mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 18:38 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Azubi Gehalt obwohl bestanden? vom 24.06.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Azubi Gehalt obwohl bestanden?
Autor Nachricht
KasiaHome
Threadersteller

Dabei seit: 24.06.2006
Ort: Hamm
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 24.06.2006 13:10
Titel

Azubi Gehalt obwohl bestanden?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

also ich bin übernommen und hab gestern quasi nebenbei Erfahren das mein Chef mir obwohl ich bestanden hab noch mein Azubi Gehalt zahlen will. Grund dafür ist das im Vertrag steht das ich "bis zum 31.07.2006".
Ja aber der endet doch sobald ich fertig bin oder hab ich da nicht aufgepasst?

Eigentlich wär ich doch dann jetzt Arbeitslos oder?

Hoffe könnt mir bis Montag Auskunft geben, wollt nämlich Montag das klären weil der Herr ja auch in Urlaub fährt.

Thanx und Gruß, Katha
  View user's profile Private Nachricht senden
3etage
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Sa 24.06.2006 13:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Die Ausbildung endet mit der bestandenen AP.
Glaub ich auch zu wissen.. * Such, Fiffi, such! *


Zuletzt bearbeitet von am Sa 24.06.2006 13:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Anzeige
Anzeige
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 24.06.2006 13:22
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Die offizielle Benachrichtigung, dass du bestanden hast, beendet den Vertrag. Wenn du darüber hinaus schon weitergearbeitet hast in deinem Betrieb, dann wandelt sich der Ausbildungsvertrag automatisch in eine Festanstellung.

Dazu kann dann über ein Gehalt frei verhandelt werden.
Wenn der Chef nicht mehr bezahlen will, muss er dir ordentlich kündigen.
Sie zu, dass du das nicht selber machst, denn dann fällst du, sofern du keinen anderen Job hast,
in die Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.

Ansonsten auch mal hier die suche bemühen, das Thema kommt doch öfter vor.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 24.06.2006 22:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich denke mal dein chef handelt einfach mal nach dem grundsatz "man kann es ja mal probieren" oder er weiß es einfach wirklich nicht besser. wie schon gesagt wurde - die ausbildung endet mit der benachrichtung der prüfungsbestehung.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
mcbethy

Dabei seit: 02.12.2002
Ort: Hamburg
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 25.06.2006 02:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Und hier noch was Schriftliches zur Bestätigung:

Berufsbildungsgesetz hat geschrieben:
§ 21
Beendigung
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit
dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung
endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der
Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet
das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe
des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung
nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis
auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen
Wiederholungsprüfung, höchstens um
ein Jahr.
  View user's profile Private Nachricht senden
Backware

Dabei seit: 09.12.2004
Ort: bei Köln
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 25.06.2006 02:57
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

mcbethy hat geschrieben:
Und hier noch was Schriftliches zur Bestätigung:

Berufsbildungsgesetz hat geschrieben:
§ 21
Beendigung
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit
dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung
endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der
Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet
das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe
des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung
nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis
auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen
Wiederholungsprüfung, höchstens um
ein Jahr.


DAS find ich jetzt wiederrum super Lächel ....
  View user's profile Private Nachricht senden
KasiaHome
Threadersteller

Dabei seit: 24.06.2006
Ort: Hamm
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 25.06.2006 09:09
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hey danke schon mal.

Hab ich doch richtig aufgepasst im Unterricht.

So wie ich ihn kenne wird er auf sein Recht bestehen.
Naja dann heißt es für mich wohl gehen, dann nutz ich die Zeit lieber für Bewerbungen schreiben.
  View user's profile Private Nachricht senden
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 25.06.2006 09:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

KasiaHome hat geschrieben:
Hey danke schon mal.

Hab ich doch richtig aufgepasst im Unterricht.

So wie ich ihn kenne wird er auf sein Recht bestehen.
Naja dann heißt es für mich wohl gehen, dann nutz ich die Zeit lieber für Bewerbungen schreiben.


Falsch !
Wenn du schon einen positiven Bescheid hast, und du auch schon weitergearbeitet hast, dann sprich mit deiner IHK.
(Denk an Kündigungsfristenetc.)
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Azubi gegenüber Azubi weisungsbefugt?
Der Ich-hab-die-Ausbildung-bestanden-Thread
Abi nicht bestanden, wie in Lebenslauf einfügen?
Abschlussprüfung bestanden, aber wo bleibt die Kohle?
Endlich bestanden und jetzt?Wer kennt sich aus WBjungel
Am 9. Ausbildung bestanden, seit heut Arbeiter - Vertrag ab?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.