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Thema: AGB Webdesign rückwirkend möglich? vom 09.02.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> AGB Webdesign rückwirkend möglich?
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deejayy
Threadersteller

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Verfasst Fr 09.02.2007 12:31
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AGB Webdesign rückwirkend möglich?

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Hallo Leute,

ich habe ein kleineres Problem.
Ich habe im Mai 2006 einen Kundenauftrag ausgeführt (Erstellung und Codierung einer Homepage für eine kleine Firma) und hatte zu diesem Zeitpunkt noch keine AGB´s. (Aller Anfang ist schwer *Schnief* ) Da sich bei dem Auftrag Probleme ergeben haben, habe ich AGB´s danach erstellt, die ab Juli 2006 allgemein gültig und für alle Webdesignaufträge gelten.

Jetzt habe ich wieder Probleme mit diesem Auftrag (der Auftrag wurde normal trotz Probleme abgeschlossen und die Seite ging im Juni 2006 online).

Meine Frage nun:
Sind durch die Onlinezeit der Homepage (von Juli 2006 bis jetzt) die AGB´s nicht automatisch von der Firma angenommen worden, da die Seite von mir gehostet wurde? Kennt sich hier jemand aus oder hatte jemand vielleicht ein ähnliches Problem?
Wäre um Hilfe echt dankbar.

mfg DJ


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 09.02.2007 15:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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eViLaSh

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Verfasst Fr 09.02.2007 13:39
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1. es heisst AGB.

2. solltest du deine AGB wirklich selber erstellt haben würde ich dir dringend empfehlen diese von einem rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

3. wenn der kunde probleme macht und du seine seite hostest, dreh sie doch einfach ab.
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Mac

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Verfasst Fr 09.02.2007 14:00
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eViLaSh hat geschrieben:
1. es heisst AGB.

2. solltest du deine AGB wirklich selber erstellt haben würde ich dir dringend empfehlen diese von einem rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

3. wenn der kunde probleme macht und du seine seite hostest, dreh sie doch einfach ab.


3. ist ne tolle Idee. Abgedreht und Prozess am Hals.

Deine AGB können nicht rückwirkend wirksam werden. Wenn du sie änderst, was du ja quasi gemacht hast, muss der Kunde der Änderung in diesem Vertragsverhältnis zustimmen. Tut er das nicht, hat er das Sonderrecht auf Aufhebung des Vertrages.
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eViLaSh

Dabei seit: 22.05.2003
Ort: Texas
Alter: 40
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Verfasst Fr 09.02.2007 14:10
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naja ich nehm mal an, das der kunde nicht zahlen will oder? * Keine Ahnung... *

haben wir hier schon öfter gemacht, webseite abdrehen und schon zahlen die ganz schnell Lächel
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deejayy
Threadersteller

Dabei seit: 09.02.2007
Ort: -
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.02.2007 14:37
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der kunde hat schon gezahlt...das war kein problem.

es geht nur im nachhinein um eine zusätzliche optimierug für mac-browser, was vorher nicht vereinbart war und von Ihnen jetzt nachträglich kostenlos verlangt wird.

Weiterhin möchten sie eine nennung in meinem portfolio / Referenzen nicht, obwohl ich die Site dort gerne aufnehmen würde.

die seite einfach abdrehen ist wohl nicht möglich.
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beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.02.2007 14:41
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eViLaSh hat geschrieben:
naja ich nehm mal an, das der kunde nicht zahlen will oder? * Keine Ahnung... *

haben wir hier schon öfter gemacht, webseite abdrehen und schon zahlen die ganz schnell Lächel


bis ihr da mal an nen kunden geratet der sich das nich gefallen lässt.
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ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.02.2007 14:57
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darf ich mal fragen, um was für eine optimierung es sich handelt?
wenn es nämlich darum geht, dass die seite darstellungsfehler liefert wenn man nen andern browser benutzt, bist du gefragt. unabhänging von deinen agb.
du kaufst ja auch nicht ein auto von dem du gesagt bekommst "sorry, autobahn können sie fahren, aber auf landstraßen wird der motor stottern".
natürlich gibt es details, die man nicht ohne weiteres anpassen kann, z.B. css-styles auf nem uralt-browser à la netscape 4.

und natürlich führt man solche änderungen ungern durch, wenn ein projekt nur mit viel ärger fertiggestellt wurde.
aber für mich klingt das momentan so wie "ich mache seiten für IE7 und wenn sie wollen, dass sie auf andern browsern auch gut aussieht, is das extra arbeit".

es ist doch nicht so schwer, ne seite von vornherein so zu planen, dass sie auf den meisten browsern funzt. und du solltest dir damit nen namen für qualität machen, dass deine seiten grundsätzlich so aufgebaut sind.


Zuletzt bearbeitet von ExMD am Fr 09.02.2007 15:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.02.2007 15:02
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deejayy hat geschrieben:
der kunde hat schon gezahlt...das war kein problem.

es geht nur im nachhinein um eine zusätzliche optimierug für mac-browser, was vorher nicht vereinbart war und von Ihnen jetzt nachträglich kostenlos verlangt wird.

Weiterhin möchten sie eine nennung in meinem portfolio / Referenzen nicht, obwohl ich die Site dort gerne aufnehmen würde.

die seite einfach abdrehen ist wohl nicht möglich.


naja das hat doch aber nur bedingt mit den agb zu tun. eher dann schon mit dem vertrag, den du mit dem kunden geschlossen hast und dem dort definierten leistungsumfang.

was die nennung deiner referenzen angeht - wenn du für die webseite ein uneingeschränktes nutzungsrecht übergeben hast, dann können sie dir verbieten, das du genannt wirst. denn über die nutzungsrechts können sie ja dann frei verfügen. ausnahme ist nur, wenn eben für das nutzungsrecht etwas anderes vereinbart wurde.
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