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Thema: geld für bewerbungsmappen zurück vom 07.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> geld für bewerbungsmappen zurück
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c_writer
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Verfasst Mo 07.01.2008 20:45
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Zitrusfrucht hat geschrieben:
c_writer hat geschrieben:


Nein, Du musst schon anspruchsberechtigt sein und als Schüler bist Du das nicht.


*Huch*

ich habs aber damals als schüler bekommen, 5eur pro mappe >.<


O.k. ich korrigiere mich:

Nach §45 SGB III ist das eine Kann-Leistung, die nur an Anspruchsberechtige ausgezahlt wird. Ein Rechtsanspruch besteht aber auch bei diesen nicht - Kann-Leistung eben - und ob man anspruchsberechtigt ist, muss man eben rausfinden - also Termin machen, hingehen, fragen, ggf. beantragen.

Hinmarschieren und Geld haben wollen ist nicht.

c_writer
 
Kartoon

Dabei seit: 08.09.2005
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Verfasst Mo 07.01.2008 20:47
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Aaaalso es WAR mal so, dass du die Kassenzettel usw. sammeln musstest. Dann konntest die einschicken und hast das erstattet bekommen (natürlich auch nur bis zu ner bestimmten Grenze, glaub die lag so ca. bei 150€ ).
Mittlerweile, seit sicher über nem Jahr ist es so, dass du pro Bewerbung pauschal 5€ bekommst. Dazu musst du dich, soweit ich weiß, dafür allerdings vorher ausbildungssuchend melden. Da bekommste sonen Wisch und musst ihn ausfüllen. Einfach die Stelle wo und als was du dich da beworben hast und Datum. Ach, und Antwortschreiben dazulegen nicht vergessen. Sonst könnt ja jeder kommen. Falls keine Antwort da ist (soll ja vorkommen -.-" ) einfach in der firma/agentur/sonstwas anrufen, nachfragen was los is und datum + name des anderen am telefon auf dein anschreiben schreiben was du da mal hingeschickt hast und gut is. Kannst die auch einfach nachdrucken (also die anschreiben).

Beide "Methoden", also belege sammeln vs. pauschalpreis haben seine vor und nachteile...bleib mit mappe+umschlag+versand unter 5€ und du hast noch gewinn *zwinker*!

Ja was noch, Fahrtgeld wurde ja schon genannt, aber auch da das vorherige beantragen nicht vergessen.

Achja, gilt auch für Schüler SOLANG man sich vorher gemeldet hat. Im nachhinein gibbet glaub ich nix.

grüße
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GreenMan
Moderator

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Verfasst Mo 07.01.2008 23:27
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Weiß nicht, ob das noch gilt:
Man konnte auch das Porto vom A-Amt/der ARGE zahlen lassen, indem man die Bewerbungen dort abgegeben hat. Dafür mußte man aber die Umschläge offen lassen, damit der Inhalt überprüfbar blieb ...
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Saarstylz

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Verfasst Di 08.01.2008 11:13
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Zitat:
Aaaalso es WAR mal so, dass du die Kassenzettel usw. sammeln musstest. Dann konntest die einschicken und hast das erstattet bekommen (natürlich auch nur bis zu ner bestimmten Grenze, glaub die lag so ca. bei 150€ ).
Mittlerweile, seit sicher über nem Jahr ist es so, dass du pro Bewerbung pauschal 5€ bekommst. Dazu musst du dich, soweit ich weiß, dafür allerdings vorher ausbildungssuchend melden. Da bekommste sonen Wisch und musst ihn ausfüllen. Einfach die Stelle wo und als was du dich da beworben hast und Datum. Ach, und Antwortschreiben dazulegen nicht vergessen. Sonst könnt ja jeder kommen. Falls keine Antwort da ist (soll ja vorkommen -.-" ) einfach in der firma/agentur/sonstwas anrufen, nachfragen was los is und datum + name des anderen am telefon auf dein anschreiben schreiben was du da mal hingeschickt hast und gut is. Kannst die auch einfach nachdrucken (also die anschreiben).

Beide "Methoden", also belege sammeln vs. pauschalpreis haben seine vor und nachteile...bleib mit mappe+umschlag+versand unter 5€ und du hast noch gewinn *zwinker*!

Ja was noch, Fahrtgeld wurde ja schon genannt, aber auch da das vorherige beantragen nicht vergessen.

Achja, gilt auch für Schüler SOLANG man sich vorher gemeldet hat. Im nachhinein gibbet glaub ich nix.



Bei mir war es genauso. Ausbildungssuchend melden, Zettel mitnehmen ausfüllen und die ganzen Bewerbungen mit Antwortschreiben plus Zettel ans Arbeitsamt schicken. Im Vergleich zu meinen Bewerbungskosten wars nicht viel aber besser als gar nichts!
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airball

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Ort: 2850
Alter: 38
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Verfasst Di 08.01.2008 11:16
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Also bei mir war das so (Arbeitssuchend, nicht Ausbildungsplatzsuchend) das ich gefragt habe nach Kostenerstattung und dann einen Zettel bekam. Auf diesem konnte ich die Firmen eintragen bei denen ich mich Beworben habe und so gab es pro Bewerbung 5 Euro erstattet. Allerdings hört das auf wenn man über 200 Euro bekommen hat (glaube es waren 205 oder so)
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Benutzer 27313
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Ort: -

Verfasst Di 08.01.2008 11:36
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Die Kosten für Bewerbung (Fahrten, Kleidung, Bewerbungsunterlagen...) kann man natürlich auch als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Natürlich nur sofern das Gehalt, sprich Steuerlast so ist, dass das überhaupt relevant ist und die normalen Pauschalbeträge überschritten werden.
 
 
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