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Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Mo 01.12.2008 10:29
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ExMD hat geschrieben: | ich wäre mal froh, die email-frage endgültig zu klären, ob sie nun als rechtsgrundlage im streitfall reicht oder nicht.
würde die ewigen wiederholungen der ja-nein-ja-vielleicht-nein-weißnicht-posts verkürzen, wenn man darauf verlinken könnte.
schließlich bestell ich seit jahren auch schon waren im internet, verschicke keinen brief für einen bestellauftrag und bekomme auch keine auftragsbestätigungen per post, sondern nur per mail.
falls also mal jemand in nächster zeit mit nem anwalt in berührung kommt, kann er den ja mal fragen |
Google mit den richtigen Suchbegriffen zu füttern ist auch echt schwer: http://www.google.de/search?hl=de&q=recht+email&btnG=Google-Suche&meta=
1. Treffer: http://www.kanzlei.de/Emailrecht.htm
Zuletzt bearbeitet von top am Mo 01.12.2008 10:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 77936
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mo 01.12.2008 19:57
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heute persönlich mit ihm geredet und den großteil des geldes bekommen
danke für die Hilfe!
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l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
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Verfasst Mo 01.12.2008 20:13
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Wie alt warst du nochmal? 15? Dann wäre ein vorhandener Vertrag sowieso nicht gültig.
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Benutzer 77936
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Di 02.12.2008 06:11
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echt? ups.... gut das ich das mal weiß! dachte ich dürfte ab 14 verträge schließen wenn eltern nichts keinen einwand haben
mal wieder in wirtschaft und recht nicht aufgepasst! objektive dürfte ich ohne einverständniss der eltern eigentlich ja auch nicht kaufen. naja....bald 16
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 02.12.2008 07:19
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FD-Pictures hat geschrieben: | echt? ups.... gut das ich das mal weiß! dachte ich dürfte ab 14 verträge schließen wenn eltern nichts keinen einwand haben
mal wieder in wirtschaft und recht nicht aufgepasst! objektive dürfte ich ohne einverständniss der eltern eigentlich ja auch nicht kaufen. naja....bald 16 |
Ja und? Hust, du brauchst für sowas ein angemeldetes Gewerbe oder musst als freiberufler beim FA registriert sein. Also informier dich da eher mal
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 02.12.2008 07:35
Titel
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FD-Pictures hat geschrieben: | echt? ups.... gut das ich das mal weiß! dachte ich dürfte ab 14 verträge schließen wenn eltern nichts keinen einwand haben
mal wieder in wirtschaft und recht nicht aufgepasst! objektive dürfte ich ohne einverständniss der eltern eigentlich ja auch nicht kaufen. naja....bald 16 |
ich glaub du bringst da gewaltig was durcheinander. wovon du sprichst, ist die eingeschränkte geschäftsfähigkeit um z.b. kaufverträge abzuschließen und solche sachen. für eine gewerbliche oder freiberufliche tätigkeit musst du in jedem fall volljährig sein oder deine eltern müssen deine selbständige / freiberufliche tätigkeit in deinem namen anmelden. hierbei geht es vor allem um haftungsfragen im schadensfall und ob und wie hoch einkommenssteuer für die tätigkeit gezahlt werden muss. als 15 jähriger kannst du z.b. wenn du für ein layout bilder klaust rein rechtlich nicht zur verantwortung gezogen werden, weil du noch nicht volljährig bist. allerdings deine eltern, wenn das gewerbe eben auf ihren namen läuft. am besten ist, ihr lasst euch da mal von nem steuerberater beraten, was da die sinnvollste variante ist.
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