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Thema: [ZP06] Fragensammlung Abschreibungsmethoden vom 21.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Zwischenprüfung Theorie -> [ZP06] Fragensammlung Abschreibungsmethoden
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anflo

Dabei seit: 28.02.2006
Ort: Hannover
Alter: -
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Verfasst Di 28.03.2006 12:30
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Blackbird hat geschrieben:
nochmal ein Beispiel für degressiv:

[b]Beispiel: aus obigem Beispiel können in den ersten Jahren höhere Beträge gewinnreduzierend verbucht werden:

AfA 1. Jahr 20% von 24.000,00 € = 4.800,00 € Rest 19.200,00 €
AfA 2. Jahr 20% von 19.200,00 € = 3.840,00 € Rest 15.360,00 €
AfA 3. Jahr 20% von 15.360,00 € = 3.072,00 € Rest 12.288,00 €
AfA 4. Jahr 20% von 12.288,00 € = 2.457,60 € Rest 9.830,40 €

AfA 5. Jahr linear 9.830,40 € - 2.457,60 € Rest 7.372,80 €
AfA 6. Jahr linear 7.372,80 € - 2.457,60 € Rest 4.915,20 €
AfA 7. Jahr linear 4.915,20 € - 2.457,60 € Rest 2.457,60 €
AfA 8. Jahr linear 2.457,60 € - 2.457,60 € Rest 0,00 €

Nach dem vierten Jahr empfiehlt sich der Übergang zur linearen AfA, wobei der Restwert von 9.830,40 € auf die Restnutzungsdauer gleichmäßig verteilt wird, so dass im 5. bis 8. Jahr jeweils jährlich 2.457,60 € abgesetzt werden.


Da der degressive ABS ja eh nur 2mal soviel sein darf wie der lineare ABS, dürfte man hier doch gar nicht mit 30% rechnen. Weil: Anschaffungskosten = 100%, Nutzungsdauer = 8 Jahre, somit

100/8= 12,5 für lineare Abschreibung

das mal 2 --> 25 % maximal. 30% wären also eh außen vor.

Man hat somit nur die Entscheidung zu treffen, ob jetzt die maximal Grenze bei 20% oder 30% liegt und ob demnach also mit 20% oder 25 % gerechnet wird...

Oder liege ich da jetzt falsch.

Bitte um Rat!!!


Zuletzt bearbeitet von anflo am Di 28.03.2006 12:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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bel

Dabei seit: 09.07.2004
Ort: Hamburg
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Verfasst Di 28.03.2006 12:37
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Karli hat geschrieben:
Das ist wie mit allen Gesetzen, was noch nicht verabschiedet ist, das interessiert - noch - nicht.

Aber Achtung
Diese Steueränderungen sollen zwar bereits ab dem 01.01.2006 gelten, die dazu erforderlichen Gesetzesänderungen sollen aber erst im ersten Quartal 2006 von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Sie gelten dann allerdings rückwirkend ab dem 01.01.2006.


Aber danke für den Hinweis.


Soweit ich weiß wurde dies bereits beschlossen: Pressemitteilung vom 18.01.2006.
Zitat:
Im Einzelnen beinhaltet der heute beschlossene Gesetzentwurf daher folgende Maßnahmen zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung: [...]
3. Die Abschreibungsbedingungen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden durch eine bis zum 31. Dezember 2007 befristete Anhebung der degressiven Abschreibung auf höchstens 30% verbessert (§ 7 Abs. 2 EStG).

Also: 30% wäre schon richtig. Aber weil das so frisch ist kann ich mir vorstellen dass im Zweifelsfall beides akzeptiert wird.
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anflo

Dabei seit: 28.02.2006
Ort: Hannover
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 28.03.2006 12:40
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Jetzt habe ich das gefunden:

Zitat:
Steigt die maximal zulässige degressive AfA aber auf das Dreifache der linearen AfA und maximal 30%, wie jetzt offenbar rückwirkend noch für 2006 sowie für 2007 geplant, ...


o.k. verstanden, somit:

3 x (100/8)= 37, 5 %, aber ja maximal 30 %


Zuletzt bearbeitet von anflo am Di 28.03.2006 12:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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poorchen

Dabei seit: 24.02.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 28.03.2006 13:13
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Häh?

Also muss man in dem Fall mit dem doppelten der linearen Abschreibung rechnen, weil der %-Wert ja höher als 30 ist, oder wie jetzt?

/edit: Wieso jetzt auf einmal dreifach? Ich dachte, der doppelte Wert? *völlig verwirrt ist*


Zuletzt bearbeitet von poorchen am Di 28.03.2006 13:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Sheryl

Dabei seit: 26.09.2004
Ort: Gifhorn
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 28.03.2006 13:21
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

poorchen hat geschrieben:
Häh?

Also muss man in dem Fall mit dem doppelten der linearen Abschreibung rechnen, weil der %-Wert ja höher als 30 ist, oder wie jetzt?

/edit: Wieso jetzt auf einmal dreifach? Ich dachte, der doppelte Wert? *völlig verwirrt ist*


hör auf dich verrückt machen zu lassen, die werden einem schon angeben was man braucht. es geht ja nur um das prinzip der abschreibung und nicht um irgendwelches steuerrecht.


Zuletzt bearbeitet von Sheryl am Di 28.03.2006 13:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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