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Thema: Bilder bearbeitet, aber man bekommt kein Geld? vom 30.11.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bilder bearbeitet, aber man bekommt kein Geld?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 30.11.2008 18:28
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deliciious hat geschrieben:
Smooth-Graphics hat geschrieben:
FD-Pictures hat geschrieben:
muss ein Vertrag aufgesetztz wordens ein, oder reicht eine Auftragsbestätigung per mail?


Reicht nicht. E-Mail ist kein gültiges Dokument solange sie nicht elektronisch verifiziert ist (ist zu 99.99999% nicht der Fall da sehr teuer).

Du brauchst eine schriftl. Auftragsbestätigung von ihm. Und die Rechnung muss auch schriftl. ausgestellt sein.


sicher?
aus welchem grund, muss man denn dann seit einigen jahren geschäfts-emails für
mehrere jahre sichern, archivieren, etc. pp. (wozu man sogar verpflichtet ist?!).
ich mein, da muss es doch dann um "beweismöglichkeit" gehen... darum etwas nach-
weisen zu können?


DAS frag ich mich in der tat schon lange...
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Benutzer 77936
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst So 30.11.2008 18:48
Titel

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ja, ok danke....wozu hat man ein rechtsschutzversicherung *zwinker*
 
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 30.11.2008 20:07
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Nein, es ist so:

Du MUSST generell nichts schriftlich festhalten. Es kann auch ein mündlicher Vertrag gültig werden.
Nur, wenn dann vor Gericht Aussage gegen Aussage steht, läuft es meist auf einen Vergleich raus und du bekommst so gut wie nichts für deine Arbeit.

E-Mails müssen (!) signiert sein, das wird von speziellen Firmen angeboten, dann erst ist eine AB oder RE rechtsgültig. Alles andere gilt genau wie eine mündliche Vereinbarung.

So, ich rate dir: Schreib ihm eine schriftliche Rechnung, drohe ihm mit rechtlichen Schritten, wenn er nicht binnen 14 Tagem zahlt, und wenn er dies dann nicht tut - wäge ab, ob es sich wegen 250€ lohnt so einen Aufwand zu betreiben.

Das schöne an deiner Sache: wenn kein Vertrag besteht (keine AB vorhanden), dann kannst du ihm die Nutzung der Bilder untersagen (der bearbeiteten).
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Benutzer 77936
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst So 30.11.2008 20:53
Titel

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letzteres hört sich seeehr interessant an Lächel

Zitat:
Das schöne an deiner Sache: wenn kein Vertrag besteht (keine AB vorhanden), dann kannst du ihm die Nutzung der Bilder untersagen (der bearbeiteten).



da red ich mal mitm anwalt drüber!
 
Agenor

Dabei seit: 25.05.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 01.12.2008 10:24
Titel

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Hi FD-Pictures,

vielleicht habe ich das nicht mitbekommen. Aber, seit wann schuldet er Dir das Geld?
Evtl. hat er selber gerade "Schwierigkeiten".
Ich wuerde es weiter mit Erinnerungen auf partnerschaftlicher Ebene versuchen.

Mit Kanonen auf Spatzen schiessen bringt idR nix.


Gruss
Agenor
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 01.12.2008 10:29
Titel

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Agenor hat geschrieben:
Hi FD-Pictures,

vielleicht habe ich das nicht mitbekommen. Aber, seit wann schuldet er Dir das Geld?
Evtl. hat er selber gerade "Schwierigkeiten".
Ich wuerde es weiter mit Erinnerungen auf partnerschaftlicher Ebene versuchen.

Mit Kanonen auf Spatzen schiessen bringt idR nix.


Gruss
Agenor


Entschuldigung, aber das interessiert meinen vermieter herzlich wenig.

Aber ich weiß, was du sagen willst. Erst mal drüber reden, was da los ist. Aber wenn da nicht offen und im Interesse beider parteien reagiert wird, dann bleibt nur noch der rechtsweg. Und darüber sollte man sein gegenüber auch nicht im Unklaren lassen.
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 01.12.2008 10:36
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Es klingt ohnehin so, dass eine Regelung auf "partnerschaftlicher Ebene" schon (vergeblich) versucht worden ist.

Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Mo 01.12.2008 11:10, insgesamt 2-mal bearbeitet
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ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 01.12.2008 11:06
Titel

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ich wäre mal froh, die email-frage endgültig zu klären, ob sie nun als rechtsgrundlage im streitfall reicht oder nicht.
würde die ewigen wiederholungen der ja-nein-ja-vielleicht-nein-weißnicht-posts verkürzen, wenn man darauf verlinken könnte.

schließlich bestell ich seit jahren auch schon waren im internet, verschicke keinen brief für einen bestellauftrag und bekomme auch keine auftragsbestätigungen per post, sondern nur per mail.

falls also mal jemand in nächster zeit mit nem anwalt in berührung kommt, kann er den ja mal fragen *zwinker*
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