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Nachricht |
$tefan
Threadersteller
Dabei seit: 14.11.2007
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.06.2011 17:33
Titel Wann ist's Ausbildungsende? |
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hey,
wann ist egtl das ausbildungsverhältnis offiziell zuende?
wenn wir das ihk zeugnis haben?
wenn wir das schulzeugnis haben?
oder wenn die im ausbildungsvertrag festgelegte ausbildungszeit (genaues datum) zuende ist?
also mir wurde gesagt, wenn wir das ihk zeugnis haben..stimmt das?
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bacon
Dabei seit: 24.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 29.06.2011 17:36
Titel
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ja
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.06.2011 17:39
Titel
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es muss noch nicht mal das zeugnis sein. schriftliche mitteilung über die bestandene Prüfung reicht aus.
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$tefan
Threadersteller
Dabei seit: 14.11.2007
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.06.2011 17:39
Titel
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also bin ich ab morgen 12 uhr arbeitslos, weil ich noch kein arbeitsvertrag bekommen hab (!?)
werd zwar übernommen, aber keiner hat sich bisher um n vertrag gekümmert...man, man, man...die schnarchdackel...
Zuletzt bearbeitet von $tefan am Mi 29.06.2011 17:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.06.2011 18:24
Titel
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$tefan hat geschrieben: | also bin ich ab morgen 12 uhr arbeitslos, weil ich noch kein arbeitsvertrag bekommen hab (!?)
werd zwar übernommen, aber keiner hat sich bisher um n vertrag gekümmert...man, man, man...die schnarchdackel... |
Muss ja auch nicht.
Ein Arbeitsvertrag bedarf keiner Schriftform. Wird kein schriftlicher Vertrag geschlossen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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blackZora
Dabei seit: 04.10.2005
Ort: wunderland
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.06.2011 21:56
Titel
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type1 hat geschrieben: | $tefan hat geschrieben: | also bin ich ab morgen 12 uhr arbeitslos, weil ich noch kein arbeitsvertrag bekommen hab (!?)
werd zwar übernommen, aber keiner hat sich bisher um n vertrag gekümmert...man, man, man...die schnarchdackel... |
Muss ja auch nicht.
Ein Arbeitsvertrag bedarf keiner Schriftform. Wird kein schriftlicher Vertrag geschlossen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. |
Das ist so nicht ganz korrekt, spätestens nach einem Monat müssen wesentlichen Vertragsinhalte schriftlich niedergelegt werden! (Nachweisgesetzt) Hier nachzulesen...
Und ja: Dein Ausbildungverhältnis endet mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse.
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Do 30.06.2011 07:27, insgesamt 3-mal bearbeitet
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.06.2011 22:49
Titel
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blackZora hat geschrieben: |
Das ist so nicht ganz korrekt, spätestens nach einem Monat müssen wesentlichen Vertragsinhalte schriftlich niedergelegt werden! (Nachweisgesetzt) Hier nachzulesen...
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War mir neu.
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KiraSophie
Dabei seit: 02.11.2009
Ort: Irgendwo
Alter: 34
Geschlecht:
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Verfasst Do 30.06.2011 09:07
Titel
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Okay ist mir auch neu.
Was wäre denn wenn ich nach einem Monat immernoch keinen Vertrag habe
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