommerziell nutzt und b) man dan wohl ziemlich viele Menschen verklagen könnte, sei einfach mal dahingestellt.
Fakt ist allerdings, dass er zumindest im Recht wäre.
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