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Thema: Betrieb wechseln und anderes Bundesland? vom 28.08.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Betrieb wechseln und anderes Bundesland?
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Autor Nachricht
Trixxx
Threadersteller

Dabei seit: 04.09.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.08.2008 13:14
Titel

Betrieb wechseln und anderes Bundesland?

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Hallo zusammen,


ein Bekannter macht grad ne Ausbildung als MG und bekommt anscheind nichts beigebracht in seinem Betrieb, zumindest nichts wirklich forderndes. Von der Pleite ist sein Betrieb wohl auch fast betroffen. Er kommt jetzt ins 2. Lehrjahr und überlegt ob er für das 3. Lehrjahr wechseln kann und zwar nicht nur anderer Betrieb sondern am besten auch gleich in einem anderen Bundesland wg seiner Freundin...Fernbeziehung blah blah blah *zwinker*

Ich hätte ihm ja meinem Chef vorschlagen können, aber er möchte lieber in ein anderes Bundesland es sei denn alle Stricke reissen, dann nimmt er er auch einen Betrieb im Umkreis.

Guck rechts! Ich habe bereits diverse Beiträge im Forum gelesen zu diesem Thema, aber ausschlaggebend ist wie es sich bei dieser Situation für einen Wechsel in einem anderen Bundesland verhält worüber ich nichts finden konnte Guck links!


Dank Euch für jegliches Feedback! Lächel
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sunnybj83

Dabei seit: 11.03.2006
Ort: mönchengladbach
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 28.08.2008 16:27
Titel

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Also, ich kann dir da sicher helfen *zwinker*

ich hab in Mönchengladbach (NRW) meine Ausbildung begonnen und in
München (Bayern) beendet.

Eigentlich gar kein Problem.
Die Schule wollte nicht mal ein Zeugnis sehen.
Nur der IHK sollte man das Zeugnis der ZP vorlegen, sonst lassen die
einen die Zwischenprüfung nochmal machen.

Das Problem ist eher, den Chef zu einem Aufhebungsvertrag zu überzeugen
ohne den kommt man nicht raus.

Und dann ne Firma zu finden, die einen für ein einziges Jahr übernimmt.

Das war das einzig schwierige bei mir.
Bin dann den Kompromiss mit meinem Chef gegangen und hab im 2. nochmal
angefangen. Hat mir nicht geschadet!
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$tefan

Dabei seit: 14.11.2007
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.08.2008 16:48
Titel

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sunnybj83 hat geschrieben:
ich hab in Mönchengladbach (NRW) meine Ausbildung begonnen...


wo hast'n die gemacht, wenn ich fragen darf? Lächel
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Airlebnis

Dabei seit: 02.03.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 28.08.2008 17:26
Titel

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wenn der chef dem aufhebungsvertrag zustimmt, kann man auch während dem jahr wechseln. man ist also nicht an die jahre gebunden...
ansonsten, allgemein gesagt, gibt es m.E. keinen unterschied, ob man den betrieb innerhalb oder außerhalb eines BL wechselt.
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Leaticia

Dabei seit: 26.04.2008
Ort: Leipzig
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 04.05.2009 19:39
Titel

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Ist man denn explizit an einen Aufhebung gebunden?
- Ich plane das gleiche mit Wechsel Sachsen - Berlin und nunja, dachte eher an eine Kündigung mit 4 Wochen Kündigungsfrist^^
Geht das denn nicht?

LG
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YasminH

Dabei seit: 26.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 04.05.2009 22:44
Titel

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Kündigen kannst du in der Ausbildung doch nur aus wichtigem Grund und dann fristlos oder fristgerecht eben dann, wenn du danach nicht mehr in dem gleichen Job weiterarbeiten willst- d.h. vom Mediengestalter zum Systemgastronom zum Beispiel. Somit bleibt dir bei der gleichen Art Ausbildung nur ein Aufhebungsvertrag...


..glaub ich
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sunnybj83

Dabei seit: 11.03.2006
Ort: mönchengladbach
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 10.05.2009 02:56
Titel

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YasminH hat geschrieben:
Kündigen kannst du in der Ausbildung doch nur aus wichtigem Grund und dann fristlos oder fristgerecht eben dann, wenn du danach nicht mehr in dem gleichen Job weiterarbeiten willst- d.h. vom Mediengestalter zum Systemgastronom zum Beispiel. Somit bleibt dir bei der gleichen Art Ausbildung nur ein Aufhebungsvertrag...


..glaub ich


stimmt genau.
wichtige gründe um eine ausbildung zu beenden ist zum beispiel die tatsache,
dass du feststellt im völlig falschem job zu sein oder wenn man gesundheitlich
den beruf nicht mehr ausüben kann.
in beiden fällen würdest du als mediengestalter keine neue ausbildung anfangen
dürfen. ein ausbildungsverhältnis ist etwas spezieller als ein arbeitsvertrag.

wenn man aber gescheit mit seinem chef spricht, dann ist da ne aufhebung
meistens drin. dein chef hat ja auch nix davon, wenn er es dir verbietet und du
dann voll motivationslos deine zeit fristest, weil du woanders hin willst...

ansonsten bleibt dir noch die möglichkeit fristlos zu kündigen. wenn du nen grund
findest. dein chef beschimpft dich, begeht rufmord, belästigt dich...
(wünsch ich dir allerdings alles nicht) aber neuerdings soll man auch kündigen
können, wenn am arbeitsplatz das nichtraucherschutzgesetz nicht eingehalten
wird... raucht dein chef vielleicht?
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Leaticia

Dabei seit: 26.04.2008
Ort: Leipzig
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 12.05.2009 10:36
Titel

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So.

Mir ging das alles ein wenig auf die Nerven. Pauschalisierte, unsichere Aussagen sind nicht so mein Ding.

Ich habe mit der IHK telefoniert. In Berlin und in Sachsen. Ich habe mit einem befreundeten Anwalt gesprochen.
Pusteblume.
Eine Kündigung bei Betriebswechsel in ein anderes Bundesland IST MÖGLICH. Ein Aufhebungsvertrag ist die elegante Variante, aber man kann, da wichtiger Grund, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. Beachten sollte man aber unbedingt, dass man von der IHK eine Bescheinigung ausgestellt bekommt, in der geschrieben steht, dass man bereits 2 Lehrjahre absolviert hat. Könnte ja sonst jeder behaupten.

In diesem Sinne...
Liebe Grüße
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