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Autor |
Nachricht |
anflo
Dabei seit: 28.02.2006
Ort: Hannover
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 13.03.2006 20:28
Titel
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Hut ab vor dieser Genauigkeit ...
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poorchen
Dabei seit: 24.02.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 13.03.2006 20:49
Titel
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Danke für den Hinweis, aber können wir dann bitte nochmal das Beispiel aus kattas Zusammenfassung mit den 30% durchgehen?
Irgendwie stehe ich da auf dem Schlauch, weil ich nicht genau 0,00 € rausbekomme
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robb
Dabei seit: 20.03.2004
Ort: ...
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 13.03.2006 21:40
Titel
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ich versteh die kalkulatorische abschreibung nicht? was ist damit genau gemeint?
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alcatraz22
Dabei seit: 10.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 13.03.2006 21:44
Titel
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poorchen hat geschrieben: | Danke für den Hinweis, aber können wir dann bitte nochmal das Beispiel aus kattas Zusammenfassung mit den 30% durchgehen?
Irgendwie stehe ich da auf dem Schlauch, weil ich nicht genau 0,00 € rausbekomme |
bei einer degressiven abschreibung kommt nie 0E als restwert raus es bleibt immer ein rest
bsp.
1000 € ..... 10% abschreibung pro Jahr
1 Jahr .... Wert 1000€ .... 10 % von 1000€ = 100€
1000€ - 100€ = 900€ restwert (buchwert)
und jetzt immer vom letzten Restwertbetrag wieder die % abziehen.
2. Jahr .... Wer 900€ .... 10% von 900€ = 90€
900€ - 90€ = 810€ restwert (buchwert)
daher kommt dann auch oft der oben genannte wechsel von der degressiven abschreibung zur linearen.
hoffe das hilft dir weiter
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sunnybj83
Dabei seit: 11.03.2006
Ort: mönchengladbach
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 13.03.2006 21:44
Titel
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So wie ich das sehe bezog dich der Abschreibungssatz den Katti vorgerechnet hat auf die lineare Abschreibung.
Blackbird hatte die degressive vorgerechnet.
Die 30% die ich nannte bezog sich auch auf die degressive abschreibung . . . also in welcher stehst du auf dem schlauch?
kalkulatorische abschreibung bin ich spontan auch überfragt.
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poorchen
Dabei seit: 24.02.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 13.03.2006 21:48
Titel
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Erstmal sorry, denn das Beispiel, was ich meine, kam nicht von katta, sondern von Blackbird *schäm*
Zitat: | AfA 1. Jahr 20% von 24.000,00 € = 4.800,00 € Rest 19.200,00 €
AfA 2. Jahr 20% von 19.200,00 € = 3.840,00 € Rest 15.360,00 €
AfA 3. Jahr 20% von 15.360,00 € = 3.072,00 € Rest 12.288,00 €
AfA 4. Jahr 20% von 12.288,00 € = 2.457,60 € Rest 9.830,40 €
AfA 5. Jahr linear 9.830,40 € - 2.457,60 € Rest 7.372,80 €
AfA 6. Jahr linear 7.372,80 € - 2.457,60 € Rest 4.915,20 €
AfA 7. Jahr linear 4.915,20 € - 2.457,60 € Rest 2.457,60 €
AfA 8. Jahr linear 2.457,60 € - 2.457,60 € Rest 0,00 € |
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alcatraz22
Dabei seit: 10.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 13.03.2006 21:48
Titel
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robb hat geschrieben: | ich versteh die kalkulatorische abschreibung nicht? was ist damit genau gemeint? |
ja an der überleg ich auch schon die ganze zeit rum.
so wie ich das verstanden hab ist das so:
Kaufwert = 2000€
davon darf man nur 50% als Abschreibesumme verwenden also 1000€ + Zinsen welche für die Anschaffung angefallen sind (bei größerern Maschinen)
Wenn du 1 Stunde Laufzeit (im Jahr) einem Kunden mit 100 € in Rechnung stellst, kannst du diese 100€ Abschreiben.
Aber ich bin mir nicht sicher ob das so stimmt, wenns jmd. genauer weiss oder das hier bestätigen kann bitte melden
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sunnybj83
Dabei seit: 11.03.2006
Ort: mönchengladbach
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 13.03.2006 21:54
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robb hat geschrieben: | ich versteh die kalkulatorische abschreibung nicht? was ist damit genau gemeint? |
hab mal für dich gegoogelt:
Kalkulatorische Abschreibung:
Da sich bei Wirtschaftsgütern eine Wertminderung einstellt, ist die kalkulatorische Abschreibung notwendig.
Die Abschreibung ist eine Methode, die Anschaffungskosten eines Betriebs- beziehungsweise Arbeitsmittel mit einem Wert von über 800 DM über seinen meist mehrjährigen Nutzungszeitraum (Lebensdauer) zu verteilen. Die Wertminderung, die durch die Nutzung entsteht, wird mit Hilfe der Abschreibung als Kosten eines Zeitabschnittes ermittelt und auf diese Weise in Ansatz gebracht. [REFA, 1994]
Kalkulatorische Abschreibung (Kostenvergleichsrechnung)
Formel:
Kalkulatorische Abschreibung = (Wiederbeschaffungskosten - Restwert ) / Laufzeit
mehr kann ich damit auch nicht anfangen, ob es gefragt wird . . ich glaubs net . . . aber wer weiß das schon
Zuletzt bearbeitet von sunnybj83 am Mo 13.03.2006 21:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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