Larsen0815
Dabei seit: 17.04.2008
Ort: Berlin
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Do 11.06.2009 22:59
Titel
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erik.bachmann hat geschrieben: | ich dürfte als azubi also nichtmal am wochenende in meiner frezeit im familienbetrieb kellern dürfen???
wasn das fürn scheiß.... |
jetzt vergleichst du aber äpfel mit birnen
wenn du am wochenende im restaurant von mama und papa kellnern würdest, würdest du ja keinen vertrag abschließen und auch nicht unbedingt bezahlt werden, bzw wenn dann schwarz
es ist nunmal arbeitsrechtlich so geregelt, dass dein arbeitgeber enschreiten darf, wenn er deine arbeitsleistung gefährdet sieht (was bereits schon mehrfach erwähnt wurde).
fest steht: du darfst keine nebentätigkeit, die vertraglich geregelt ist, antreten ohne dass dein arbeitgeber darüber bescheid weiß. und ich denke mal im schlimmsten fall droht dir dann eine kündigung.
und da du dich ja anscheinend komplett vor deinem chef drücken willst, kann ich mir schon gut denken, was der von deiner idee halten wird
mal ganz abgesehen davon, solltest du eigentl von deiner ausbildung so gefordert sein, dass es für dich garnicht zur diskussion stehen dürfte, einen nebenjob anzunehmen.
ansonsten solltest du dir vielleicht überlegen, dir einen anderen betrieb zu suchen...
wenns nur um die kohle an sich geht, bleibt ja immernoch BAB o.ä.
bzw solltest du dieses bereits beziehen, musst du eh gucken, ob du überhaupt einen nebenjob dir leisten kannst, oder ob dann die zuschüsse flöten gehen.
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