Autor |
Nachricht |
Sind 150€ netto für 1,5h Arbeit gerechtfertigt? |
Ja |
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36% |
[ 4 ] |
Nein |
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63% |
[ 7 ] |
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Stimmen insgesamt : 11 |
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 66
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.03.2014 12:45
Titel
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Da du an dem Tag kaum noch einen anderen Job anfangen kannst, wäre das Mindeste, eine halben Tag zu berechnen.
Wie hoch aber dein Tagessatz sein soll, musst Du schon selber wissen.
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feng shui
Dabei seit: 10.03.2014
Ort: dortmund
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 14.03.2014 13:56
Titel
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Ich stimme ChrisCam zu: vielleicht kannst du dich selbst promoten bei dieser Arbeit. Oder vielleicht kannst du als Berufsseinsteiger mehr Erfahrung sammeln usw. Oder ist die Firma renommiert. Dann würde ich den Job nehmen, wenn kein anderer in Aussicht steht.
Zuletzt bearbeitet von feng shui am Fr 14.03.2014 14:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 16.03.2014 21:13
Titel
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MarMGBT14 hat geschrieben: | ich habe letztes Jahr meine Ausbildung zum MGBT erfolgreich abgeschlossen und arbeite seither relativ erfolgreich freiberuflich als Kameramann. |
MarMGBT14 hat geschrieben: | Dafür bekomme ich 150€ netto. Ist das preislich ok, oder verkaufe ich mich hier unter Wert? |
Die 150 € sind brutto und nicht netto oder zahlt der Kunde die Versicherungen/Steuern/Werbung etc. anteilig noch extra?
Sagen wir mal es sind 100 € netto, dann ist es ein Std.Lohn bzw. Std.Satz(netto) von knapp 70 €, das dürfte ja ok sein, wenn der Aufwand rumherum nicht zur groß ist.
Klar , wenn ein anderer Kunde für gleiches mehr zahlen sollte, nimmt man den zuerst.
Ist das Auftragsbuch mit guten Aufträgen voll, lässt man den zurück oder setzt ihn auf Reserve.
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jense
Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst So 16.03.2014 22:36
Titel
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so ein quatsch, natürlich ist das netto. freelancher stundensätze, ebenso wie kva etc. werden immer netto angegeben...
Zuletzt bearbeitet von jense am So 16.03.2014 22:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 17.03.2014 12:22
Titel
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nanu hat geschrieben: | Die 150 € sind brutto und nicht netto oder zahlt der Kunde die Versicherungen/Steuern/Werbung etc. anteilig noch extra? |
Das Netto bezieht sich hier, offenkundig, auf die Umsatzsteuer und nicht die Kosten für die Honorarberechnung.
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 17.03.2014 15:17
Titel
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jense hat geschrieben: | so ein quatsch, natürlich ist das netto. freelancher stundensätze, ebenso wie kva etc. werden immer netto angegeben... |
so ein quatsch, freelancer bzw. subunternehmer, haben doch Umlagen, wie Urlaub (den nicht der Auftraggeber finanziert, Fahrtkosten auch in der Regel nicht...) Sozialabgaben muss man auch dran denken. Und er er hat zumindest ab einen gewissen Jahresumsatz (hat auch nicht direkt mit der Kleinunternehmerregelung zu tun) Steuern zu zahlen usw. ggf. noch Beiträge für eine Kammer usw.
Wenn man das alles runter zieht, ja dann hat man das Netto.
Wer als Subunternehmer bzw. freier Mitarbeiter also für Arbeit auf Honorarbasis den Stundensatz für Netto berechnet, der betrügt sich selbst.
Nefliete hat geschrieben: | Das Netto bezieht sich hier, offenkundig, auf die Umsatzsteuer und nicht die Kosten für die Honorarberechnung. |
Damit ist wohl die Kleinunternehmerregelung gemeint
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
u. er arbeitet offenkundig als Subunternehmer
Wenn noch Unklarheiten da sind, frage ich morgen mal im Buchführungskurs nach.
Nach meiner Meinung ist der Begriff "Freelancer" voll die Verniedlichung von Freier Mitarbeiter bzw. Subunternehmer.
Zuletzt bearbeitet von nanu am Mo 17.03.2014 15:24, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mo 17.03.2014 15:21
Titel
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Im Geschäftsverkehr unterscheidet sich die Definition von Brutto und Netto zu denen im Gehaltskontext eines Arbeitnehmers.
Brutto und Netto im Geschäftsverkehr bezieht sich, wie von Nefiete bereits angemerkt, auf die berechnung mit oder ohne Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer!
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 17.03.2014 15:41
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | Im Geschäftsverkehr unterscheidet sich die Definition von Brutto und Netto zu denen im Gehaltskontext eines Arbeitnehmers. |
Das ist korrekt, nur wie immer man ihn auch nennt, freelancer, subunternehmer oder Freier Mitarbeiter, das ist zumindest rechtlich gesehen eine Selbständige Tätigkeit und hat nichts mit einem Arbeitnehmerverhältnis zu tun.
Nimroy hat geschrieben: | Brutto und Netto im Geschäftsverkehr bezieht sich, wie von Nefiete bereits angemerkt, auf die berechnung mit oder ohne Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer! |
ja wenn ich als Kunde ein Glas Gurken im Supermarkt kaufe , sehe ich das auch so.
Wenn ich aber z. B. einen Freien Mitarbeiter beschäftigen würde, dann würde ich dem das mit Sicherheit anders erklären. Der Steuerberater um die Ecke mit Sicherheit auch...
Sprich , man kann doch nicht einfach Äpfel mit Birnen vergleichen.
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