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Thema: Steuerliche Absetzbarkeit eines Imacs ... vom 18.07.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Hard- und Software -> Steuerliche Absetzbarkeit eines Imacs ...
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Blackbird
Threadersteller

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Verfasst Di 18.07.2006 18:15
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Steuerliche Absetzbarkeit eines Imacs ...

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Hallo miteinander,

meine Freundin lernt gerade Mediengestalter. Nun kauft sie sich einen Imac und fragte mich wie es mit der steuerlichen Absetzbarkeit aussieht! Können ihre Eltern den Rechner steuerlich absetzen? hat da jemand von euch Erfahrung und kann uns weiterhelfen!

Ich hoffe ihr wisst was...

Blackbird
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
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Verfasst Di 18.07.2006 18:34
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Wenn die Eltern den absetzen wollen, warum denn nicht? ISt ja auch nur ein Büro-Rechner.
(aber das ist ja eigentlich nicht rechtens ...)
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Blackbird
Threadersteller

Dabei seit: 28.02.2005
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Verfasst Di 18.07.2006 18:44
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aber das absetzen geht noch? die behaupten nämlich immer, dass würde nicht gehen. man könne sowas nicht absetzen!
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
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Verfasst Di 18.07.2006 18:47
Titel

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ein Imac ist ein Rechner mit dem ich Rechnungen schreiben, Buchhaltung machen kann. Das ist genau so ein doofer Rechenschieber, wie jede andere Windoof-Gumpe.

Wenn du jetzt von einer Xbox gesprochen hättest, die ja quasi auch ein 'rechner' ist, dann hätte ich auch gesagt, kann man nicht absetzen.

Also: absetzbar, wenn man einen Arbeitsplatz-Rechner oder Büro-rechner absetzen kann.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Di 18.07.2006 19:12
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ja moment... haben die eltern ein gewerbe? denn nur dann können sie theoretisch den rechner absetzen. dafür müsste der imac dann auf die firma gekauft werden und würde rein rechtlich zu den betrieblichen geräten zählen. ob man das bei einer steuerlichen prüfung riskieren möchte, überlasse ich mal jedem selbst...

für privatleute gibt es meines wissens nach keine absetzbarkeit solcher geräte. da kann man maximal werbungskosten geltend machen...

//edit - da war ich wohl zu voreilig: http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article1443220.html - man kann ihn wohl teilweise bei den werbungkosten angeben...


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Di 18.07.2006 19:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 27313
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 18.07.2006 19:56
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... welche allerdings mit einem Pauschalbetrag abgegolten werden. Eventuell kann man später noch Ausbildungskosten als Werbungskosten geltend machen, aber ich glaube da ist sich die Rechtsprechung nicht einig. Für eine Absetzbarkeit muss darf der Rechner allerdings nur zu einem unwesentlichen Teil zu Nebenzwecken genutzt werden. Die Nachweispflicht liegt so weit ich weiß beim Steuerpflichtigen (also mit so einer Art Fahrtenbuch für den Rechner gehts dann vielleicht).

Vorsichtig bei Tricksereien: Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Die Angabe beim Finanzamt ist eine Eidesstattliche Erklärung, Strafen bei Falschaussagen zwischen Geldstrafe und 3 Jahren Bau. Wenn du vorm Finanzgericht eine Falschaussage durchziehen willst wirds dann ganz kritisch: Meineid wird nicht unter einem Jahr Knast bestraft.
 
 
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