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Hubertus69
Threadersteller
Dabei seit: 14.04.2008
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Fr 23.01.2009 15:53
Titel
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Ehrlich gesagt gehe ich davon aus, dass ich dasselbe verdiene. So wird es hier üblicherweise gemacht.
Wir haben dieselbe Ausbildung gemacht und wir leisten jetzt immernoch dieselbe Arbeit.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 23.01.2009 15:57
Titel
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du hast keinen anspruch (halbwissen), da du nichts ausgehandelt hast.
natürlich kommt es stillschweigend zu einem vertrag. aber genauso wie dein chef deine weiterbschäftigung akzeptiert, hast du akzeptiert, dass die lohnentscheidung deinem chef überlassen ist. ich würde von vornherein vom lehrlingsgehalt ausgehen - eine änderung wurde ja nicht verhandelt.
so. und jetzt zerrist mein halbwissen.
ich wollte leidglich meine meinung zur sache kundtun und in keinster weise einen rat oder gar eine richtige antwort auf dei problemstellung geben.
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teufelchen
Dabei seit: 25.03.2008
Ort: Heilbronx*
Alter: 40
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Verfasst Fr 23.01.2009 16:02
Titel
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Meiner Meinung nach hast Du wohl Anspruch auf "volles Gehalt",
aber da Du ja nichts ausgehandelt hast bringt Dir das recht wenig!
Daher schließe ich mich der Meinung an, sprich mit Deinem Chef!
Viel Erfolg.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 23.01.2009 16:03
Titel
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wenn du das gehalt im januar bekommen hast, ist es aller wahrscheinlichkeit auch noch das gehalt für den dezember-zeitraum, in dem du azubi warst. zudem ist es so, das nicht der zeitpunkt der prüfung ausschlaggebend ist, sondern der zeitpunkt, an dem die prüfung als bestanden gilt - spricht der zeitpunkt, an dem dir die offiziellen ergebnisse vorliegen. ist das bei dir schon der fall?
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Hubertus69
Threadersteller
Dabei seit: 14.04.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 23.01.2009 16:19
Titel
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Die Gehaltsabrechnung ist auf jeden Fall für Januar. Ich habe Ende Dezember eine Nachricht von der IHK bekommen, dass ich die Prüfung bestanden habe. Die genauen Ergebnisse konnte ich online im Dezember schon einsehen, aber die schriftliche Bestätigung kam erst anfang diesen Monats.
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koi-sh
Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
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Verfasst Fr 23.01.2009 16:23
Titel
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Hubertus69 hat geschrieben: | Die Gehaltsabrechnung ist auf jeden Fall für Januar. ... |
und heute ist der 23. ...
egal - iss eure Buchaltung - oder dein gedankenfehler...
schnack mit dem Schäfff ... alles andere verzögert und verzerrt!
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 23.01.2009 16:28
Titel
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Hubertus69 hat geschrieben: | Die Gehaltsabrechnung ist auf jeden Fall für Januar. Ich habe Ende Dezember eine Nachricht von der IHK bekommen, dass ich die Prüfung bestanden habe. Die genauen Ergebnisse konnte ich online im Dezember schon einsehen, aber die schriftliche Bestätigung kam erst anfang diesen Monats. |
joa dann liegt das wohl daran, das zum zeitpunkt der buchhaltung die ergebnisse noch nicht schriftlich vorlagen und du deswegen noch als azubi eingestuft wurdest. aber schon seltsam, das ihr euer gehalt für den monat im voraus bekommt. normalerweise werden gehälter eigentlich immer für den letzten monat gezahlt... da würd ich evtl. dann einfach noch mal in der buchhaltung nachfragen.
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deeesi
Dabei seit: 01.09.2004
Ort: Leverkusen
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Fr 23.01.2009 16:31
Titel
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es ist zwar sehr wahrscheinlich, dass du das gleiche gehalt bekommen wirst wie dein vorgänger. aber
a) darfst du eigentlich gar nicht wissen wie viel der verdient und
b) dazu gibt es ja gehaltsverhandlungen, in denen man versucht, das gehalt zu bekommen, das man im monat zum überleben braucht. theoretisch kannst du also zum chef gehen und wenn der nach deinen vorstellungen fragt, kannste auch sagen: "ich hätt gern 2000 brutto". wie weit er sich darauf einlässt, bleibt zu sehen. wenn du es einfach so hinnimmst die 1600 dann is das deine sache...
aber wie die anderen sagten: sprich mitm chef, da sollte was falsch gelaufen sein
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