Dabei seit: 05.06.2005 Ort: - Alter: - Geschlecht:
Verfasst So 19.04.2009 13:37 Titel
Prüfungsbereich Kommunikation (alte Verordnung)
Hallo Leute,
bin externer Prüfling, kann von daher nur euch fragen
kann mir jemand sagen, was ich hier zu erwarten habe? Der Englische Teil ist mir soweit klar: E-Mail auf englisch und/oder englischen Text sinngemäß übersetzen. Aber als erlaubtes Hilfsmittel wirklich ein englisch-deutsch Wörterbuch oder nur ein Dictionary (also nur auf englisch mit englischer Begriffserklärung)?
Was genau in Deutsch? Kann hier auch diese Korrekturgeschichte mit den DIN-Korrekturzeichen dran kommen, oder gehört dass in einen anderen Prüfungsbereich?
Dabei seit: 05.01.2006 Ort: Leipzig Alter: 47 Geschlecht:
Verfasst So 19.04.2009 20:04 Titel
In Englisch und Deutsch kann alles dran kommen. Spezielle Themen gibt es da nicht.
Nur ne E-Mail in Englisch ist auch nicht ganz richtig. Der Englischteil besteht meist aus 3-4 Aufgaben. Man muss dann noch ein paar Fragen beantworten oder so.
Erlaubte Hilfsmittel sind Wörterbuch deutsch/englisch, englisch/deutsch und ein englisches Fachwörterbuch.
Korrekturzeichen gehören zu Deutsch. Kann mir aber nicht vorstellen, dass das schon wieder dran kommt. War ja in der ZP erst dran.
In alten Prüfungen musste man mal was formulieren, beschreiben, erläutern. Protokolle würde ich mir viell. nochmal ansehen.
Ein Rechtschreib-Nachschlagewerk ist erlaubt.
Ansonsten kann ich Dir da leider auch nicht helfen
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