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Thema: Umfrage: Verkaufe ich mich unter Wert? vom 04.03.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Produktion -> Umfrage: Verkaufe ich mich unter Wert?
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Sind 150€ netto für 1,5h Arbeit gerechtfertigt?
Ja
36%
 36%  [ 4 ]
Nein
63%
 63%  [ 7 ]
Stimmen insgesamt : 11

nanu

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Verfasst Mo 17.03.2014 15:41
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Nimroy hat geschrieben:
Im Geschäftsverkehr unterscheidet sich die Definition von Brutto und Netto zu denen im Gehaltskontext eines Arbeitnehmers.


Das ist korrekt, nur wie immer man ihn auch nennt, freelancer, subunternehmer oder Freier Mitarbeiter, das ist zumindest rechtlich gesehen eine Selbständige Tätigkeit und hat nichts mit einem Arbeitnehmerverhältnis zu tun.

Nimroy hat geschrieben:
Brutto und Netto im Geschäftsverkehr bezieht sich, wie von Nefiete bereits angemerkt, auf die berechnung mit oder ohne Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer!


ja wenn ich als Kunde ein Glas Gurken im Supermarkt kaufe , sehe ich das auch so.
Wenn ich aber z. B. einen Freien Mitarbeiter beschäftigen würde, dann würde ich dem das mit Sicherheit anders erklären. Der Steuerberater um die Ecke mit Sicherheit auch...

Sprich , man kann doch nicht einfach Äpfel mit Birnen vergleichen.
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Nimroy
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Verfasst Mo 17.03.2014 15:53
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Hä?
Aber bei einem freien Mitarbeiter ist das doch auch der Einkauf einer Dienstleistung. Da gibt es am Ende eine Rechnung für und da steht dann der Betrag einmal mit und einmal ohne Umsatzsteuer drauf - also Brutto und Netto. Und so hat der TE denke ich auch seine "150€ Netto" gemeint.

@TE: oder liege ich da falsch?


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 17.03.2014 15:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mac

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Verfasst Mo 17.03.2014 15:57
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achjottachjott

du verwechslet hier Netto-Stundenlohn (der Stundenlohn ohne MwSt, der auf der Rechnung steht)
mit Netto (was du unter Netto.Gewinn verstehst (quasi EBITA).


Dem TO wäre vielleicht auch geraten, seinen Stundensatz anhand
http://www.bdg-kalkulator.de/
abzuschätzen


Zuletzt bearbeitet von Mac am Mo 17.03.2014 15:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 17.03.2014 16:02
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nanu hat geschrieben:
Nefliete hat geschrieben:
Das Netto bezieht sich hier, offenkundig, auf die Umsatzsteuer und nicht die Kosten für die Honorarberechnung.


Damit ist wohl die Kleinunternehmerregelung gemeint
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

u. er arbeitet offenkundig als Subunternehmer

Wenn noch Unklarheiten da sind, frage ich morgen mal im Buchführungskurs nach.
Nach meiner Meinung ist der Begriff "Freelancer" voll die Verniedlichung von Freier Mitarbeiter bzw. Subunternehmer.

Das bedeutet nur, dass er sein Stundenhonorar ohne Umsatzsteuer hier angegeben hat. Mehr nicht!
Freelancer ist das englische Wort für Freiberufler oder allgemein Selbständiger. Meine Güte!
 
nanu

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Verfasst Mo 17.03.2014 16:27
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Nefliete hat geschrieben:
Freelancer ist das englische Wort für Freiberufler oder allgemein Selbständiger


* Wo bin ich? *

Wenn auch die Übersetzung umgangssprachlich so Anwendung findet:.

http://www.dict.cc/englisch-deutsch/freelancer.html

so geht es doch an das Thema vorbei,
weil es hier ja um eine freie Mitarbeit geht und vermutlich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit geht.
Sebständiger = Gewerbetreibender oder Freiberufler (bzw. der Oberbegriff von Beiden)
Freiberufler = Arzt, Anwalt, Künstler etc.
Gwerbetreibender = z. B. Kaufmann mit eigenem Geschäft.
Freier Mitarbeit = Subunternehmer
Freelancer = Mischmasch , Fantasiebegriff
lancer ist ja ein französisches Wort, free ein englisches Wort.

Nefliete hat geschrieben:
Das bedeutet nur, dass er sein Stundenhonorar ohne Umsatzsteuer hier angegeben hat. Mehr nicht!


Mag ja sein, dass "Lieschen Müller" das so sieht. Kaufmännisch gesehen vergleicht man hier ( in Bezug auf Freie Mitarbeit) aber Äpfel mit Birnen.


Zuletzt bearbeitet von nanu am Mo 17.03.2014 16:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Verfasst Mo 17.03.2014 17:03
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Hören wir doch einfach auf zu interpretieren und warten, was der TE dazu sagt.
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