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Thema: Webdesign Verzug / Fristsetzung vom 24.10.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Webdesign Verzug / Fristsetzung
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mpusch
Threadersteller

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Verfasst Do 24.10.2013 15:29
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Webdesign Verzug / Fristsetzung

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Hallo,

ich habe von einer Firma den Auftrag erhalten eine Website zu erstellen. Es liegt eine Auftragsbestätigung vor, ohne einen schriftlich festgelegten Fertigstellungstermin.

Nach wenigen Wochen habe ich von der Firma einen Brief bekommen, dass ich mit der Umsetzung der Website in Verzug sei. Wie gesagt es wurde kein Fertigstellungstermin vereinbart. Ich hatte der Firma am Telefon aber einen Zeitraum zwischen 6 und 12 Monaten genannt.

Die Firma fordert jetzt eine Fertigstellung bis zum 30.11.2013, was in Anbetracht des Aufwandes unrealistisch ist und so auch nie vereinbart worden ist.

Ferner droht die Firma mit einer Schadensersatzforderung von 1000 Euro / Täglich, wenn der von der Firma festgelegte Termin nicht eingehalten wird.

Kann diese Firma einfach einen Termin festlegen, obwohl wir vorher nie einen Fixtermin vereinbart haben?

Vielen Dank im Voraus.
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Mac

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Verfasst Do 24.10.2013 15:37
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a: nein
b: geh zum Anwalt

btw.: über was für eine Site reden wir, dass du 6-12 Monate veranschlagst?


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Do 24.10.2013 16:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

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Verfasst Do 24.10.2013 17:11
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mpusch
Threadersteller

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Verfasst Do 24.10.2013 17:12
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ein Partnerportal … Deal war lange Entwicklungszeit, dafür niedrigerer Preis. Aber jetzt behaupten sie ich hätte am Telefon vier Wochen gesagt … wie gesagt in der Auftragsbestätigung steht aber kein Fertigungsdatum.
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mpusch
Threadersteller

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Verfasst Do 24.10.2013 17:13
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type1

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Verfasst Do 24.10.2013 17:14
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mpusch hat geschrieben:
Abo?


Ich abonnierte diesen Thread *zwinker*
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Verfasst Do 24.10.2013 17:16
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mpusch hat geschrieben:
Abo?


Eintrag, damit man über weitere Einträge informiert wird. Interesse am Thema halt.

Btt:
Mac hat dir das einzig wahre geraten. Es geht um viel Geld, wenn nicht sogr deine existenz und von daher solltest du professionelle Hilfe suchen.
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mpusch
Threadersteller

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Verfasst Do 24.10.2013 17:19
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deswegen frage ich ja ob so was überhaupt möglich ist? ich meine ich kann doch nicht was in Auftrag geben und mir dann ausdenken, so dass soll aber jetzt in vier Wochen fertig sein also schreib ich mal schnell eine Mahnung. Dafür hätte man doch einen Fixtermin schriftlich vereinbaren müssen, oder nicht?

genauso wenn die jetzt sagen, Sie wollten aber noch diese und jene Leistung erfüllen… ich bin doch wohl nur dazu verpflichtet, die Dinge zu erfüllen die in der Auftragsbestätigung festgelegt sind, oder nicht? dafür ist die doch da?


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Do 24.10.2013 17:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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