Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
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Verfasst Mo 30.07.2007 18:47
Titel
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nanu hat geschrieben: | s...
ein.
Aber bei einer GmbH muss so viel rechtliches beachtet werden.
http://www.coburg.ihk.de/geschaeftsfelder/starthilfe/exis_gmbh.htm
Zitat: | 12. Geschäftsbriefe
Auf Geschäftsbriefen sind die vollständige Firma (wie im Handelsregister), die Rechtsform und der Sitz der GmbH, das Registergericht und die Nummer der Handelsregistereintragung sowie die Vor- und Zunamen aller Geschäftsführer und gegebenenfalls der Vor- und Zuname des Aufsichtsratsvorsitzenden anzugeben. Es empfiehlt sich, mit dem Druck der Geschäftsbriefe möglichst bis zum Abschluss des Handelsregistereintragungsverfahrens zu warten. Erst dann besteht Gewissheit über die Zulässigkeit der gewählten Firmenbezeichnung und ist die Handelsregister-Nummer bekannt. Die Geschäftsführer können vom Amtsgericht mit einem Zwangsgeld bis zu 5.000 Euro zur Beachtung der Vorschriften über die Angaben auf den Geschäftsbriefen angehalten werden. |
da würde ich nicht mal ebend hier im Forum nach nem Namen fragen. |
warum nicht ?
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