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Thema: Grausamer Betrieb! Was tun? vom 27.01.2009

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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.01.2009 14:29
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Viel wichtiger als die IHK selber ist es, denke ich, möglichst rasch auszusteigen bevor die Probezeit vorüber ist, bzw der arme Kerl bleibenden Schaden davonträgt. Mobbing ist keineswegs zu unterschätzen, gerade in so jungen Jahren, und auch sicher kein Kavaliersdelikt. Das wird hart geahndet. Je nachdem wie sehr Dein Freund unter dieser Situation leidet würde ich mich a) entweder parallel schonmal bewerben,
und gar nicht abwarten bis die Kündigung, gleich durch wen, erfolgt ist ... oder b) sofort das Ausbildungsverhältnis
beenden. Auf die paar Kröten angewiesen dürfte er kaum sein, und im Zweifelsfall gibt es immernoch staatliche Lösungen zur Überbrückung, die in diesem Fall auch völlig legitim wären.

Oberste Priorität hätte da m.E. nach erst einmal die eigene Gesundheit. Auch wenn er psychisch stabil ist, so ist es auch immernoch eine prinzipielle Sache dem Betrieb keinesfalls die Chance zu ermöglichen sich materiell oder seelisch an/durch einen zu bereichern. Ich finde ebenfalls, dass hier das eigene Stolzgefühl auch einen Aspekt bekommen sollte - diese Verhaltensweise ist hochgradig diskreditierend und beschämend, und darf unter keinen Umständen toleriert werden.

Auszubildende im Dualen System müssen zum Glück i.d.R. Protokoll führen (ist ewig her, ich weiß nicht mehr wie das genau heißt) über die erlernten Sachen, Aufgaben die man erhalten hat, Übungseinheiten etc. Wenn da dann wochenlang Putztätigkeiten und generell mindere bis völlig berufsfremde Tätigkeiten drinstehen ist eine Kündigung auch nach der Probezeit eigentlich relativ einfach durchzusetzen. Die IHK achtet da sehr penibel drauf was ein Azubi beigebracht bekommt, da Ausbildungsbetriebe staatlich finanziell gefördert werden.
Hier wird dann angenommen dass der Betrieb zur reinen finanziellen Bereicherung einen Auszubildenden einstellt, und an der Ausbildung selbst keinerlei Interesse hat. Der Azubi darf damit fristlos den Ausbildungsplatz aufgeben, bzw. wechseln - die IHK hilft in solchen Fällen auch häufig bei der Vermittlung einer neuen Stelle auch während des laufenden Ausbildungsjahres. Zudem wird dem Betrieb bereits während des Beschwerdeverfahrens häufig die Ausbildungslizenz vorübergehend entzogen, besonders dann wenn dies nicht das erste Mal ist oder anderweitige Beschwerden gegen den Arbeitgeber bereits in der Vergangenheit vorliegen. Zudem ist das für kommende Bewerber eine Schutzmaßnahme. Solche Betriebe werden auch gerne mal durch einen Gutachter unangekündigt besucht, und im Zweifel steht die IHK i.d.R. auf der Seite des Auszubildenden.

BTW: Ich mag die deeesi-Website *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von traumgaertner am Di 27.01.2009 14:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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